John Locke

- im Naturzustand völlige Freiheit der Menschen und Zustand der Gleichheit
- Menschen bestimmen ihre Handlungen selber, verfügen über ihren Besitz und ihre Person ohne von Willen anderer abhängig zu sein
- Unterscheidung von Freiheit und Hemmungslosigkeit
- im Naturzustand hat Mensch unkontrollierte Freiheit über sich und seinen Besitz, aber nicht die Freiheit sich selbst zu vernichten
- im Naturzustand Naturgesetz, das alle Menschen frei und gleich sind, keiner dem anderen Schaden an seinem Leben, an seiner Gesundheit, seiner Freiheit und seinem Besitz zufügen darf
- Verwirklichung dieses Gesetzes ist in Natur in die Hände jedes einzelnen gegeben
- in einen Kriegszustand geht Naturzustand dann über, wenn Mensch einem anderen die Freiheit als die Grundlage alles anderem raubt
- 3. Grundlage (Freiheit,Gleichheit,...) ist Privateigentum, das der Einzelne durch Arbeit erwirbt und als Teilstück aus dem ursprünglichen Gemeineigentum aussondert
- Gott und Vernunft der Menschen gebieten es, das man sich der Erde durch Arbeit bemächtigen kann
- Arbeit setzt Arbeitsmaterial voraus
- Gott wollte, das die Menschen arbeiten, also wollte er auch, das die Menschen Eigentum besitzen
- Arbeitsleistung und Lebensbedürfnisse setzten Eigentum des Einzelnen eine Grenze
- Einzelne ist Eigentümer seiner Person und ihrer Arbeitsleistung
- alles, was Mensch schaffft um Lebenshaltung zu verbessern, ist sein Eigentum und zwar uneingeschränkt
- Naturzustand wird verlassen durch Zustimmung zum Gemeinwesen
- Sicherung eines friedlichen Lebens und ungestörter Genuß des Eigentums
- Unterordnung unter Herrschaft hat nur den Zweck Eigentum zu sichern
- Bildung eines politischen Körpers, wenn sich Menge durch Zustimmung zusammenschließt
- Mehrheit hat Recht zu beschließen, durch Beschluß kann Minderheit gebunden werden
- Verbindlichkeit der Mehrheitsbeschlüsse über Gemeinwesen als Zeichen des Gesetzes und der Vernunft
- ursprüngliche Vertrag schließt in sich, das sich der Einzelne dem Mehrheitsbeschluß unterwirft
- Ursprung der Staatenbildung liegt in Entscheidung des Einzelnen
- Unterscheidung zwischen ausdrücklicher und stillschweigender Zustimmung
- Menschen verzichten freiwillig auf Freiheit und Gleichheit um im Staat den Privatbesitz gesichert zu sehen
- gesetzgebende und vollziehende Gewalt Ergebnis des Gemeinwesens
- Ãœberwindung der Unsicherheit des Einzelnen ist Zweck des Staates
- im Rahmen der Rechtssicherheit haben Regierung, Legislative und Executive, ihre Aufgaben zu erfüllen und für den Frieden, die Sicherheit des öffentl. Wohles zu sorgen
- Legislative höchste Staatsgewalt
- sichert den Staatsbürgern gesetzlich Genuß seines Eigentums (Versetzung aus Naturzustand in Zustand von Frieden und Sicherheit)
- Legislative liegt unantastbar und unübertragbar in Hände derer, denen sie die Bürgerschaft übergeben hat
- kann nicht unbegrenzt und willkürlich sein
- festgelegt auf Maßstab des öffentl. Wohls
- natürl. Gesetzgebung, Erhaltung der Menschheit, ist durch keine Rechte einer Gesetzgebung aufhebbar
- verkündete Gesetze und Rechtsprechung sind Kennzeichen des staatl. Rechtszustandes
- Ablösung der Unsicherheit im Naturzustand
- Bestehen der Rechtssordnung und bewirkte Rechtssicherheit Grundlage der anerkannten Staats - u. Herrschaftsordnung - Legislative in Versammlung vereinigen, die pflichtgemäß tagt, Gesetze gibt
- vollziehende Gewalt ist unterstellt, sowie Gewalt die sich mit außenpolitischen Dingen befaßt (Förderative)
- Förderative soll Fachleuten überlassen werden
- Executive und Förderative nicht trennen, da beide der Staatsmacht bedürfen
- Tyrann ist der, der von der vollziehenden Gewalt im eigenen Interesse und ohne Rücksicht auf das öffentl. Wohl Gebrauch macht
- daurch Rückkehr zum Naturzustand und somit kann Gewalt gegen Gewalt angewendet werden
- Volk hat Recht im Falle von Tyrannis Legislative und Executive neu zu bestellen
- Locke nicht ausdrücklich für Gewaltenteilung
- Zusammenwirken von Legislative und Executive wie Krone und Parlament
- Gewaltenteilung zum Zweck der Machtbegrenzung
- Erhltung der Person und des Privateigentums als Maßstab für den Rechtsstaat
- Staatsbildung und Staatsform werden an Schutz und Sicherung des Einzelnen gebunden
- Seele des politischen Körpers ist Gesetz
- zwei rechtmäßige Formen der Machtausübung:1) ausdrücklicher Auftrag, von Gott unmittelbar und persönlich gegeben
2) abgeleitet aus Zustimmung derer, denen Gesetze gegeben werden sollen
- alles andere wird als Tyrannis bezeichnet
- Locke ordent dem Naturzustand ein Naturrecht zu, das alle verpflichtet, so meint er die Menschen belehrende Vernunft

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