Geschichte der EU

Zeittafel

EU EFTA
1951 Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) durch Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg
1957 Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM) durch die EGKS-Länder
1960 Österreich, Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark, Portugal und Großbritannien gründen die European Free Trade Association (EFTA)
1967 Entstehung der EG aus Zusammenschluss von EGKS, EWG und EAG
1970 Beitritt Islands
1973 Beitritt Großbritanniens, Dänemarks und Irlands Austritt Großbritanniens, Dänemarks
1981 Beitritt von Griechenland
1985 Vollmitgliedschaft Finnlands
1986 Beitritt von Spanien und Portugal, Einheitliche Europäische Akte (umfassende Änderung u. Erweiterung der Gründungsverträge) Austritt Portugals
1991 Beitritt Liechtensteins
1993 Gründung der Europäischen Union (EU) aus EGKS, EWG (ab 1993 "EG") und EAG mit dem "Vertrag über die Europäische Union" ("Maastrichter Vertrag")
1994 Zusammenarbeit von EU und EFTA im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
1995 Beitritt von Österreich, Finnland und Schweden Austritt von Österreich, Finnland und Schweden

Politische Organe der EU

Die EU basiert auf den drei Säulen EG/EGKS/EAG (bestehen innerhalb der EU weiter), der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik.

Europäischer Rat

Er besteht aus den 15 Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und dem Präsident der Kommission. Er tagt mindestens einmal pro Jahr, und zwar in dem Land, welches gerade die Ministerrats-Präsidentschaft innehat. Er legt im Wesentlichen die politischen Ziele der EU fest.

Europäisches Parlament (EP)

Es wird alle fünf Jahre direkt gewählt und umfasst momentan 626 Abgeordnete (27% Frauen), aufgeteilt entsprechend der Bevölkerungszahl der einzelnen Staaten (21 österreichische). Die Abgeordneten schließen sich in übernationalen Fraktionen zusammen (z.B. SPE: Sozialdemokratische Partei Europas). Tagungen finden in Straßburg und Brüssel statt.

Das EP besitzt viele Kontrollrechte, seit einiger Zeit auch gewisse Mitbestimmungsrechte, die beständig ausgebaut werden.

Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Er setzt sich aus je einem Minister eines jeden Mitgliedsstaates zusammen. Der "Rat" oder "Rat für allgemeine Angelegenheiten" besteht aus den Außenministern, je nach Fachbereich kann es jedoch auch z.B. einen "Rat der Verkehrsminister" geben. Tagungen finden in Brüssel und Luxemburg statt. Die Stimmen kleinerer Länder sind im Vergleich zu ihrer Bevölkerungszahl höher bewertet als die der großen.

Die Präsidentschaft wechselt alle sechs Monate (2. Halbjahr 1998: Österreich).

Um eine gewisse Kontinuität in der Arbeit zu gewährleisten, bildet die Präsidentschaft mit dem Vorgänger und dem Nachfolger die "Troika", welche auch in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eine Rolle spielt.

Der Rat beschließt die verbindlichen EU-Rechtsvorschriften (überwiegend Legislative), ist dabei jedoch auf Vorschläge der Kommission angewiesen und wird durch das EP kontrolliert.

Europäische Kommission

Besteht aus 20 Kommissären (ein bis zwei aus jedem Land), die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Sie bringt Gesetzesvorschläge ein und verabschiedet Durchführungsbestimmungen. Außerdem überwacht sie Verstöße gegen EU-Recht (überwiegend Exekutive).

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Er stellt das oberste Gericht der Union dar. 16 Richter und 9 Generalanwälte werden auf sechs Jahre ernannt und werden bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bei der Auslegung von EU-Recht aktiv.

Europarat

Wurde 1949 gegründet, Österreich tritt 1956 bei, momentan 40 Mitglieder. Sitz in Straßburg.

Der Europarat ist das größte politische Forum Europas und umfasst alle Gebiete mit Ausnahme der Verteidigung. Sein Ziel ist, eine größere Einheit zwischen seinen Mitgliedern zu schaffen und die Menschenrechte und Grundfreiheiten durch zu setzten (z.B. Europäische Menschenrechtskonvention).

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)

Die Einführung des EURO ist ein Teil des Binnenmarkts innerhalb der EU, der den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ermöglichen soll.

Erste Vorbereitungen laufen bereits seit 1990. Bis 1998 müssen alle Teilnehmer gewisse Konvergenzkriterien erfüllen (oder zumindest eine dementsprechende Tendenz zeigen). Von Anfang an teilnehmende Länder sind: Finnland, Irland, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, Spanien und Portugal.

Im bargeldlosen Zahlungsverkehr wird der EURO ab 1.1.1999 (Festlegung der Wechselkurse), im normalen Zahlungsverkehr (Münzen, Geldscheine) ab 1.1.2002 zusätzlich, ab 1.6.2002 ausschließlich verwendet werden. Die Einführung des EURO stellt eine Währungsunion und keine Währungsreform da - es kann somit (kaum) zu Wertverlusten kommen. Die Überwachung der neuen Währung erfolgt durch die Europäische Zentralbank (EZB) bzw. dem System der Zentralbanken (ESZB).

Vorteile: Wegfall von Wechselspesen für Konsumenten, keine Gefahr für Unternehmen durch Kursschwankungen, eine "Weltwährung" ähnlich dem Dollar, bessere Vergleichbarkeit der Preise

Nachteile: Wegfall der Wechselspesen für die Banken, Umstellungskosten

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