Die Grundrechte

Grundrechte:1. Die Menschenwürde steht unter dem Schutz des Staates.
2. Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und freie Ent -
faltung der Persönlichkeit.
3. Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichberechtigung von
Mann und Frau.
4. Recht auf Glaubens und Gewissensfreiheit
5.Freie Meinungsäußerung und ungehinderte Informationen.
6. gesetzliche Richter 7. Gehör vor Gericht 8. Schutz vor
willkürlicher Verhaftung. 9. Wahlrecht,Gleicheit d. Stimmen.
Es sind grundlegende Rechte die man hat weil man Mensch ist!
Aufbau der Gerichte in Deutschland.
1.Zivilprozess 2.Strafprozess
1.Streit zwischen Privatleuten;Wer hat RECHT'?;Gleichberechtigung;
nur Vorgelegtes wird bearbeitet;Verzicht auf Entscheidung vor Gericht;
2.Streit zwischen Staat und Beklagten;liegt strafbare Handlung durch
Verstoß gegen Gesetz vor; Staatsanwalt = Kläger, Beklagter = Angeklagter
Staatsanwalt ermittelt:Zeugen o. Sachverständigen; Schuldigsprechung u.Strafe.
1.Bundesgerichtshof:Revisionsinstanzfür Landgericht und Urteile des Oberlandg.
1.Oberlandgericht: 1 Instanz für Hoch und Landesverrat. Revisionsinstanz für AG.
1.Landgericht:Verbrechen über 3 J. schweres Verbr. Mord Totschlag Brandstiftung.
wie oben nur bei Jugendlichen u. Heranwachsenden.
1.Amtsgericht: Verbrechen bis3 J. schwere Verfehlung für Jugendliche.
Ordnungswiderigkeiten bis1 J. leicht Verfehlung bei Jugendlichebis1J.
2. Bundesgerichth.: Streitwert über 60.000 DM;letzte Instanz für Oberlandgericht.
2. Oberlandgericht: Berufung für Urteile des Landes und Familiengericht.
2.Landgericht: Streitwert über 10.000 DM Berufung Einzelrichter auch.
2.Amtsgericht: Streitwert bis 10.000 DM; Ehescheidungen u. die folg. Streitfälle.

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