Grundzüge der Ethik des Islams

Die theozentrische Ordnung des Islam bestimmt bis in die einzelnen Handlungsanweisugen hinein das private und gesellschaftliche Leben des Muslim. Als eine polttische Religion erhebt der Islam gemeinschaftliche und öffentliche Geltung.

1. Quellen der islamischen Ordung und Rechtsfindung:

Der Islam versteht die Scharia als offenbarte umwandelbare Wegweisung, ,,an der nicht zu zweifeln ist" (Koran, Sure 2,2). Sie führt zu einem guten, glücklichen Dasein und zur Teilhabe an der Herrlichkeit im Jenseits. Auf der göttlichen Rechtsordnung basiert das gesellschaftliche Zusammenleben. Hauptquellen für das islamische Recht bilden Koran und Sunna.

Scharia: Im Islam bezeichnet Scharia die göttliche Rechtsordnung als Basis

(,,den zu befolgenden Weg") der Idealen menschlichen Gemeinschaft. Sie umfasst neben der religiösen Pflichtenlehre auch Strafbestimmungen

Sunna: Die islamische Begrifflichkeit versteht darunter die Bericht über ("Gewohnheit") normative Aussprüche, Handlungen und die Lebensführung Mohammdes. Die Gefährten des Propheten und wahrheitsgetreue Überlieferer bewahren das "Vorbild des Propheten" auf. Die Muslime erkennen die Sunna als ver­bindlich an für die Lebensordnung der islarnischen Gemeinschaft.

Quellen der Scharier sind Koran und Sunna. Aus ihnen werden durch Analogieschluss oder Ãœbereinstimmung der Rechtsgelehrten Antworten auf neuartige ethische oder politische Problemstellungen abgeleitet.

2. Die soziale Stellung der Frau:

Verglichen mit der altarabischen Tradition stärkt Mohammed die religiöse und soziale Stellung der Frau. Diese besitzt vor Gott den gleichen Rang wie der Mann und kann das Paradies erlangen (Sure 9,27; 4,124). Die Ehepartner sollen einander Geborgenheit geben und ,,einander in Liebe und Erbarmen zugetan" sein (Sure 30,21). Die späteren Rechtstraditionen schränken gegenüber dem Koran die sozialen Rechte der Frau weiter ein und legimitieren dies mit Berufung auf den Koran. Entscheidend für diese Entwicklung wird die Epoche der Abbasiden (750 - 1285), die persische Gepflogenheiten (Verschleierung, Harem) übernimmt und den Lebenskreis der Fmu auf das Haus beschränkt. Emanzipationsbestrebungen setzen seit dem 19 Jh. vor allem bei ägyptischen Reformtheologen (z.B. Quasim Armin) ein. Sie kritisieren insbesonders den Ausschluß der Frau aus der Öffentlichkeit, die fehlende Ausbildung der Frau, die eingeschränkte Polygamie und das Scheidungsrecht.

Beispiel: Sure 4,34 räumt dem Mann bei schlechtem Benehmen der Frau ein Züchtigungsrecht ein:

Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesem) ausgezeichnet hat (...). Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt Sie! Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann untenehmt (weiter) nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß.

Auch diese Verse werden verschieden interpretiert und praktiziert. Liberalere Kommentare verweisen darauf, dass Mohammed auf sein Züchtigungsrecht verzichtet habe.

Die soziale Stellung der Frau wird in der traditionellen islamischen Ordnung bestimmt durch das patriarchalisch geprägte Netz verwandtschaftlicher Beziehungen, indem die Frau feste Rollen einnimmt.

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