Europäische Union

Begriff

Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags am 01.11.1993 ist "Europäisch Union" mit der offiziellen Abkürzung "EU" die Bezeichnung für die Europäischen Gemeinschaften (in Verbindung mit einer "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) und einer "Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres".

Mitglieder und Organe

Mitgliedsländer sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und Portugal.

Die Aufgaben und Kompetenzen der EU werden durch gemeinsame Organe wahrgenommen. Oberstes Organ der EU ist der Ministerrat (Rat der Europäischen Union), der sich aus je einem Vertreter (Fachminister) der Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammensetzt.

Als Exekutive fungiert unter Leitung eines Präsidenten die Kommission der EU, die (seit 1995) aus 20 Mitgliedern besteht, welche von den Regierungen der Mitgliedsstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für vier Jahre ernannt werden; Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien entsenden jeweils zwei Mitgliedern, die restl. Staaten jeweils ein Mitglied.

Diese EU-Kommissare sind für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich verantwortlich z.B. Verkehr, Umwelt, Finanzen, Landwirtschaft). Das Europäische Parlament wird direkt gewählt und hat Befugnisse bei der Gesetzgebung, der Kontrolle und der Verabschiedung des Haushalts. Dem Europäischen Gerichtshof als Judikative der EU obliegt zur Sicherung und Wahrung des Rechts die Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Daneben bestehen der Europäische Rechnungshof, der Europäische Rat und zahlr. beratende Ausschüsse.

Entstehung und Zielsetzungen

Die von den Außen-Ministern der Mitgliedsstaaten in der 1986 unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte niedergelegte Zielsetzung basiert auf einem Einigungsprogramm, das über Zollunion, gemeinsamen Binnenmarkt, Schaffung eines weiterentwickelten Europäischen Währungssystems und die Europäische Politische Zusammenarbeit die Verwirklichung der politischen Union anstrebt.

Ende 1991 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten auf einen Stufenplan zur Realisierung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU);

Am 07.02.1992 wurde daraufhin der Maastrichter Vertrag (Vertrag über die Europäische Union) unterzeichnet.

In drei Stufen sollen unter anderem das Europäische Währungssystem ausgebaut und die Außen-, Sicherheits-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik aufeinander abgestimmt werden. Nach Erfüllung bestimmter finanz- und wirtschaftspolitischer Konvergenzkriterien durch die Mitgliedsstaaten soll frühestens zum 01.01.1997 die Europäische Zentralbank gegründet werden, am Ende des Stufenplans steht die Einführung einer gemeinsamen Europäischen Währung frühestens zum 01.01.1999.

Eine zusätzliche Dimension gewinnt die EU durch die Zusammenarbeit mit der EFTA (Einführung des Europäischen Wirtschaftsraums zum 01.01.1993) und das noch offene Verhältnis zu den osteuropäischen Staaten. Zu den außen- und außenwirtschaftspolitische Aktivitäten der EU (ab 1973) gehören vor allem die vertragliche Bindung mit den Staaten des Mittelmeerraumes, die Konventionen von Lomé (ab 1975) mit jetzt über sechzig afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten), die Handelsverträge mit Indien und der VR China sowie die Vereinbarungen und Dialoge mit den Staaten der EFTA, der Arabischen Liga, der ASEAN und dem Andenpakt.

Geschichte der europäischen Integration

Im Zuge der europäischen Einigungsbewegung seit Ende des Zweiten Weltkrieges wurde 1952 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) von Belgien, der BR Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet. 1957 wurden mit den Römischen Verträgen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) eingerichtet; der EWG oblag vor allem die Schaffung eines gemeinsamen Agrarmarktes, während die EURATOM die friedliche Nutzung der Kernenergie vorantreiben sollte. 1967 wurden die Institutionen der drei Gemeinschaften miteinander verschmolzen, so dass für alle drei (de jure weiter bestehenden) Gemeinschaften gemeinsame Organe geschaffen wurden. Mit dem erfolgten Abbau der Binnenzölle und dem Aufbau eines gemeinsamen Außenzolltarifs konnte die Grundlage für eine Zollunion zum 01.01.1970 gelegt werden.

1973 konnte die ursprüngliche Sechsergemeinschaft um Dänemark, Großbritannien und Irland erweitert werden, 1981 trat Griechenland bei, Spanien und Portugal kamen 1986 hinzu, Österreich, Finnland und Schweden wurden 1995 Mitgliedsstaaten.

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