Monopol im deutschen Telekommunikationsmarkt

1 Das Monopol in deutschen Telekommunikationsmarkt

2 Das Monopol und die vollständige Konkurrenz

Das Angebotsmonopol Der vollkommene Markt Wohlfahrtsverluste in einem Monopol

3 Die Entwicklung der Deutschen Bundespost zur Telekom

3.1 Postreformen

3.2 Die Telekom AG und ihr Börsengang

4 Mobilfunk in Deutschland

4.1 Lizenzvergabe für Mobilfunkdienste

4.2 Service Provider

4.3 Wachstumsmarkt Mobilfunk

5 Monopolverlust der Deutschen Telekom AG

6 Die neuen Wettbewerber

6.1 Die größten Konkurrenten der DTAG

6.2 Kundenpotentiale für die neuen Anbieter

6.3 Wettbewerbsstrategien der neuen Anbieter

6.4 Mobilcom

7 Regulatorische Prozesse

7.1 Regulierungsbeispiel

8 Kritische Betrachtung der Liberalisierung des Deutschen Telekommunikationsmarktes

Das Monopol im deutschen Telekommunikationsmatkt

Bis zum 1.1.1998 hatte die Deutsche Telekom AG das Fernmeldemonopol in der Bundesrepublik Deutschland. Die Telekom besaß sowohl das Netzmonopol, wie auch das Errichtungsmonopol für Funkanlagen. Ursache für die Errichtung des staatlichen Fernmeldemonopols Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland waren machtpolitische- militärische und fiskalpolitische Erwägungen (Voeth;1996).

Die Telekom ist weltweit der drittgrößte und in Europa der größte Anbieter von Telekommunikationsdiensten mit einem der technisch höchstentwickelten Netze der Welt. 1994 erzielte die Telekom einen Umsatz von 63.8 Milliarden DM der im Jahre 1995 auf 66.1 Milliarden DM anwuchs (o.V.;1996).

Im Rahmen der Europäischen Union entwarf die Europäische Kommission Mitte der 80er Jahre Richtlinien, die eine Entmonopolisierung der Telekommunikationsmärkte der europäischen Mitgliedsstaaten vorsahen. Richtlinien der Europäischen Kommission müssen in Form eines Gesetzes in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die schrittweise Liberalisierung des deutschen Telekommunikationsmarktes wurde von der Bundesrepublik Deutschland durch das Poststrukturgesetz und das Postneuordnungsgesetz eingeleitet. Ziel dieser beiden Gesetze ist es, eine Umwandlung der Rechtsform von einem staatlichen Monopol zu einer Kapitalgesellschaft. Die Anteile der Deutschen Telekom AG sollen schrittweise an private Investoren veräußert werden (Gerpott;1997).

Nach einer theoretischen Analyse soll eine Betrachtung des momentanen Telekommunikationsmarktes in Deutschland vorgenommen werden. Ich werde auf die regulatorischen Prozesse in dem liberalisierten Markt eingehen und eine kritische Beurteilung vornehmen.

Das Monopol und die vollständige Konkurrenz

Im folgenden Teilen werden verschiedene, für meine Arbeit relevanten Marktformen betrachtet. In diesem theoretischen Teil werde ich auf spezielle Marktformen, wie das Angebotsmonopol und den vollkommenen Markt, eingehen. Diese Form des Monopols war in der Vergangenheit für den deutschen Telekommunikationsmarkt charakteristisch. Die Form des vollkommen Marktes wird in Deutschland für die Zukunft angestrebt.

Das Angebotsmonopol

Bei einem Monopol handelt es sich um eine Marktform, bei der auf der Seite des Angebotes oder der Nachfrage nur ein Anbieter beziehungsweise nur ein Nachfrager vorhanden ist. Der Monopolist hat die Möglichkeit als Preisfixierer einen Preis festzusetzen und die nachgefragte Menge zu decken. Eine andere Option des Angebotsmonopolisten ist die Mengenfixierung, bei der eine bestimmte Menge angeboten wird und sich der Preis aufgrund der Nachfrage bildet.

2.2 Der vollkommene Markt

Den Gegensatz zum Monopol bildet die vollständige Konkurrenz in Form eines vollkommenen Marktes. Bei vollständiger Konkurrenz existieren auf beiden Marktseiten viele kleine Marktteilnehmer, was als Polypol bezeichnet wird. Der vollkommene Markt ist dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Marktteilnehmer nur einen zu vernachlässigenden Einfluß auf dem Preis nehmen können. Die Anbieter können sich im vollkommenen Markt lediglich als Mengenanpasser verhalten (Varian;1991). In Abbildung 1 (Anhang) wird ein Markt dargestellt, bei der die Preiseinheiten auf der Ordinate und die Mengeneinheiten auf der Abzisse abgebildet sind. Es wird von einem Markt mit einer Angebotskurve A und einer Nachfragekurve ausgegangen. Bei vollständiger Konkurrenz wird der Gleichgewichtspreis und die dazugehörige Absatzmenge durch den Schnittpunkt x* der beiden Kurden bestimmt (Frank;1995).

Der Monopolist bildet das alleinige Angebot für seinen entsprechenden Markt (Anhang: Abbildung 2). Er hat Preissetzungsspielräume, da die Haushalte keine Auswahlmöglichkeiten auf identische Produkte anderer Anbieter haben. Der Monopolist produziert eine gewinnmaximierende Preis- Mengen- Kombination, den Cournotschen Punkt C. Die gewinnmaximierende Menge wird durch den Schnittpunkt der Grenzerlöskurve GE und Grenzkostenkurve GK gebildet. Der dazugehörige Preis wird durch die Nachfrage bestimmt.

2.3 Wohlfahrtsverluste in einem Monopol

Sobald in einer Volkswirtschaft ein Angebots Monopol existiert, kommt es zu einem volkswirtschaftlichen Verlust (Anhang: Abbildung 3). Durch die geringere Menge die der Monopolist anbietet ist die Marktversorgung schlechter als bei vollständiger Konkurrenz. Da in einem Monopol die Nachfrage von x* nach xm reduziert wird und der Preis von p* auf pm steigt, ist der Konsument schlechter gestellt als in einem vollkommenem Markt bei vollständiger Konkurrenz. Die Konsumentenrente, die als maximale Zahlungsbereitschaft und dem Marktpreis definiert ist, ist im Monopol geringer. Es findet eine Umverteilung der Rente zugunsten des Produzenten statt. Dieser Verlust wird Effizienzverlust genannt. Durch die geringere Angebotsmenge sind die Produktionsfaktoren, wie etwa Arbeit und Produktionsanlagen, nicht voll ausgelastet.

Diese negativen Effekte sind einige Gründe weshalb Monopole in einer Volkswirtschaft nicht wünschenswert sind. Bei einer vollständigen Konkurrenz entstehen keine Wohlfahrtsverluste und die Produktionsfaktoren sind ausgelastet. Der Optimalfall für eine Volkswirtschaft ist der vollkommene Markt.

Die Entwicklung der Deutschen Bundespost zur Telekom

Die Deutsche Bundespost wurde 1949 in Bonn gegründet. Sie besaß das Monopol im Deutschen Post- und Fernmeldewesen. Im Jahre 1989 wurde das Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens verabschiedet. Dieses Gesetz wird als Postreform I bezeichnet. Die DBP wurde in drei Teile aufgeteilt, welche dem Bundesminister für Post und Telekommunikation unterstanden. Es entstanden die Telekom, Postbank und der Postdienst. Sie blieben jedoch weiterhin öffentlich-rechtliche Unternehmen und verfügten über ein gemeinsames Direktorium. Ein flexibles unternehmerisches Handeln war der Telekom, Postbank und dem Postdienst durch die bundeseigene Verwaltung nicht möglich.

3.1 Postreformen

Die gesetzliche Umsetzung der Postreform I stellt das Poststrukturgesetz dar. Es wurde im April 1989 vom Bundestag verabschiedet, und trat am1.7.1989 in Kraft. Die Postreform I leitete die Liberalisierung des Post- und Fernmeldewesens in den Bereichen Endgeräte, Satellitenfunk, Mobilfunk und Telekommunikationsdienste ein. Die Telefondienste waren in den Bereich der Telekommunikationsdienste nicht inbegriffen.

Die Postreform II wurde durch das Postneuordnungsgesetz vom Januar 1994 eingeleitet. Ziel ist es gewesen, die Unternehmen Telekom, Postbank und Postdienst zu Aktiengesellschaften umzubilden und die Regelungen im Telekommunikationswesen zum 31.12.1997 außer Kraft zu setzen. Dies war nötig, da die deutschen Gesetze an das europäische Recht und an die europäische Wettbewerbspolitik angepaßt werden mussten. Diese zweite Postreform beließ die drei Unternehmen in bundeseigener Verwaltung, gewährte ihnen jedoch flexibeles und eigenverantwortliches Handeln. So entstanden am 2.1.1995 die Deutsche Telekom AG, die Deutsche Post AG und die Deutsche Postbank AG. Die Postreform II enthält außerdem Regelungen, welche die Möglichkeiten des Bundes, Aktien am Kapitalmarkt vor Ablauf des 31.12.1999 zu veräußern, eingeschränkt.

In naher Zukunft wird es eine Postreform III geben. Diese Postreform sollen die vorhandenen ordnungspolitischen Instabilitäten, welche durch die Postreform II nicht geklärt wurden, beseitigen. Zudem soll sie die rechtsverbindlichen Vorgaben, die durch die Europäische Gemeinschaft bestehen, umsetzen.

3.2 Die Telekom AG und ihr Börsengang

Die Bundesrepublik Deutschland war bis zu dem Börsengang der Deutschen Telekom AG alleiniger Aktionär. Und dem hohen Wettbewerbsdruck in einem lieberealisierten Markt entgegentreten zu können, hat sich die DTAG mit dem Börsengang im November 1996 Kapital in Höhe von 3,565 Milliarden DM besorgt, um einen gewinnbringenden und technisch fortschrittlichen Telefonverkehr gewährleisten zu können. Nach der Durchführung des globalen Angebotes der DTAG Aktien, ist der Anteil des Bundes auf ungefähr 76,5% reduziert worden. Dieser Anteil reicht immer noch aus um alle Beschlüsse in der Hauptversammlung herbeizuführen. Nach einer zweiten Aktienemissionen soll der Anteil des Bundes auf 67% zurückgeführt werden. Die DTAG hat globale 713 Millionen Aktien angeboten. Ungefähr 65% dieser Aktien wurden nur in der Bundesrepublik Deutschland angeboten. Der Rest des Angebotes ist zu 15% in Amerika, 10% im Vereinigten Königreich, 5% im übrigen Europa und 5% in Asien und der übrigen Welt angeboten worden (Anhang: Abbildung 4). Der Bund hat bei allen diesen Angeboten auf seine Bezugsrechte verzichtet, um hat aus dem Verkauf der Aktien keinen Erlös erhalten. Der Wert dieser Bezugsrechte betrug 3,565 Milliarden DM.

Die Aktien der DTAG konnten ab dem 9.10.1996 gezeichnet werden. Am 21.10.1996 wurde die Preisspanne des Verkaufspreises pro Aktie veröffentlicht. Sie betrug 25,- bis 30,- DM. Der endgültige Verkaufspreis pro Aktie wurde am 17.11.1996 bekanntgegeben, und betrug 28,50 DM. Der Handel mit den Aktien der DTAG ist am 18.11.1996 an allen deutschen Wertpapierbörsen und an der New York Stock Exchange aufgenommen worden. Der Handel an der Wertpapierbörse von Tokio begann am 19.11.1996. Durch die Größe der DTAG ist die Aktie automatisch in den DAX aufgenommen worden. Der Börsengang der die DTAG wurde von einer breit angelegten Werbekampagne begleitet, welche bis über die Emission hinaus andauerte. Inwieweit der Bund ab dem Jahr 2000 seine Anteile an der DTAG weiter reduzieren wird, ist gesetzlich nicht geregelt. Geplant ist, dass in einem zweiten Schritt in den Jahren von 1998 oder 1999 weitere 10% des Unternehmens veräußert werden und das Grundkapital der DTAG um 1,4 Milliarden DM erhöht wird. Der Bund hat solange noch einen starken Einfluß auf die Unternehmenspolitik der DTAG, bis der Bund kein Mehrheitsaktionär mehr ist. Die Bundesrepublik wäre auch mit dieser zweiten Anteilsveräußerung in Europa immer noch weit hinter ihren Europäischen Nachbarn, die schon wesentlich größere Veräußerungen ihrer Telekommunikationsunternehmen realisieren konnten (Anhang: Abbildung 5).

4 Mobilfunk in Deutschland

In Deutschland versorgen zur Zeit drei verschiedene Netze den Mobilfunk. Dabei teilen sich D1, D2 und E-Plus das digitale Netz. Auf das C-Netz werde ich nicht weiter eingehen, da es trotz sehr gutem Netzausbau im Vergleich zu den digitale Netzen veraltet ist. Der Unterschied zwischen D- und E-Netz liegt in der unterschiedlichen Funkfrequenz mit denen die Geräte senden. Die seit 1992 in Betrieb genommenen D-Netze sind dichter ausgebaut als das seit 1994 in Betrieb befindlichen E-Netz. Der Ausbau der Netze an Autobahnen und in Städten ist nahezu gleich, doch das E-Netz in den ländlichen Gebieten noch zahlreiche Lücken. Ein anderer großer Unterschied ist die Anwendung im Ausland. Die D-Netze sind in über 50 Ländern einzusetzen, hingegen das E-Netz gerade einmal in zehn Ländern funktioniert.

Mitte 1998 wird ein weiteres E-Netz seinen Dienst aufnehmen. Es wird E2 heißen und der Netzbetreiber ist ein Joint-venture des Mischkonzerns Viag AG, der britischen Telekommunikationstochter British Telecom (BT) und des norwegischen Telefonkonzerns Telenor.

4.1 Lizenzvergabe für Mobilfunkdienste

Mit der ersten Postreform von 1. 4.1989 wurde das Monopol der DTAG bereits in den Bereich Mobilfunk und Telefongeräte aufgehoben. Im Dezember 1989 erhielt das Mannesmann Mobilfunk Konsortium die Lizenz zum Betreiben eines Mobilfunknetzes in Deutschland.

Die Lizenzvergabe wurde durch ein "Best of" abgewickelt. Der damalige Bundesminister für Post und Telekommunikation hatte die zehn Bewerbungen für die Mobilfunklizenz dem "Lenkungsausschuß Mobilfunk" übertragen. Das Unternehmen Mannesmann Mobilfunk wurde als überdurchschnittlich und überragend in ihrer technischen Planung und Leistungsfähigkeit von dem Ausschuß eingestuft, und gab dem Minister die Empfehlung den Zuschlag der Lizenz dem Mannesmann Mobilfunk Konsortium zu geben. Der Minister folgte dieser Empfehlung. Auch das Auswahlverfahren für die Vergabe der sogenannten E-Lizenz erfolgte nach dem "Best of" verfahren. Der Minister folgte damals nicht dem Vorschlag der Europäischen Kommission, welche vorgeschlagen hatte die Lizenz zu versteigern. Der Minister erteilte im Februar 1993 dem E-Plus Konsortium von Thyssen und Veba die Lizenz.

4.2 Service Provider

Neben den Anbietern die DeTeMobil, Mannesmann Mobilfunk und E-Plus, gibt es noch die sogenannten Service Provider wie beispielsweise Debitel, Talkline oder Mobilcom. Diese unabhängigen Dienste-Anbieter kaufen bei den Netzbetreibern Gesprächszeit im Mobilfunknetz bis zu 20% billiger ein. Diese Service-Provider entwickeln dann eigene Gebührenmodelle und bieten diese dem Kunden an.

4.3 Wachstumsmarkt Mobilfunk

Der Deutsche Telekommunikationsmarkt wächst stetig. 1995 hatte der deutsche Telekommunikationsmarkt ein Volumen von rund 72 Milliarden DM. Zusätzlich lagen die Endgeräteumsätze 1995 bei ungefähr 12 Milliarden DM. Es wird eine jährlicher Wachstum von 5% bis 7% für das nächste Jahrzehnt prognostiziert. Dabei wird der Mobilfunk von 6 Milliarden 1995 auf 22 Milliarden im Jahr 2005 ansteigen. Den Hauptanteil stellt weiterhin die Basistelefonie mit rund 67 Milliarden DM im Jahr 2005 (Anhang: Abbildung 6). Maßgeblich verantwortlich für das starke Wachstum im Mobilfunksektor sind die sinkenden Nutzungsgebühren und die immer günstiger werdenden Endgerätepreise. Der rapide ansteigende Anteil an Privatkunden lässt die Mobilfunktelefonie zusätzlich zu einem Massenmarkt heranwachsen. Diese Effekte können es in kurzer Zeit dazu kommen lassen, dass es Mobilfunkkunden geben wird, die dann ausschließlich mobil telefonieren werden.

1997 war Mannesmann Mobilfunk mit 3,5 Millionen Kunden der größte Mobilfunkanbieter in Deutschland. Dicht gefolgt wurde das Mannesmann D2 Netz von dem D1 Anbieter DeTeMobil mit 3,3 Millionen Kunden. Mit einer Million Kunden bleb der E-Netz Anbieter E-Plus 1997 weiter hinter den beiden Anbietern der D-Netze.

5 Monopolverlust der Deutschen Telekom AG

Das Monopol im Telekommunikationsmarkt ist der DTAG nicht erst am 1.1.1998 verlorengegangen. Zu diesem Datum ist der DTAG lediglich der bedeutendste Bereich, nämlich das Monopol am inländischen und internationalen öffentlichen Sprachtelefondienst genommen worden, und für den Wettbewerb geöffnet worden, welche bis dahin durchschnittlich 75% der Umsätze der DTAG ausmachte. Zahlreiche Dienste in denen die DTAG ebenfalls tätig ist wurden schon vorher Entmonopolisiert und dem freien Wettbewerb zugänglich gemacht.

Viele Märkte in denen die DTAG tätig ist, wurden schrittweise durch die erste Postreform vom 1.4.1989 dem Wettbewerb geöffnet. So unterliegt die Text- und Datenübertragung, der Sprachdienst für geschlossene Benutzergruppen, der Vertrieb und Service von Endgeräten und der Mobilfunk schon seit dem vergangenen Jahren nicht mehr dem staatlichen Monopol der DTAG. Ebenso ist das Betreiben von Netzen für alle Formen der Telekommunikation, mit Ausnahme des öffentlichen Sprachetelefondienstes im Festnetz, seit dem 1.8.1996 für den freien Markt zugänglich.

Nach Schätzungen von Marktbeobachtern und nach internationalen Erfahrungen wird die DTAG durch den entstandenen Wettbewerb bis zu 30% seiner Kunden an die neuen privaten Telefongesellschaften abgeben müssen. Die DTAG muss sich ab dem 1.1.1998 gegen tatkräftige Konkurrenten durchsetzen, die mit einer schlanken und besseren Kostenstruktur der DTAG den Kampf angesagt haben. Nach allgemeinen Expertenschätzungen hat alleine nur der Deutsche Telekommunikationsmarkt in der Zukunft ein Marktvolumen von weit über 100 Milliarden DM (Gerpott;1997).

6 Die neuen Wettbewerber

Mit der Eröffnung des gesamten Telekommunikationsmarktes am 1.1.1998 haben eine Vielzahl von neuen Wettbewerbern als Lizenznehmer der Lizenzklasse 4 ihren Dienst im Sprachtelefondienst aufgenommen. Grundsätzlich kann man die neuen Anbieter in zwei Klassen einteilen. Die einen haben eine Bundesweite Lizenz und bieten auch Bundesweit ihre Dienste an. Die anderen Anbieter haben eine regional begrenzte Lizenz, welch ihnen nur erlaubt in Regionen anzubieten, für die Sie eine Lizenz haben (Anhang: Tabelle 1).

6.1 Die größten Konkurrenten der Deutschen Telekom AG

Die drei größten privaten Anbieter sind zur Zeit bei Mannesmann Arcor, o.tel.o communications und Viag Interkom. Die Anteilseigner bei Mannesmann Arcor sind die Deutsche Bahn AG (50,2%) und ein von der Mannesmann AG angeführtes Konsortium (49,8%). Das Mannesmann Arcor Unternehmen hat für die nächsten fünf Jahre ein Investitionsvolumen von bis zu vier Milliarden DM geplant. o.tel.o ist eine gemeinsame Tochtergesellschaft der Stromgiganten RWE und Veba. o.tel.o hat angekündigt bis zum Jahr 2005 eine Summe von rund sieben Milliarden DM in den freien Telefonmarkt zu investieren. Die Viag Interkom ist ein gemeinsames Tochterunternehmen der Viag AG (45%), der British Telekom (45%) und der norwegischen Firma Telenor (10%). Die Viag Interkom, die eine neueartige Infrastruktur aus Fest- und Mobilnetz in Betrieb nehmen will, haben sogar Investition von 7,5 Milliarden DM bis zum Jahr 2006 vorgesehen.

Im Vergleich zu den neuen Anbietern hat die DTAG immer noch zuviel Personal, und dadurch zu hohe Kosten. Die DTAG will bis zum Jahr 2000 ihre Mitarbeiterzahl vom ehemalig 260.000 auf 170.000 reduzieren. Die privaten Unternehmen wie o.tel.o planen ihr Personal von jetzt 3000 auf bis zu 10.000 im Jahr 2005 aufzustocken. Die Viag Interkom plant eine Mitarbeiterzahl von 9000 im Jahr 2006 (Müller-Michaelis; 1998). Das ist natürlich ein enormer Wettbewerbsvorteil der privaten Anbieter im Gegensatz zur DTAG. Den Mitarbeitern der DTAG musste der Service und die Dienstleistungen am Kunden erst beigebracht werden. Dazu muss die DTAG zahlreiche Schulungen für ihre Mitarbeiter veranstalten. Es wurde damit auch versucht von der Behördenmentalität der DTAG loszukommen. In dieser Hinsicht haben die privaten Anbieter ein besseres Image. Sie setzen freundliches und kompetentes Personal voraus.

6.2 Kundenpotentiale für die neuen Anbieter

Bei den deutschen Telekommunikationskunden ist nach einer repräsentativ-Studie des Emnid-Institutes von einem großen Wechselpotential der Bundesbürger auszugehen. Rund 64% der Deutschen sind bereit, Ihre Telefongesellschaft zu wechseln, sollten Sie bei einem anderen Anbieter ein günstigeres Angebot kriegen. Bei 97% sind die Gebühren das zentrale Kriterium für die Wahl ihrer Telefongesellschaft.

Um eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapital zu erzielen, damit ein Unternehmen auch langfristig überleben kann ist nach internationalen Erfahrungen eine zweistelliger Marktanteil nötig (Booz; 1997).(Anhang: Abbildung 7).

6.3 Wettbewerbsstrategien der neuen Anbieter

Da die Gebühren für fast alle Kunden das zentrale Kriterium sind, setzten die neuen Anbieter genau an diesem Punkt an, und haben der DTAG den Kampf angesagt. Die privaten Anbieter wollen ein günstigeres Gebührenmodell ihren potentiellen Kunden anbieten. Dabei setzen Sie auf übersichtliche und einfache Gebührenmodelle, die es dem Kunden ermöglichen sollen, sich schnell und einfach für ein Angebot zu entscheiden. Ein guter Service und eine kompetente Beratung sollen die neuen Kunden auch langfristig an einen privaten Anbieter binden. "Das Dienen soll in der deutschen Dienstleistungsgesellschaft wieder in den Vordergrund gerückt werden. Die Kunden die im Monopol zum lästigen Übel wurden, werden erst durch Wettbewerb zum König" (http://www.bmwi.de/reden/1997/0514dlf.html). Die zukünftigen Unternehmensstrategien sollen sich nicht an den Technologischen Möglichkeiten, sondern vielmehr am Nutzen für den Kunden orientieren. Die neuen Anbieter versuchen dabei ihre Unternehmen optimal zu strukturieren. Wenig, aber kompetentes Personal welches eine gute Kostenstruktur des Unternehmens erlaubt, sollen den Wettbewerbsvorteil bringen.

Es wird sich zeigen ob die DTAG den neuen Anforderungen gerecht werden kann, und ein Wechsel der Kunden verhindern kann.

6.4 Mobilcom

Ein besonderes Augenmerk unter den neuen Anbietern im Sprachtelefondienst sollte man auf das Schleswiger Unternehmen Mobilcom, richten. Mobilcom ist erst 1997 an die Börse gegangen, und hatte damals ihre Aktien zu einem Ausgabekurs von 62,50 DM angeboten. Der Kurs ist bereits um das 20 fache gestiegen und lag am 30.03.1998 bei 1244 DM. Mobilcom wird demnach an der Börse mit 4,1 Milliarden DM bewertet, und ist damit sogar höher bewertet als der Sportwagenhersteller Porsche, welcher nur mit 3,1 Milliarden DM bewertet wird. Diese drastische Kurssteigerung spiegelt das starke Potential im deutschen Telekommunikationsmarkt, etwas verstärkt, wieder.

7 Regulatorische Prozesse

Um eine korrekte Durchführung der Liberalisierung des deutschen Telekommunikationmarktes zu gewährleisten, ist vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegründet worden. Das wichtigste staatliche Ziele bei der Deregulierung ist die Etablierung eines funktionsfähigen Wettbewerbes. Die Regulierungsbehörde soll unter anderem verhindern, dass die DTAG ihre Marktmacht nicht unfair zur Verdrängung von neuen Wettbewerbern und zur Durchsetzung von überhöhten Preisen Mißbraucht.

Die drei Hauptaufgaben im Bereich der Deregulierung des deutschen Telekommunikationmarktes sind in der Marktzugangs-, Preis- und Qualitätsregulierung zu sehen. Es soll grundsätzlich jedem möglich seien in den deutschen Telekommunikationsmarkt als Händler, Hersteller oder Anbietern eintreten zu können. Dadurch sollen sich möglichst viele Marktteilnehmer auf dem Markt etablieren. Nur so kann eine hohe Wettbewerbsintensität und ein kundenfreundlicher Markt gewährleistet werden. Das Ziel der Preisregulierung ist nicht nur in der Verhinderung einer ausbeuterischen Preissetzung zu sehen. Es soll auch eine strategische Preissetzung des Monopolisten zur Verhinderung von Markteintritten von neuen Wettbewerbern gänzlich ausschließen. Die Qualitätsregulierung ist mit der Preisregulierung eng verbunden. Nicht allein der Preis, sondern auch die Leistungsqualität ist ein Mittel der Unternehmenspolitik. So könnte zum Beispiel eine Preisregulierung ohne ein entsprechende Qualitätsregulierung zur Folge haben, dass die Unternehmen den regulierten Preisen durch eine Anpassung ihrer Qualitätspolitik in die Quere kommen.

7.1 Regulierungsbeispiel

Ein aktuelles Beispiel wie die Regulierungsbehörde in den Markt eingreift, ist das festlegen des monatlichen Mietpreises für Leitungen die von einem Wettbewerber genutzt werden. Die Telekom verlangte bislang von ihren Wettbewerber einen monatlichen Mietpreis von 28,80 DM. Die Regulierungsbehörde entschied nun, dass die DTAG höchstens 20,65 DM verlangen darf, und fügte damit die Unternehmensstrategie der DTAG einen herben Rückschlag zu.

8 Kritische Betrachtung der Liberalisierung des Deutschen Telekommunikationsmarktes

Mit der Gründung der Regulierungsbehörde hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt getan, um eine gerechte Regulierung im deutschen Telekommunikationsmarkt zu gewährleisten. Die spezifischen Liberalisierungsentscheidungen welche die Regulierungsbehörde treffen musste und in Zukunft treffen muss, dürfen nicht unterschätzt werden. Internationale Erfahrungen in bereits deregulierten Ländern zeigen, dass die Entscheidungen des Regulierers das Entstehen von Wettbewerb erheblich beschleunigen oder verzögern können.

Die Bundesrepublik ist nicht der Vorreiter in der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Europa, und schon gar nicht weltweit. Den europäischen Zeitplan hat sie dennoch eingehalten. Länder wie Großbritannien, Schweden und Finnland waren in diesem Bereich in der Vergangenheit zukunftsorientierter. Die in mehreren Schritten eingeleitete Liberalisierung des deutschen Telekommunikationsmarktes hat es der Bundesregierung ermöglicht, sich optimal auf den Liberalisierungsprozeß vorzubereiten.

In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit kommt der Beschäftigungsentwicklung in der Telekommunikation besondere Bedeutung zu. Der in Deutschland stark wachsenden Markt im Telekommunikationsbereich lässt dabei hoffen, dass die Entlassungen bei der Deutschen Telekom AG, welche durch die Liberalisierung bedingt sind, zumindest durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze bei den neun Anbietern kompensiert werden können.

Das nicht gerade Serviceverwöhnte Deutschland kann im Telekommunikationbereich einer Verbesserung sicher sein. Freuen können sich die Deutschen auf jeden Fall auf sinkende Telefongebühren. Seit 1.1.1998 sind sie in Deutschland schon gesunken. Sie werden es auch weiter tun!

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