Gesellschaftsformen

1. Die Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne für die Schulden der Gesellschaft zu haften. Bei einer AG wird das Grundkapital in Aktien zerlegt und zum "Kauf" angeboten. Die AG ist eine juristische Person und die Aktionäre können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Für die Gründung einer AG sind mindestens 1.000.000,- an Stammkapital notwendig.

Rechte des Aktionärs sind das Stimmrecht auf der Hauptversammlung und Recht auf einen Gewinnanteil (Dividende).

Vorteile einer AG:

Durch die Beteiligung vieler Aktionäre können große Eigenkapitalsummen durch viele, relativ kleine Beträge aufgebracht werden.

Die Haftung des Aktionärs ist auf die Einlage beschränkt.

Die Aktie ist jederzeit übertragbar.

Nachteile einer AG:

Praktisch keine Bindung zwischen den Aktionären und der Unternehmensleitung.

Häufig gegensätzliche Interessen von Aktionären (hohe Gewinnausschüttung) und Geschäftsleitung (Stärkung der finanziellen Mittel durch Einbehaltung der Gewinne).

Die Kontrollrechte des Aktionärs sind durch die mangelnde Informationsmöglichkeit stark eingeschränkt.

Bei der AG sind drei ständige Organe vorhanden: Die Hauptversammlung der Aktionäre wählt den Aufsichtsrat und dieser bestellt und kontrolliert den Vorstand (Geschäftsführung).

Hauptversammlung:

Muß jährlich durch den Vorstand einberufen werden.

Beschließt über Kapitalveränderungen, Umwandlungen, Auflösung.

Jede Aktie gewährt eine Stimme.

In besonderen Fällen ist ein Dreiviertelmehrheit erforderlich.

Aufsichtsrat:

Wahl erfolgt für höchstens 4 Jahre.

für je zwei Mitglieder ist auch ein Arbeitnehmervertreter zu entsenden.

Vorstand:

Führt die Geschäfte, vertritt die Gesellschaft.

Berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig.

Stellt Jahresabschluß und Geschäftsberichte ein.

Beruft die Hauptversammlung ein.

Vorstandsmitglieder dürfen nicht Mitglieder des Aufsichtsrates sein.

2. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit(sie ist eine juristische Person), deren Gesellschafter(natürliche als auch Juristische Personen) mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt sind, ohne für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.

Vorteile einer GmbH:

keine persönliche Haftung(Beschränkung der Haftung);

gute Kontrollmöglichkeiten der Gesellschafter;

geringere Publizität der GmbH in Vergleich zur AG.

Nachteile einer GmbH:

Geringere Kreditfähigkeit als die AG.

Geschäftsanteil und Stammkapital

Die Stammeinlage ist das Mitgliedschaftsrecht an einer GmbH.

Der Betrag der Stammeinlage der einzelnen Gesellschafter kann verschieden hoch sein. Jeder Gesellschafter hat nur einen Geschäftsanteil.

Das Stammkapital besteht aus den Stammeinlagen der Gesellschafter.

Das Stammkapital muss mindestens S 500.000,- betragen.

Ein Geschäftsanteil muss mindestens S 1.000,- betragen.

Organisation und Geschäftsführung der GmbH

Wird jährlich vom Geschäftsführer einberufen.

Besteht aus allen Gesellschaftern.

Das Stimmrecht des Gesellschafter hängt von der Höhe des Geschäftsanteils ab.

Die Aufgaben sind ähnlich wie bei der Hauptversammlung der AG.

Geschäftsführer:

Führen und vertreten die Gesellschaft.

Aufsichtsrat:

Bildung ab: Stammkapital = 1,000.000,- und mehr als 50 Gesellschafter oder Zahl der Arbeitnehmer über 300.

Arbeitnehmer müssen wie bei der AG beteiligt sein.

Kontrollorgan wie bei der AG.

443 Worte in "deutsch"  als "hilfreich"  bewertet