Kaufvertrag

Der Kaufvertrag und der damit verbundene Schriftverkehr

Inhaltsverzeichnis

Der Kaufvertrag

1 Was ist ein Kaufvertrag und wie kommt er zustande?.....................................................3

2 Der Inhalt des Kaufvertrags............................................................................................4

3 Die Anbahnung des Kaufvertrags...................................................................................5

3.1 Die Anfrage......................................................................................................6

3.1.1 Die telefonische Anfrage........................................................................6

3.1.2 Die schriftliche Anfrage.........................................................................6

3.2 Das Angebot (Offert)........................................................................................7

3.2.1 Unverlangtes und verlangtes Angebot.....................................................7

3.2.2 Das bindende Angebot...........................................................................7

3.2.3 Das freibleibende Angebot.....................................................................8

3.2.4 Angebotsähnliche Formen......................................................................8

3.2.5 Das schriftliche Angebot........................................................................9

3.3 Die Bestellung.................................................................................................10

3.3.1 Bestellungsvorbereitung........................................................................10

3.3.2 Die schriftliche Bestellung....................................................................11

3.4 Die Auftragsbestätigung..................................................................................12

3.5 Der Schlußbrief...............................................................................................12

Was ist ein Kaufvertrag und wie kommt er zustande?

Die Definition des Begriffes Kaufvertrag lautet folgendermaßen:

Ein Kaufvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Anbietenden ("dem Verkäufer") und dem Nachfragenden ("dem Käufer"), Sachgüter gegen Geld zu tauschen.

Jeder Mensch schließt täglich mehrfache Kaufverträge ab, wenn er/sie Bleistifte, Hefte, Wurstsemmeln oder nur einen simplen Kaugummi kauft.

Wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen, so sollte er selbstverständlich auch erfüllt werden.

Bei jedem Kauf bzw. Verkauf sind daher folgende Phasen zu unterscheiden:

Der erste Schritt (der "Antrag") kann sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer ausgehen.

Die nun folgenede Darstellung soll die Handlungsmöglichkeiten von Käufer und Verkäufer darstellen.

Immer dann, wenn aus einer Handlung des Käufers und aus einer Handlung des Verkäufers eine übereinstimmende Willenserklärung hervorgeht, gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen.

Der Inhalt des Kaufvertrags

Bestimmte Mindestbestandteile eines Kaufvertrags schreibt schon das ABGB vor. Einige weitere Bestandteile sind jedoch im Geschäftsverkehr üblich und sollten auch bei privaten Käufen zumindest dann vereinbart werden, wenn es sich um wertvolle Gegenstände handelt.

Gesetzliche Bestandteile: - Wer verkauft (Verkäufer)?

- Wer kauft (Käufer)?

- Was wird gekauft (Warenart)?

- Wieviel wird gekauft (Menge)?

- Zu welchem Preis wird gekauft (Preis)?

Weitere regelmäßige Bestandteile sind:

Lieferbedingungen: - Wann wird geliefert (Lieferzeit)?

- Wo wird geliefert (Lieferort)?

- Wer trägt die Kosten der Lieferung (Kostenübergang)?

- Wer trägt das Risiko der Lieferung (Risikoübergang - wer trägt Transportschäden)?

Zahlungsbedingungen: - Wann wird gezahlt (Zahlungszeit)?

- Wo wird gezahlt (Zahlungsort)?

- Eventuell auch: Wie wird gezahlt (Art der Zahlung, z.B.: Scheck, bar,usw.)?

Fallweise kann noch geregelt werden:

Verpackung: - Wie muss die Ware verpackt werden?

- Muß die Verpackung vom Käufer gesondert bezahlt werden?

Transport: - Wie soll die Ware transportiert werden (Eisenbahn, Schiff, LKW, usw.)?

Nebenleistungen: - Wer montiert bzw. trägt die Kosten für die Montage?

- Wer schult ein?

- Besteht ein Umtauschrecht?

Garantie: - Wie lange haftet der Verkäufer für Schäden?

- Für welche Schäden wird überhaupt gehaftet?

- Was geschieht, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig liefert?

- Was geschieht, wenn der Käufer nicht rechtzeitig bezahlt?

Die Anbahnung des Kaufvertrags

Die Anbahnung des Kaufvertrags kann erfolgen durch:

- den Nachfragenden ("Käufer") --- Anfrage

- den Anbietenden ("Verkäufer") --- Angebot

Wichtig ist, dass der Partner alle Informationen erhält, die er für seine Entscheidung braucht. Rückfragen und Mißverständnisse kosten Zeit und Geld.

Die Anfrage

In der Anfrage fordert der Nachfragende ("Käufer") den Anbietenden ("Verkäufer") auf,

- ein Angebot zu stellen oder

- ein bereits gestelltes Angebot zu ergänzen bzw. abzuändern.

Aus der Anfrage soll eindeutig hervorgehen, welche Information der Käufer benötigt.

Telefonische Anfrage:

Für bestimmte Zwecke im privaten Bereich oder im Kleinhandel reichen telefonische Anfragen vollkommen aus. (Viele Menschen tendieren heutzutage auch schon größere Anfragen per Telefon zu erledigen ® Handy)

Anfragen sind keine ausreichende Willenserklärung des Nachfragenden zum Abschluß eines Kaufvertrages.

Schriftliche Anfrage:

Benötigt man umfangreichere oder spezielle Informationen, wird eine mündliche oder telefonische Anfrage nicht ausreichen.

Wie bei jedem Geschäftsbrief muss man zunächst überlegen, welche Informationen benötigt werden.

Mit einem allgemeinen, der momentanen ÖNORM entsprechenden, Geschäftsbrief Aufbauschemas, ist es sehr leicht solche Anfragen zu entwerfen.

Das Angebot (Offert)

Ein Angebot (Offert) ist ein Antrag des Verkaufswilligen (des "Verkäufers") zu Abschluß eines Kaufvertrags.

Angebote können nach folgenden Gesichtspunkten unterschieden werden:

Unverlangtes und verlangtes Angebot:

Beim unverlangten Angebot liegt keine Anfrage des Käufers vor, beim verlangten Angebot gibt es eine Anfrage.

Das unverlangte Angebot wird man daher irgendwie begründen (Sonderangebot, neue Modelle etc.).

Beim verlangten Angebot wird man genau auf die Fragen des Kunden eingehen.

Das bindende Angebot:

Ein Angebot gilt als bindend, wenn es

- von einer bestimmten Person an eine bestimmte Person gerichtet ist (Rundschreiben gelten daher nicht als Angebote);

- inhaltlich ausreichend bestimmt ist (Preis, Menge, Qualität);

- eindeutig zum Ausdruck bringt, dass der Offerent verkaufswillig ist;

- keinen Hinweis enthält, dass es sich um ein freibleibendes Angebot handelt (z.B.: "wir bieten freibleibend an").

Erfolgt auf ein bindendes Angebot eine Bestellung, so gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen.

Das freibleibendes Angebot:

Ein freibleibendes Angebot wird erstellt, wenn sich der Anbietende nicht binden will. Dies wird durch eine "Freizeichnungsklausel" erreicht.

Viele Angebote sind auch deswegen "freibleibend", weil die Menge nicht genau angegeben ist.

ACHTUNG:

Bestellt der Käufer auf ein freibleibendes Angebot, so muss der Verkäufer die Bestellung sofort ablehnen, sonst gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen.

Angebotsähnliche Formen:

Immer wenn ein Merkmal eines Angebots fehlt, handelt es sich nur um angebotsähnliche Formen die den "Anbietenden" auf keinen Fall binden.

Beispiele:

- Zusendung von Katalogen - Menge nicht genau angegeben

- Postwurfsendung - nicht an eine bestimmte Person gerichtet

- Inserat in der Zeitung - nicht an eine bestimmte Person gerichtet

Rechtlich gesehen handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe eines Kaufantrags,

d.h. der Käufer muss den ersten Schritt unternehmen und der Verkäufer kann annehmen oder ablehnen.

Das schriftliche Angebot:

Das schriftliche Angebot besteht aus genau detaillierten und gegliederten Richtlinien.

1. Betreff (Angebot - Sonderangebot -- Ware, eventuell verweis auf Anfrage)

2. Anlass des Schreibens (neuer Katalog, Neuübernahme, usw.)

3. Eigenes Anliegen (Angebot des gesamten Sortiments oder große Teile des Sortiments, oder nur einer bestimmten Ware, Achtung: Bindungsfrist oder Freizeichnungsklausel angeben, auf Prospekte, Kataloge etc. hinweisen und beilegen, bei verlangten Angeboten alle Fragen des Kunden beantworten)

4. Begründung (meist bereits in Punkt 2 enthalten)

5. Erwartete Reaktion (baldige Bestellung)

6. Mögliche Folgen (keine Bestände oder lange Lieferfristen, wenn nicht bald bestellt wird)

Die Bestellung

Bestellungsvorbereitung:

Die Bestellung selbst bietet keine Schwierigkeiten.

Wichtig ist jedoch die Vorbereitung der Bestellung.

Zur Informationsbeschaffung und Entscheidungsvorbereitung dienen vor allem

- laufende Anfragen an Lieferanten (auch wenn man die Ware im Augenblick nicht benötigt wird)

- Bestellkartei

Die schriftliche Bestellung:

Ist eine schriftliche Bestellung erforderlich, soll sie so abgefaßt sein, dass Irrtümer und Mißverständnisse ausgeschaltet sind.

Der Empfänger soll den Auftrag ohne Rückfrage ausführen können. Es ist daher sinnvoll, in der Bestellung sämtliche Merkmale des Kaufvertrags zu wiederholen oder auf ein Angebot, einen Katalog etc. zu verweisen.

1. Anlass des Schreibens (Bezug auf Angebot, Katalog, usw.)

2. Eigenes Anliegen (Bestellung, Angabe der Merkmale des Kaufvertrags oder Verweis auf Angebot, Preislisten, Kataloge, ...)

3. Begründung (nur bei Sonderwünschen notwendig (Sonderanfertigung)

4. Erwartete Reaktion (Auftragsbestätigung, schnelle Lieferung)

5. Mögliche Folgen (Lieferverzicht bei Fristüberschreitung)

Die Auftragsbestätigung

Auftragsbestätigungen können erteilt werden, wenn

- der Bestellung kein bindendes Angebot vorausgegangen ist;

- die Bestellung vom Angebot wesentlich abweicht;

- die Bestellung mündlich (telefonisch) erteilt wurde.

Ein Kaufvertrag kommt auch dann zustande, wenn

- eine dauernde Geschäftsverbindung besteht und der Verkäufer stillschweigt;

- der Bestellung unter Kaufleuten ein freibleibendes Angebot vorausgegangen ist und der Verkäufer stillschweigt.

Selbstverständlich kann der Verkäufer auch sofort liefern.

Auftragsbestätigungen als Einzelentwurf-Briefe sind daher sehr selten.

Der Schlußbrief

Schlußbriefe (Schlußscheine, Schlußnoten) sind eine Kombination von Bestellung und Auftragsbestätigung. Sie werden in der Regel auf Teilvordrucken und in mehrfacher Ausfertigung (meist vom Verkäufer) ausgestellt.

Schlußbriefe werden von beiden Vertragspartnern wechselseitig unterschrieben. Jeder Partner bekommt ein Exemplar mit der Unterschrift seines Kontrahenten.

Schlußbriefe werden ausgestellt, wenn

- der Kaufvertrag erst nach längeren mündlichen oder schriftlichen Verhandlungen zustande gekommen ist, um den Vertragsinhalt nochmals zusammenzufassen;

- es sich um ein umfangreiches Geschäft und komplizierte Lieferbedingungen handelt (z.B.: Kauf auf Abruf in Teilmengen ("Sukzessivlieferung"), Kauf mit späterer Spezifikation der Qualität ("Spezifikationskauf") u.a.).

In manchen Branchen ist der Schlußbrief überhaupt die übliche Form des Kaufvertragsabschlusses.

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