Europäisches Parlament

Verwaltungssitz Luxemburg, Parlamentssitz Straßburg (seit der konstituierenden Sitzung 1958, offiziell seit 1992, Tagungsort der Ausschüsse und zusätzl. Plenarsitzungen Brüssel;

626 Abg. seit 1995, die seit 1979 aus allg. und unmittelbaren Wahlen (nach einem vom Mgl.land bestimmten Verfahren) für eine Legislaturperiode von 5 Jahren hervorgehen:

Deutschland 99 Sitze

Großbritanien 87 Sitze

Frankreich 87 Sitze

Italien 87 Sitze

Spanien 64 Sitze

Niederlande 31 Sitze

Belgien 25 Sitze

Griechenland 25 Sitze

Portugal 25 Sitze

Schweden 22 Sitze

Österreich 21 Sitze

Dänemark 16 Sitze

Finnland 16 Sitze

Irland 15 Sitze

Luxemburg 6 Sitze.

Die Abg. dürfen weder der Regierung eines Mgl.staates noch einer Institution der EU angehören.

Die parteipolitisch gebildeten Fraktionen z.B. EVP, SPE sind mehrheitlich übernational zusammengesetzt.

Das E.P. besitzt lediglich kontrollierende und beratende, jedoch keine legislativen Befugnisse; es besitzt das Recht, neue Beitrittsanträge abzulehnen, den Haushalt zu beschließen sowie der Kommission das Mißtrauen auszusprechen und diese damit zum Rücktritt zu zwingen.

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