Vom europäischen Binnenmarkt zur Wirtschafts- und Währungsunion

Geschichte der Europäischen Gemeinschaft

Bereits im Jahre 1924 wurde eine Paneuropa-Union gegründet, die die Grundgedanken eines geeinigten Europas enthielt. Sie war jedoch durch die Weltwirtschaftskrise und durch das Aufkommen des Nationalsozialismus zum Scheitern verurteilt. Diese Ideen gingen nie ganz verloren. Selbst während des Zweiten Weltkrieges hatten Gruppen, wie z.B. Widerstandsbewegungen gegen Hitlerdeutschland, das Bestreben eine Neuordnung Europas zu fördern.

Nach Ende des Krieges, im Jahre 1946 sprach sich Winston Churchill in seinem Züricher Appell für die Bildung "der Vereinigten Staaten von Europa" aus. Voraussetzungen hierfür seien die Aussöhnung der Erzfeinde Deutschland und Frankreich und die Bildung eines Europarates. Auf Churchills Initiative hin fand 1948 der Haager Kongress statt. Hier trafen sich 750 Delegierte aus dreißig europäischen Staaten. Fast alle Vertreter waren für ein geeinigtes Europa. Der erste Schritt sollte die Gründung einer Europäischen Bewegung sein, welche wenige Monate später verwirklicht wurde. Allerdings gab es auch Befürworter souveräner Staaten, wie beispielsweise Charles de Gaulles.

Der aufkommende Ost-West-Konflikt veranlasste die USA, für die es von Vorteil war, wenn Westeuropa in der Lage wäre sich selbst zu verteidigen, den Marshallplan vorzulegen. Er enthielt die Bedingungen einer wirtschafts-, währungs- und handelspolitischen Zusammenarbeit. Durch diesen amerikanischen Druck kam es zur Bildung der OEEC (Organisation for European Economic Cooperation). Mitgliedstaaten waren Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Dänemark, Großbritannien, Irland, Norwegen, Italien und Schweden. Von den Teilnehmerstaaten der OEEC wurde am 5. Mai 1949 der Europarat gegründet, der jedoch nur Beratungsfunktion hatte.

Der französische Wirtschaftspolitiker Jean Monnet arbeitete den Plan einer Montanunion zwischen Deutschland und Frankreich aus. Sie sollte einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl schaffen. Ziel dieses Plans war vor allem, die Sicherstellung, dass die Schwerindustrie nicht nochmals als Waffenindustrie missbraucht würde, aber auch die Ablösung der Kontrollen der Ruhrindustrie durch die Alliierten und die Förderung der Solidarität zwischen Deutschland und Frankreich.

1950 unterbreitete der französische Außenminister Schuman der neu gegründeten Bundesrepublik den Vorschlag zum Aufbau einer Montanunion. Konrad Adenauer sah eine solche Westintegration als Schutz vor dem Kommunismus und als Grundlage für ein wiedervereinigtes Deutschland, und sprach sich deshalb für diesen Plan aus. Die BeNeLux-Staaten und Italien zeigten ebenfalls Interesse. Am 18. April 1951 wurden der Vertrag zur Schaffung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) unterzeichnet.

Das Interesse an weiter reichender wirtschaftlicher Zusammenarbeit wurde wegen der schlechten Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten der EGKS im Vergleich zu den Großmächten größer (dies betraf im stärkeren Maße die Bereiche Atomindustrie, Elektronik und Lebensstandard). Es folgten Gespräche über eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und eine Atomgemeinschaft (EURATOM). Ziel dieser Gemeinschaften war die Beseitigung der Binnenzölle, ein gemeinsamer Außenzoll, ein gemeinsamer Markt, eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und die friedliche Nutzung der Kernenergie. Diese neuen Organe (EWG und EURATOM) wurden in den Römischen Verträgen vom 23. März 1957 beschlossen und bestehen seit 1.1.1958.

Im Fusionsvertrag von 1965 wurden die drei gemeinsamen Organe (EGKS, EURATOM, EWG) zur Europäischen Gemeinschaft zusammengefasst.

Die Wirtschaftskrisen der kommenden Jahre verhinderten ein rasches Weiterkommen bei den gesteckten Zielen der Römischen Verträge, da jedes Land die dadurch entstehenden Probleme selbst zu lösen versuchte. Dank der deutsch-französischen Unterstützung wurde Ende 1969 die WWU zum offiziellen Ziel erklärt. Es wurde eine Gruppe, unter Leitung des luxemburgischen Premierminister Pierre Werner eingesetzt, die einen Bericht erarbeiten sollte, wie die WWU erstellt werden sollte. Diese Gruppe legte im Oktober 1970 ihren Schlussbericht vor. Darin wurde ein dreistufiger Prozess für die vollständige Verwirklichung innerhalb von zehn Jahren vorgeschlagen. Der Werner-Bericht sah eine Verringerung der Wechselkursschwankungen vor, deshalb wurden im März 1972 feste Wechselkurse mit einer Schwankungsbreite von +/- 2,5 Prozent (Schlange im Tunnel) festgelegt. Wegen der Ölkrise, politischer Unstimmigkeit und dem schwachen US-Dollar konnte dieses System nicht lange bestehen. Das rasche Ende der WWU minderte jedoch nicht das Interesse eine Zone stabiler Währungen zu schaffen. Auf Vorschlag des Präsidenten der Europäischen Kommission, Roy Jenkins, kam es im März 1979 zu der Bildung des Europäischen Währungssystems (EWS). Bei diesem, noch heute bestehenden System, handelt es sich um eine Korbwährung, d.h. es wurde eine Verrechnungseinheit eingeführt (European Currency Unit: ECU), die die Bezugsgröße für die Wechselkurse ist und den Abweichungsindikator darstellt. Die Schwankungsbreite hier wurde auf maximal +/- 2,25 Prozent im Vergleich zur ECU festgeschrieben. Wird die Schwankungsbreite überschritten bzw. unterschritten müssen die Zentralbanken der anderen Mitgliedstaaten des EWS intervenieren, d.h. Stützungskäufe tätigen. Bei längerem Über- bzw. Unterschreiten wird der Wechselkurs neu bewertet.

Der Binnenmarkt

Ziel des Binnenmarktprojektes war es, die nationalen Wirtschaftsräume zu öffnen und damit Wachstum, Lebensstandard und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu steigern. Der Binnenmarkt wurde die größte Freihandelszone, in der 370 Millionen Menschen leben und eine gesamtwirtschaftliche Leistung von 6.441 Milliarden ECU erwirtschaften.

Geht man von den Römischen Verträgen aus, sollte der Binnenmarkt bereits 1970 verwirklicht worden sein. Der einführende Schritt wurde am 1. Juli 1968, mit Verwirklichung der Zollunion, getan. Diese Zollunion hob die Mengenbeschränkungen und die Zölle für Waren auf. Die Wirtschaftskrise in den Siebziger Jahren, die sich durch zweistellige Arbeitslosenzahlen, Rückgang des Wirtschaftswachstums, Anstieg der Energie- und Rohstoffkosten und im starken Anstieg der Haushaltsdefizite der Mitgliedsstaaten äußerte, verhinderte zunächst weitere Fortschritte, hinsichtlich der Errichtung des europäischen Binnenmarktes (verschiedene Teilnehmerstaaten versuchten beispielsweise mit Einfuhrsperren ihre Wirtschaft anzukurbeln). Es gab auch Probleme in Bereich der EG-Wirtschaftspolitik: Die Vertreter der nationalen Regierungen waren sich zwar über die Ziele im klaren, doch über die einzusetzende Methodik waren sie sich uneinig. Einige Staatsvertreter verlangten eine stabile Geld-, Haushalts- und Einkommenspolitik, andere forderten, durch Inkaufnahme höherer Inflationsraten, die Arbeitslosigkeit möglichst schnell zu senken und die Inlandsnachfrage zu steigern. Hier lässt sich erkennen, dass zu einem gemeinsamen Markt nicht nur die Aufhebung der Binnenzölle gehört, sondern auch Einigkeit über die wirtschaftspolitischen Ziele und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele herrschen muss. Ein weiteres Problem war die beschränkte Handlungsfähigkeit der Gemeinschaftsorgane.

Erst 1985, als die Mitgliedsstaaten die Wirtschaftskrisen vollständig überwunden hatten, begann die EG damit, das Integrationsziel Binnenmarkt anzusteuern. Die EG-Kommission legte ein Weißbuch (Arbeitsprogramm) vor, das die nötigen Schritte zum freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital festlegte. In der Einheitlichen Europäischen Akte legten die Mitgliedstaaten einen konkreten Termin fest. Zum 31. Dezember 1992 sollte der Binnenmarkt, und damit das Arbeitsprogramm, durchgeführt sein.

Im Weißbuch waren folgende Maßnahmen vorgesehen:

    Die Personen- und Warenkontrollen an den inneren nationalen Grenzen der EG mussten abgeschafft werden. Der Abbau technischer Schranken war ein weiteres Ziel: Die nationalen Rechts- und Normvorschriften sollten aneinander angeglichen werden. Überall dort wo die Vereinheitlichung nicht bis Ende 1992 erreicht wurde, gilt selbst heute noch das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens (Wird ein Produkt nach den Normen des Herstellerlandes produziert, so darf es überall innerhalb der EU vertreiben werden). Des weiteren gehört zu diesem Ziel die Ausschreibung größerer öffentlicher Aufträge innerhalb der EG, und "die Herstellung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer und Selbständige, der gemeinsam Dienstleistungsmarkt, die Freiheit des Kapitalverkehrs sowie die Förderung der industriellen Zusammenarbeit" Das dritte Kapitel des Arbeitsprogramms ist bis heute noch nicht erreicht: Die Annäherung der Mehrwertsteuersätze und die Harmonisierung der spezifischen Verbrauchersteuern. Diese Angleichung stellte sich deshalb als sehr schwierig heraus, weil im Bereich der Mehrwertsteuer so unterschiedliche Steuersätze vorliegen und auch nicht auf jedem Produkt die Mehrwertsteuer dazugerechnet wird. So einigte man sich schließlich auf einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent. Im Bereich der Verbrauchersteuern gab es ebenfalls starke Divergenzen.

Von den im Weißbuch genannten 276 Rechtsakten, wurden bis Ende 1992 von der EG 95 Prozent umgesetzt. Diese Rechtsakten bedurften teilweise der Umsetzung durch nationale Gesetze. Hier spielte die Flexibilität der einzelnen Gesetzgebungs- und Verwaltungsapparate eine wichtige Rolle. So konnten bis November 1995 für nur 93,2 Prozent der Rechtsakten die Voraussetzungen geschaffen werden.

Die wenigen Ansätze an sozialen und ökologischen Anliegen, forderten Kritik an dem Binnenmarktprojektes, von Seiten der Verbraucher- und Umweltschutzverbände. Daraufhin wurde im September 1989 die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte erlassen. In Fragen des Umweltschutzes blockierten die nationalen Vertreter des Europäischen Rats, so dass keine ökologischen Schwerpunkte gesetzt wurden.

"Bei der Diskussion um den Binnenmarkt wurden die Defizite des europäischen Vorgehens, vor allem das kaum hinnehmbare demokratische Defizit, aber auch die außenpolitische Handlungsschwäche der EG, vielfach beklagt. All dies führte zu Beginn der neunziger Jahre zu einem Reformvorstoß, der mit der Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Union am 7. Februar 1992 in Maastricht beschlossen wurde."

Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Allgemeines

In Maastricht wurde hauptsächlich das genaue Vorgehen zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine Union, bei der die nationalen Währungen der Teilnehmerstaaten abgeschafft und durch eine neue Währung ersetzt werden. Ziel ist es "... eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens, innerhalb der Gemeinschaft, ein beständiges, nicht-inflationäres und umweltverträgliches Wirtschaftswachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung des Lebensstandards und der Lebensqualität den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern"

Durch die Bildung einer WWU wollen die Vertragspartner die Möglichkeiten des Binnenmarktes voll abschöpfen und zur politischen Vereinigung Europas beitragen.

Konvergenzkriterien

Nicht jeder Staat ist zur Teilnahme an der WWU berechtigt. Bestimmte wirtschaftliche Kennziffern dürfen einen Höchstwert nicht überschreiten.

Wer bei einer solchen WWU dabei sein darf, wird nach folgenden Kriterien beurteilt:

    • Die Preissteigerungsrate darf nicht 1,5 Prozentpunkte über der Rate der drei Staaten liegen, die die niedrigste Inflationsrate vorweisen können, d.h. sie muss unter 2,7 Prozentpunkten liegen. • Das Haushaltsdefizit darf nicht über sechzig Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegen. • Der Saldo der öffentlichen Staatsausgaben darf nicht über drei Prozent des BIP liegen. • Die Teilnehmerstaaten müssen Mitglieder des Europäischen Währungssystems sein und die Währungen der betreffenden Staaten dürfen seit zwei Jahren nicht abgewertet worden sein. • Die langfristigen Zinssätze dürfen nicht über zwei Prozentpunkte höher sein, als in den drei preisstabilsten Ländern. Im konkreten Fall heißt dies, dass die Zinssätze die 7,7 Prozentmarke nicht überschreiten dürfen.

Die Euro-Kandidaten der WWU sind bereits am 25. März dieses Jahres festgelegt worden. Von einer strengen Auslegung der Konvergenzkriterien kann man hier jedoch nicht sprechen. Bei einer solchen Auslegung wären nur Frankreich, Luxemburg und Finnland sichere Kandidaten, vorausgesetzt die Währungen der genannten Länder werden bis Ende 1998 nicht mehr abgewertet (Vergleiche Tabelle unten).

Insgesamt werden voraussichtlich elf Staaten an der WWU teilnehmen (Frankreich, Luxemburg, Finnland, Irland, Portugal, Österreich, Belgien, Niederlande, Spanien, Italien und Deutschland).

Land Wechsel-kurs stabil? Inflations-rate in Prozent langfristige Zinssätze in Prozent des BIP Saldo des öffentlichen Haushalts in Prozent des BIP Öffentliche Schulden in Prozent des BIP
Deutschland Ja 1,5 5,5 -2,7 61,3
Frankreich Ja 1,2 5,5 -3,0 58,0
Italien seit 24.11.96 1,8 6,5 -2,7 121,8
Spanien Ja 1,8 6,1 -2,6 68,3
Niederlande Ja 1,9 5,5 -1,5 72,0
Belgien Ja 1,4 5,6 -2,1 122,2
Österreich Ja 1,2 5,6 -2,5 66,1
Finnland seit 12.10.96 1,3 5,7 -0,9 55,8
Portugal Ja 1,8 5,9 -2,5 62,0
Irland Ja 1,2 6,1 +0,9 66,3
Luxemburg Ja 1,4 5,6 +1,7 6,7
Griechenland Nein 5,4 - -4,0 108,7
Großbritannien Nein 1,8 6,8 -1,9 53,4
Schweden Nein 1,9 6,4 -0,4 76,6
Dänemark Ja 1,8 6,1 0,7 64,1

Die drei Stufen zur Vollendung der WWU

1989 legte Jacques Delors einen detaillierten Plan für eine Währungsunion vor, der die Grundlage für den Maastrichter Vertrag bildete. In diesem Bericht wurde ein dreistufiger Übergang zur Währungsunion für richtig erachtet. Folgende Schritte wurden vorgesehen:

    Erste Stufe: Sie begann bereits 1990 mit den Vorbereitungen auf den Binnenmarkt. Bei ihr wurde der Binnenmarkt vollendet und der Kapitalverkehr liberalisiert (d.h. die Beschränkungen aufgehoben). Zweite Stufe: Ab Neujahr 1994 begann man mit den Vorbereitungen der WWU durch das Europäische Währungsinstitut, ECOFIN-Rat (Ausschuss der Wirtschafts- und Finanzminister der Mitgliedsstaaten), EU-Kommission, Rat, europäisches Parlament und nationale Parlamente. Seither müssen die Mitgliedstaaten ihre Währungs- und Finanzpolitik stärker koordinieren. Jede Teilnehmernation hatte in dieser Stufe, sofern die Stabilitätsanforderungen der WWU noch nicht erreicht worden sind, ein Konvergenzprogramm aufzustellen und umzusetzen. Ab der zweiten Stufe mussten die nationalen Notenbanken ihre Weisungsunabhängigkeit erlangt haben. Ihnen war es ab dort untersagt die Staatshaushalte ganz oder teilweise zu finanzieren. Dritte Stufe: wird wiederum in drei Phasen unterteilt.

Phase A: Am 25. März diesen Jahres wurden die Euro-Kandidaten festgelegt. Des weiteren muss die Europäische Zentralbank, sowie das System der Europäischen Zentralbanken noch eingeführt werden.

Phase B: Zu Anfang dieser Phase, die am 1. Januar 1999 beginnt, werden die Wechselkurse unwiderruflich festgelegt und der Euro wird zu einer eigenständigen Währung. Die europäische Zentralbank übernimmt die Währungspolitik. Allen Wirtschaftsteilnehmern steht es zu diesem Zeitpunkt frei, ihre Geschäfte in Euro oder nationaler Währung zu tätigen. Das Giralgeld wird nicht mehr in inländischer Währung, sondern in Euro ausgegeben. Durch die doppelte Preisauszeichnung von Waren und Dienstleistungen in Landeswährung und in Euro können sich die Verbraucher mit der einheitlichen Währung vertraut machen.

Phase C: Am 1. Januar 2002 werden die Euro-Banknoten und -Münzen in Umlauf gebracht und damit begonnen die nationalen Währungen einzuziehen. Mit Beginn dieser Phase ist es den Wirtschaftsteilnehmern freigestellt, nationale Währung anzunehmen. Sie sind allerdings verpflichtet Euro entgegenzunehmen. Ab dem 1. Juli 2002 gilt der Euro als alleiniges Zahlungsmittel.

Europäisches Währungsinstitut (EWI)

Zu Beginn der zweiten Stufe hat das EWI, mit Sitz in Frankfurt, seine Arbeit aufgenommen. Es wird von einem Rat verwaltet und geleitet, der aus den 15 Zentralbankpräsidenten der Mitgliedsstaaten und einem Präsidenten besteht.

Das EWI hat folgende Aufgaben:

    die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken zu verstärken die Geldpolitiken mit dem Ziel zu koordinieren, die Preisstabilität aufrechtzuerhalten die Funktion des Europäischen Währungssystems zu überwachen die Instrumente und die Verfahren zu entwickeln, die zur Durchführung einer einheitlichen Geld- und Währungspolitik notwendig sind die Regeln für die Geschäfte der nationalen Zentralbanken im Rahmen des ESZB auszuarbeiten die Effizienz des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs zu fördern die technischen Vorarbeiten für den Euro zu überwachen.

Das EWI kann mit einer B-Mehrheit Stellungnahmen oder Empfehlungen zur Orientierung der Geld- und Währungspolitik der Mitgliedsstaaten abgeben, sowie zu deren diesbezüglichen Maßnahmen Stellung nehmen. Darüber hinaus kann es den Währungsbehörden der Mitgliedsstaaten Empfehlungen zur Durchführung ihrer Politik machen.

Die Tätigkeiten und Funktionen des EWI gehen mit Beginn der dritten Stufe in den Zuständigkeitsbereich der EZB über.

Europäisches System der Zentralbanken

Es besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Notenbanken. Die nationalen Notenbanken verlieren mit Beginn der dritten Stufe ihre Autonomie und sind ab diesem Zeitpunkt an die EZB weisungsgebunden. "Das ESZB wird von den Beschlussorganen des EZB geleitet." Diese Beschlussorgane sind der EZB-Rat, der Erweiterte Rat und das Direktorium. Der EZB-Rat setzt sich aus dem Direktorium und den Zentralbankpräsidenten, der an der WWU beteiligten Staaten, zusammen. Er hat die Pflicht die Bestimmungen und Entscheidungen festzulegen, um die unten genannten Aufgaben des ESZB, zu erfüllen. Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern und wird von den Staats- und Regierungschefs, auf Empfehlung des EU-Rats, gewählt. Es führt die Richtlinien und Entscheidungen des EZB-Rats aus. Es erteilt den nationalen Zentralbanken die erforderlichen Weisungen. Dem Erweitertem Rat gehören der Präsident, der Vizepräsent und jeweils ein Vertreter der EU-Notenbanken an (also auch die der EU-Mitgliedsstaaten, die nicht an der WWU teilnehmen). Er hat die Aufgabe das weitere Funktionieren des EWI zu gewährleisten, das, wegen der Nichtteilnahme einzelner Mitgliedsstaaten, weitergeführt werden muss.

Die Hauptaufgabe des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit kein Zielkonflikt gegenüber der Preisstabilität vorliegt, muss es die Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft unterstützen.

Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin,

    die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte ... durchzuführen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten zu halten und zu verwalten, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu gewährleisten."

Die EZB hat das alleinige Emissionsrecht für Banknoten. Das Recht Münzen zu prägen geht auf die nationalen Zentralbanken über.

Zur Verwirklichung ihrer Aufgabe kann das ESZB die Mindestreservesätze ändern, Offenmarkt- und Kreditgeschäft tätigen. Mit einer B-Mehrheit hat der EZB-Rat die Möglichkeit die Anwendung eines anderen Instruments zu beschließen.

Nach Artikel 107 des Maastrichter Vertrags ist die EZB vollkommen weisungsunabhängig. Sie darf weder von die Regierungen, der Gemeinschaft noch von den nationalen Notenbanken Anweisungen entgegennehmen.

Die Satzung des ESZB wird im Grundgesetz verankert, so dass diese nur durch einstimmigen Beschluss der beteiligten Regierungen geändert werden kann.

Wirtschaftspolitik

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik werden vom Rat erstellt. Diese Grundzüge muss jeder Mitgliedsstaat beachten, wie auch zwei der Konvergenzkriterien zu beachten sind (Die Gesamtheit der öffentlichen Schulden darf nicht über sechzig Prozent des BIP steigen und der Saldo der Staatsausgaben soll unter drei Prozent des BIP bleiben). Unter Beachtung dieser drei Punkte soll jeder Mitgliedsstaat seine Wirtschaftspolitik ausführen. Dies wird vom Rat und Kommission überwacht. Bei Nichteinhaltung von einem der zwei Kriterien, die den Schuldenstand bzw. den Schuldenzuwachs betreffen, wird vom Rat ein Bericht erstellt. Hier wird geprüft, "...ob die öffentlichen Ausgaben das öffentliche Defizit für Investitionen übertrifft; berücksichtigt werden ferner alle anderen einschlägigen Faktoren, einschließlich der mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedsstaats." Wird ein übermäßiges Defizit festgestellt, dann wird an den betreffenden Staat eine Empfehlung gerichtet, mit dem Ziel dieses Defizit innerhalb einer festgelegten Frist, zu beseitigen. Ist diese Frist abgelaufen und ein übermäßiges Defizit immer noch vorhanden, dann kann der Rat folgende Sanktionen festlegen:

    angemessene Geldbußen können gefordert werden. die Europäische Investitionsbank kann ersucht werden, ihre Darlehenspolitik zu prüfen. Das heißt gegebenenfalls wird dem betreffenden Mitgliedsstaat ab diesem Zeitpunkt kein oder weniger Kredit gewährt. von dem betreffenden Staat kann verlangt werden, eine unverzinsliche Einlage zu leisten.

Umrechnungs- und Rundungsregeln

Die Umrechnung wird anhand der, in der dritten Stufe festgelegten Wechselkurse errechnet. Die Umrechnung wird auf sechs signifikante Stellen festgelegt, das heißt es wird ab der von links ersten Stelle, die keine Null ist, gezählt. Die sechste Stelle wird nicht gerundet.

Beispiel: Die sechs signifikanten Stellen im Vergleich bei DM und Lire

1,92573 DM / Euro

1906,48 Lire / Euro

Sind die Beträge umgerechnet wird auf die zweite Nachkommastelle gerundet.

Beispiel: Umrechnung von DM in Euro

100 DM / 1,92573 DM / Euro = 51,92835964... Euro gerundet: 51,93 Euro

Umrechnung von Euro in DM:

100 Euro  1,92573 DM / Euro = 192,573 DM gerundet 192,57 DM

Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Wechselkurse feststehen, sind die Banken verpflichtet, bei Transaktionen mit bargeldlosem Zahlungsverkehr, den Betrag in inländischer Währung und in Euro auszugeben. Dies gilt bis Ende der dritten Stufe.

Vorteile der Währungsunion

Kosteneinsparung

Die Umtauschgebühren innerhalb der WWU-Länder belaufen sich zwischen 0,3 Prozent und 0,4 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukt, d.h. zwischen 20 und 25 Milliarden ECU. Diese Kosten werden sich ab Neujahr 1999 auf Null belaufen. Außerdem werden durch den Wegfall der nationalen Währungen Unternehmen, für die das Risiko, durch schwankende Kurse höhere Kosten zu haben, bisher zu groß war, Investitionen innerhalb des EU-Währungsraumes tätigen.

Wenn man davon ausgeht, dass der Euro eine so souveräne Stellung auf dem Kapitalmarkt erhält, wie prognostiziert wird, dann könnten Verträge von Unternehmen im EU-Währungsraum mit Drittstaaten in Euro ausgehandelt werden. Dadurch würde das Währungsrisiko auch beim Handel mit Drittstaaten ausbleiben.

Die Buchführung der Unternehmen wird sich einfacher gestalten, was sich ebenfalls positiv auf die Kosten niederschlägt.

Auflösung von Wettbewerbsverzerrungen

Durch die bisherigen Wechselkursschwankungen kam es immer wieder zu einer Wettbewerbsverzerrung. So wäre beispielsweise eine Aufwertung des Französischen Francs für die Exportwirtschaft negativ, da für die importierenden Länder, die ihre Waren aus Frankreich beziehen, die Preise gestiegen sind. Für diese Länder wäre es nun günstiger die Einfuhrgüter aus einem anderen Land zu importieren. Das Beispiel verdeutlicht, dass sich durch eine Auf- oder Abwertung einer Währung die Situation der Exportwirtschaft verändert, obwohl die Preise in inländischer Währung konstant geblieben sind. Beim Euro wird die Situation der Exportwirtschaft, innerhalb des EU-Währungsraumes, nicht mehr verändert. Manche bezeichnen deshalb die WWU als Krönung des Binnenmarktes.

Stimulanz der Wirtschaft und der Beschäftigung

Das genannte Wechselkursrisiko verminderte Geschäfte und Investitionen innerhalb des Währungsraumes. Dies wird ab der Festlegung der Wechselkurse nicht mehr der Fall sein, was sich wiederum auf den Arbeitslosenmarkt positiv auswirken wird.

Abschaffung der beggar-my-neighbour-policy

Während der Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren kam es zu Abwertungswettläufen zwischen den einzelnen Volkswirtschaften. Durch diese Abwertung wollte man die eigene Exportwirtschaft ankurbeln, um die inländische Arbeitslosigkeit ins Ausland zu verlagern (beggar my neighbour). Da jedes Land bei diesen Abwertungswettläufen teilnahm, führte dies wieder zur gleichen Ausgangslage. Diese Möglichkeit wird durch festgeschriebene Wechselkurse endgültig abgeschafft. Dadurch muss sich jeder Staat mit einer schlechten Wirtschaftslage auseinandersetzen, ohne seine Probleme durch, unkooperatives Verhalten, ins Ausland zu verlagern.

Einführung einer Stabilitäts- und Wettbewerbspolitik

Die Mitgliedsstaaten haben nicht mehr die Möglichkeit Geld zu drucken, um ihre Haushaltsdefizite und ihre Staatsverschuldung zu senken. Dadurch sind die Staaten angehalten eine konsequente Stabilitäts- und Wettbewerbspolitik durchzuführen.

Förderung der internationalen Stabilität

"Mit einer international anerkannten Währung wird Europa gemeinsam mit seinen amerikanischen und japanischen Partnern ... besser dazu in der Lage sein, eine größere Stabilität des internationalen Währungssystems anzustreben."

Der Euro-Währungsraum als neues wirtschaftliches Schwergewicht

Durch die neue Währung entsteht ein neuer Wirtschaftsraum. Dieser wird voraussichtlich den größten Anteil am Welthandel besitzen.

Chancen für Sparer und Anleger

Sparer und Anleger, die bisher wegen dem Wechselkursrisiko nur im Inland ihr Kapital angelegt haben, können sich nun den größeren Markt zunutze machen. Der einzelne Kapitalanleger kann jetzt ohne Währungsrisiko auf eine weitaus größere Palette von Anlagemöglichkeiten zurückgreifen.

Markttransparenz

Durch den Euro wird die außenwirtschaftliche Transparenz der Preise, innerhalb der WWU-Staaten, erhöht. Der Verbraucher kann die Preise im In- und Ausland, ohne Umrechnung, miteinander vergleichen.

Steigender Wettbewerb und sinkende Preise

Durch den größeren Markt entsteht ein erhöhter Wettbewerb. Daraus resultieren mittelfristig sinkende Preise, was für die Verbraucher einen weiteren Vorteil darstellt.

Kritik an der Währungsunion

Mögliche ungleiche Wettbewerbsbedingungen durch stichtagsbezogene Festlegung der Konvergenzkriterien

Wegen der Tatsache, dass die Wechselkurse am 1. Januar 1999 festgelegt werden, ist eine falsche Festlegung der Umrechnungskurse möglich. Dies hat eine dauerhafte Wettbewerbsverzerrung innerhalb des Euro-Währungsraumes zur Folge. Wäre beispielsweise die DM am Stichtag überbewertet, dann würde sich daraus eine äußerst negative Situation für die deutsche Exportwirtschaft ergeben, da die Wechselkurse unwiderruflich festgelegt wäre. Als Lösung dieses Problems fordern Experten eine Festlegung des Umrechnungskurses aus dem Durchschnitt der Werte eines längeren Zeitraumes (zwischen einem halben und einem Jahr).

Fehlende Angleichung der Wirtschaftsstrukturen

Bereits zur Vollendung des Binnenmarktes war anfangs eine Angleichung der steuerlichen Bedingungen vorgesehen. Dies ist bis jetzt noch nicht geschehen und wird voraussichtlich auch nicht bis 1999 geschehen. Daraus resultieren wiederum eine Wettbewerbsverzerrung. Ein Unternehmen, das beispielsweise verhältnismäßig niedrige Lohnnebenkosten tragen muss, ist eher in der Lage Wettbewerbsfähig zu bleiben, als ein Unternehmen mit hohen Lohnnebenkosten.

Tarifabschlüsse, die nur bestimmte Regionen im Währungsraum betreffen, geben Anstöße für die Politik der EZB. Die deswegen folgenden Maßnahmen würden jedoch den ganzen Währungsraum betreffen. d.h. eine punktuelle Veränderung wird Auswirkungen auf den ganzen Währungsraum haben.

Politische Auslegung der Konvergenzkriterien

Die politische Auslegung, also die Zulassung von Staaten, die die Konvergenzkriterien nicht erfüllt haben, gefährdet die angestrebt Stabilität des Euro.

Auswirkungen auf die schwächeren Partnerländer

Schwächere europäische Partnerländer werden bei der gemeinsamen Währung einem verstärktem Konkurrenzdruck ausgesetzt. Durch ihre geringere Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit werden diese Staaten einen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen haben.

Preisstabilität

Es wird befürchtet, dass für die Zentralbank nicht genügend Anreiz vorhanden ist, um die Preisstabilität zu gewährleisten. Für sie sind keine Sanktionen vorgesehen, wenn sie ihr Hauptziel nicht einhält.

Mögliche Verschlechterung der sozialen Absicherung

In Staaten, die eine relative starke soziale Absicherung besitzen, könnten möglicherweise ihren Staat als Industriestandort gefährdet sehen. Das betreffende Land wird deshalb in Erwägung ziehen, die soziale Absicherung zu vermindern.

Gefahr von sozialen Unruhen

Durch die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in den EU-Staaten könnte es zu sozialen Unruhen kommen. Da die Regierungen nicht in der Lage waren das Problem Arbeitslosigkeit zu beseitigen während sie die Währungspolitik als Instrument zur Steuerung der Wirtschaft in der Hand hatten, wird es unwahrscheinlich sein, dass sie dieses oder ähnliche Probleme jetzt stärker bekämpfen können.

Beziehung zwischen Teilnehmerstaaten und Nicht-Teilnehmerstaaten

Dadurch, dass nicht alle Staaten an der WWU teilnehmen können oder wollen, könnten sich die Beziehungen zwischen den WWU-Staaten und den Staaten, die nicht teilnehmen, verschlechtern. Das langfristige Ziel einer politischen Union innerhalb der EU würde dadurch gefährdet sein

Auswirkungen auf die Wirtschaft

Die Exportwirtschaft, bei der die Kunden innerhalb des Euro-Währungsraumes sind, ziehen die größten Vorteile aus der WWU, da für sie das Wechselkursrisiko entfällt. Sie werden weniger Kosten haben, was sich möglicherweise auch auf die Preise niederschlagen wird.

Im Folgenden wird aufgezeigt, welche Auswirkungen auf verschiedene Branchen zu erwarten sind:

    Automobilindustrie:
    Für sie ist der Hauptvorteil der Wegfall der Wechselkursrisiken (bei Daimler Benz insgesamt etwa 500 Millionen Mark, wobei der Großteil auf die EU-Länder fällt). Die gestiegene Markttransparenz ist ein Nachteil, da durch die große Anzahl an WWU-Teilnehmern ein besserer Preisvergleich möglich ist. Dies hat zur Folge, dass mehr Käufer im WWU-Ausland kaufen, was letztendlich zu einer Angleichung der Verkaufspreise führen wird.
    Die Zulieferer der Automobilindustrie werden den gestiegenen Konkurrenzdruck stärker zu spüren bekommen. Der Automobilhersteller wird möglicherweise auf andere, billigere Zulieferer zurückgreifen. Banken und Versicherungen:
    Die Banken werden durch den teilweisen Wegfall von Währungsumtausch eine Gewinnschmälerung erfahren. Hinzu kommt, dass sie ihr Personal schulen müssen, was wiederum Kosten verursacht. Außerdem kommt dazu, dass die Mehrzahl der Deutschen weniger Vertrauen in den Euro haben, als in die DM. Dadurch ist es möglich, dass sie ihr Kapital nicht sparen, also in die Banken einzahlen, sondern ihr Geld in Immobilien investieren. Dies wird die Barreserve der Banken schmälern. Als Folge hiervon würden die Banken weniger Kredite geben können.
    In der Versicherungsbranche werden die großen Versicherer sicherlich, durch den größeren Markt einen Gewinnzuwachs feststellen. Kleinere Versicherungsunternehmen könnten jedoch durch den gestiegenen Konkurrenzdruck gefährdet werden. Informationstechnik:
    Für diese Branche wird sich kurzfristig ein Zusatzgewinn voraussagen lassen. Vor allem in der Softwareindustrie wird zusätzliche Gewinne erwirtschaften, da ein Großteil der Firmensoftware ausgetauscht oder verändert werden muss, um die Umrechnung in Euro zu ermöglichen.
    Die Hardwareindustrie kann nur mit geringen Zusatzerträgen rechnen, weil eventuell nur Geldautomaten umgerüstet werden müssen. Konsumgüter, Handel:
    Der Umstellungsaufwand wird in der Konsumgüterindustrie im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen relativ hoch sein. Dies kommt vor allem von der geforderten doppelten Preisauszeichnung, die auf 30 Milliarden DM geschätzt wird. Mittelfristig wird dieser Zweig von der WWU profitieren, da hier wenig wirklich große Ketten vorhanden sind, die im Ausland anbieten werden. Die Konsumgüterindustrie und der Handel ist jetzt in der Lage im Ausland billiger einzukaufen. In grenznahen Regionen trifft dies nicht zu. Hier wird der gesteigerte Konkurrenzdruck denjenigen profitieren lassen, der am billigsten anbietet. Bauwirtschaft:
    Wird der Euro nicht wie erwartet eine harte Währung, so hat dies eine Kapitalflucht in Immobilien zur Folge, was sich dann positiv auf die Bauwirtschaft auswirken könnte. Sicher ist jedoch, dass wegen der geforderte strengere Haushaltsdisziplin der Regierungen, weniger öffentliche Aufträge zu erwarten sind.

Der Wettbewerb wird, wegen der größeren Markttransparenz, härter werden.

Die neue Euro-Münzen und Euro-Scheine

Die Euro-Scheine werden alle das gleiche Aussehen haben. Über das Aussehen der Rückseite der Münzen kann jede Notenbank selbst entscheiden.

Quellenverzeichnis

    Monti, Mario. "Der Binnenmarkt und das Europa von morgen. Ein Bericht der europäischen Union". Verlegt von Mario Monti. Erstauflage 1997 Renner Günter / Krätschell, Hermann. "Von der EG zur europäischen Union. Informationen zur politischen Bildung". Heraugerberin: Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn. Franzis-Druck GmbH. Neudruck 1995 Läufer, Thomas. "Europäische Gemeinschaft, Europäische Union. Die Vertragstexte von Maastricht". Europa Union Verlag GmbH, Bonn. Erstauflage 1992 Meinel, Volker. "Der Euro kommt". Erschienen in der Zeitschrift "Finanzen", Ausgabe April 1998.

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