Wirtschaftlicher Wohlstand in der ehemaligen DDR

Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil

2.1 Notwendige Bedingungen für wirtschaftlichen Wohlstand in der ehemaligen DDR

2.2 Inkrafttreten der Wirtschafts- Währungs- und Sozialunion

2.2.1 Kategorien der getroffenen Vereinbarungen

2.2.2 Zielkonflikte

2.3 Beeinflussung andere Gremien auf die Haltung der Tarifpolitik der Arbeitgeber

2.3.1 Der Sachverständigenrat zur Tarifpolitik

2.3.2 Das HWWA zur Tarifpolitik

2.4 Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall

2.4.1 Erwartungen der Metall- und Elektrobranche

2.4.2 Als sich die Erwartungen nicht erfüllten

3. Schlußbetrachtung

4. Anhang

4.1 Anhang I: Abbildungen

4.2 Anhang II: Gesamtmetall-Tarif-Vereinbarung vom 1. April 1991

4.3 Anhang III: Tabelle der Tarifabschlüsse in den Wirtschaftsbereichen der ehemaligen DDR (Stand: 30.09.1990)

1. Einleitung

Am 18. März 1989 wurde in der DDR die ersten demokratischen Wahlen durchgeführt. Das Ziel der weiteren politischen Entwicklung hin zur Freiheit, Einheit und sozialen Marktwirtschaft in der DDR wurde nicht diskutiert. Starke Differenzen bestanden zwischen den beiden Systemen, die durch den Fall der Mauer aufeinander prallten. Die Planwirtschaft durch Marktwirtschaft zu ersetzen war jedoch möglich. Doch der Weg dem man zur Erreichung diese Zieles gehen wollte, war weiterhin noch unklar. Der Traum von Freiheit, Wohlstand und nationaler Einheit hatte gute Chancen Wirklichkeit zu werden. An der Erfüllung dieses Traums waren maßgeblich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände beteiligt, die bei der Umstellung zur sozialen Marktwirtschaft wichtige Beschlüsse zur wirtschaftlichen Einheit fällten, jene für die politische Einheit und natürlich für die Überlebensfähigkeit der Unternehmen von entscheidender Bedeutung waren. Ohne wirtschaftliche Einheit war / ist keine dauerhafte politische Einheit möglich; andersherum war / ist ohne politische Einheit auch keine wirtschaftliche Einheit möglich. Denn eine Demokratie benötigt auch ein Wirtschaftssystem welches auf demokratischen Grundrechten basiert und mit diesen fest verankert ist.

Schwerpunkt dieser Arbeit wird die Betrachtung der Tarifpolitik der Arbeitgeber während der Wiedervereinigung sein. Es soll geklärt werden, was die Arbeitgeberverbände dazu veranlasste moderate Lohn- und Gehaltsanhebungen,

also keine schnelle Westangleichung der Löhne und Gehälter, zu fordern. Dazu ist es notwendig auf die damals politisch und wirtschaftlich geforderten Bedingungen für den Wohlstand und damit auch die Bedingungen für die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, in der ehemaligen DDR einzugehen sowie ihre Folgen und eventuelle Zielkonflikte zwischen diesen zu erläutern. Als wichtige Gremien der Meinungsbildung in diesen Verhandlungen, wird auf den Sachverständigenrat sowie das Hamburger Institut für Wirtschaftsforschung (HWWA) eingegangen. Außerdem wird anhand eines der größten Tarif-Verbandes in unserer Volkswirtschaft, dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall, die Tarifpolitik konkreter erläutert.

Zum Schluß wird versucht die Frage zu beantworten, warum es trotz hohen wirtschaftlichen Belastungen der Unternehmen, zu den enormen Besserstellungen der Arbeitnehmer in den ersten Tarifverhandlungen kam.

2.1 Notwendige Bedingungen für wirtschaftlichen Wohlstand in der ehemaligen DDR

Damit Freiheit und Wohlstand in der Einheit Realität werden konnten, war es notwendig in den Augen der Arbeitgeber bzw. dem damaligen Hauptgeschäftsführers der deutschen Arbeitgeberverbände Dr. Frinz-Heinz Himmelreich, dass eine Reform der Arbeit- und Sozialverfassung (das Ziel war die Wirtschafts- und Sozialunion), die durch folgende Ziele gekennzeichnet ist, durchgeführt wird: [1]

1. Es musste eine staatsfreie Aushandlung der Löhne und Arbeitsbedingungen im Rahmen einer Tarifautonomie verankert werden.

2. Es darf weder eine staatliche Lohnfestsetzung geben noch ein Recht auf Arbeit.

3. Eine schnelle Einführung einer leistungsfähigen, beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung unverzichtbar

4. Es müssen und mussten umfangreiche Qualifizierungsanstrengungen unternommen werden.

Die obengenannten vier Punkte sollten die ersten grundlegenden Schritte und Ziele der Arbeitgeber zu einer Wirtschafts- und Sozialunion sein. Von dieser politisch und wirtschaftlich gewollten Union, erhofften sich die Arbeitgeber bessere Bedingungen zum ,Wieder'- Aufbau der ostdeutschen Industrie unter dem Ziel einer besseren Rentabilität und der daraus resultierenden höheren Marktfähigkeit bzw. Konkurrenzfähigkeit.

Mit dem Erreichen der oben geforderten Ziele, d. h., dass auch mit der Einführung der Tarifautonomie in der ehemaligen DDR, konnten nicht auch gleich Westlöhne in den neuen Bundesländern bezahlt werden.

Das zentrale Argument war, dass der Produktivitätsrückstand der DDR-Wirtschaft viel zu groß sei.[2] Hier kann das Hauptargument der Arbeitgeber fixiert werden: Die Produktivität der ostdeutschen Wirtschaft lag stark unter der im Westen, so erreichte 1989 die Produktivität der DDR-Betriebe nicht einmal 30% von der in den westdeutschen Betrieben.[3] Daraus ergibt sich die Forderung der Arbeitgeber, das Niveau der Löhne und Gehälter und dessen Progression sich vielmehr an Produktionsverhältnissen in der ostdeutschen Wirtschaft orientieren sollte[4], d. h., bei allmählich geringen Produktivitätszuwächsen und langsam steigenden Output, sollte es folglich auch nur eine geringe Anhebung bzw. Angleichung an das Westlohnniveau geben.

Ein weiteres Argument der Arbeitgeber war, es darf und dürfte nie eine Lohnfestsetzung und ein ,Recht auf Arbeit' geben, weil dieser Eingriff nicht konform mit einer Marktwirtschaft sei. Denn wird ein Einschnitt bei den Rechten des Arbeitgebers durch die Schaffung eines ,Rechts auf Arbeit' für die Arbeitnehmer vorgenommen, so handelt es sich auch um einen Eingriff in die marktwirtschaftlich gewollte Handlungsfreiheit des am wirtschaftlichen Leben teilhabenden Unternehmers. Das gerade hier nicht die Handlungsfreiheit, nach der Meinung der Arbeitgeber, beschnitten werden durfte zeigt sich im folgenden Zitat: "Wachstum und Strukturwandel kommen zum Erliegen, wenn dem Arbeitgeber das Recht genommen wird, Einstellungen und Entlassungen ... nach wirtschaftlichen Kriterien vorzunehmen."[5] Ein struktureller Wandel in der DDR war zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit und der damit verbundenen Steigerung der Produktivität unumgänglich. Daraus ergab sich die Forderung nach eine schnelle Einführung einer leistungsfähigen, beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung, weil die Bewältigung des Wandels nicht ohne Friktionen auf dem Arbeitsmarkt einherging.[6]

Den Arbeitgebern war es außerdem sehr wichtig, dass die Menschen fachliches Wissen aber auch die Prinzipien, Prozesse und Denkweisen in der Marktwirtschaft durch umfangreiche Qualifizierungsanstrengungen kennen und handhaben lernen.[7] Denn nur durch umfangreiche Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen und Gewöhnung ist es möglich, den Menschen in Ostdeutschland marktwirtschaftliche Denkweisen nahe zu bringen, die u. a. als Fundament für umfangreiche Gesellschaftsveränderungen nötig waren, um den Weg zur freiheitlichen / demokratischen Gesellschaft erfolgreich zu gehen.

2.2 Inkrafttreten der Wirtschafts-, Währungs- und Sozial-Union

Durch das Inkrafttreten der Wirtschafts-, Währungs- und Sozial-Union am 1. Juli 1990 war erstmals nach ca. 50 Jahren in der ehemaligen DDR autonome Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften wieder dafür verantwortlich, Löhne und Gehälter sowie sonstige Arbeitsbedingungen festzuschreiben. Innerhalb nur weniger Wochen mussten in allen Wirtschaftsbereichen Tarifverträge abgeschlossen werden. In jenen Tarifabschlüssen lassen sich folgende Grundlinien erkennen:

In allen Wirtschaftszweigen wurden Einkommensverbesserungen vereinbart; sie sind unterschiedlich in Höhe und Form. Es wurden häufig zugleich neue Lohn- und Gehaltsstrukturen nach westdeutschem Modell eingeführt und die Wochenarbeitszeit teilweise (auf 40 bzw. 42 Stunden) verkürzt. In einigen Bereichen wurden darüber hinaus Rationalisierungsschutz und Jahressonderzahlungen vereinbart. [8]

Nimmt man die niedrige Produktivität in den neuen Bundesländern als Maßstab (sie betrug ca. 30% von der westdeutschen)[9], so hatten die vereinbarten Lohn- und Gehaltserhöhungen, von teilweise 50 - 60%, schon zur Zeit der Vereinbarung jegliche Relation verloren, weil damit die Lohnstückkosten auf 180 % des Westniveau katapultiert wurden.[10] Zum anderen fällt in einigen anderen Bereichen der erforderliche Strukturwandel aufgrund der vereinbarten Rationalisierungsschutzabkommen aus.[11] In der öffentlichen Diskussion in den Medien wurden deshalb diese ersten Tarifvereinbarungen von den Arbeitgebern und Politikern kritisiert. Es wurde von einer "Tarifpolitik gegen Arbeitsplätze"[12] gesprochen, denn durch eine Anhebung der Löhne und Gehälter nimmt der Druck zur Rationalisierung zu, die Folge ist eine Freisetzungen von Arbeitskräften;[13] es wurde sogar auch von "Tarifabschlüsse auf Pump"[14] gesprochen, weil die Anhebung der Verdienste einem Zuwachs der Erlöse entbehrten.[15]

Man ging zur Zeit der Tarifverhandlungen davon aus, dass Einkommensbelastungen die durch den Fortfall der Subventionen für zahlreiche Güter des täglichen Bedarfs, den daraus folgenden Veränderungen im Preisgefüge und durch die Unsicherheit über die künftigen Steuern und Sozialabgabenbelastung (1989) entstanden, kompensiert werden müssten. Die tarifpolitische Mindestforderung der Gewerkschaften war daher: die reale Kaufkraft der Arbeitnehmer in der DDR zu sichern.[16]

2.2.1 Kategorien der getroffenen Vereinbarungen

Die Vereinbarungen der Arbeitgebervertretern und Arbeitnehmervertretern über die Erhöhung der Löhne und Gehälter im Schnitt von 40 bis 55 % an das Niveau in Westdeutschland, lassen sich nach den Mitarbeitern der Abteilung Lohn- und Tarifpolitik der Bundesvereinigung der Arbeitgeber, Dr. Eisold und dessen Assistenten Herrn Geitz, in drei Kategorien einteilen:[17]

- monatliche, pauschale Zahlungen,

- prozentuale Einkommensverbesserungen

(auf der Grundlage der alten Rahmenkollektivverträge),

- Einkommensverbesserung bei gleichzeitiger Veränderung der Lohn- und Gehaltsstrukturen. (Z. B. in der Metall- und Elektrobranche: Anhebung in vier Stufen von Löhnen, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab den 1. April 1992 bis zum 1. April 1994, auf 100% der vergleichbaren Tarifsätze in Schleswig-Holstein sowie eine Einführung von Leistungszulagen[18])

Die höchste Steigerungsrate ist mit ca. 60 %[19] ist für die Beschäftigten in der Bauindustrie zu verzeichnen gewesen. Dabei ist zu beachten, dass bei der hohen Progression eine niedrige Ausgangsbasis in Rechnung gestellt werden muss, denn die Löhne der Bauindustrie lagen lediglich bei rund 50 % des westdeutschen Niveaus, ähnlich sah es in den anderen Wirtschaftsbereichen aus.[20]

Im Bereich der Arbeitszeitverhandlungen ist festzustellen, dass es sich zunächst hauptsächlich in den Verhandlungen um Lohn- und Gehaltsforderungen handelte. Gefordert wurde von den Arbeitgebern vor allem eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Als langfristiges Ziel ist die Angleichung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit zu erkennen.[21]

Flexible Arbeitszeiten wurden allerdings nur selten vereinbart. Überall dort wo durch Rahmenkollektivverträge aus der Zeit der Modrow-Regierung "Vorbelastungen" bestanden, betrifft ca. 1/3 aller Wirtschaftsbereiche, wurden analog Rationalisierungsschutz- und Verdienstversicherungsabkommen geschlossen.[22] Wesentliche Inhalte dieser Abkommen waren:

- ein Zuschuß zum Kurzarbeitergeld,

- Sicherung bei Umschulung,

- Veränderungen beim Kündigungsverfahren, insbesondere ein veränderter Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer.[23]

In den Wirtschaftsbereichen in denen keine derartigen Regelungen aus der DDR-Zeit bestanden, konnten aus der Sicht der Arbeitgeber "... gewerkschaftliche Forderungen erfolgreich abgewendet werden".[24]

2.2.2 Zielkonflikte

Zielkonflikte sind zwischen den wirtschaftlichen Forderungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und auch den politischen Forderungen seitens der Politiker und der Öffentlichkeit, in folgenden Punkten zu erkennen:

a) die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der einzelnen Betriebe zu sichern,

b) Abwanderungstendenzen bei den Arbeitnehmern zu stoppen,

c) und gleichzeitig den sozialen Frieden zu erhalten,

d) weil die Arbeitnehmer (und Politiker) schnelle Einkommensverbesserungen erwarteten.[25]

Von den Gewerkschaften und aus der Politik kam der Druck, die Löhne im Osten schnell denen im Westen anzugleichen. Weil man den qualifizierten Arbeitskräften im Osten Anreize geben wollte, nicht in die alten Bundesländer auszuwandern, um dort ihren Lebensstandard (durch den damit verbunden Verdienst von Westlohn / -Gehalt) zu verbessern. Das Dilemma bzw. der Konflikt der Tarifpolitik in Deutschland Ost bestand also darin: Die Wirtschaftskraft der Unternehmen nicht zu überfordern, aber auch Anreize den Arbeitskräften, im Osten zu geben, in den neuen Bundesländern zu bleiben. Je höher die Einkommensunterschiede zwischen West und Ost sind, desto eher werden aber vor allem qualifizierte Fachkräfte versuchen, neue Arbeitgeber im Westen zu finden. Ohne qualifizierte Arbeitskräfte in der ehemaligen DDR allerdings, d. h., wenn das

Erwerbspersonenpotential an qualifizierten Arbeitskräften und ihrem Fachwissen nicht groß genug ist, sinkt die Standortqualität der neuen Bundesländer und damit geht auch ein Investitionsanreiz verloren. Andererseits war und ist eine wichtige Standortqualität der ehemaligen DDR: dass die Personalkosten dort sehr geringen waren und auch noch sind.[26]

Bei denen unter diesen Druck ausgehandelten Lohn- und Gehaltserhöhungen,[27] handelt es sich aus wirtschaftlicher Perspektive um sehr problematische Zahlen, weil ihnen noch kein entsprechender Produktivitätsanstieg gegenüber stand. Die Arbeitgeber stimmten den in den ersten Verhandlungen 1990 ausgehandelten Tarifen aber nur zu (und die Unternehmer gingen in Vorleistung), weil sie auf ein künftiges Produktivitätswachstum hofften; schließlich boomte die Wirtschaft in Westdeutschland schon das siebte Jahr in Folge, so dass die Entscheidungsgrundlage für die Tarifverhandlungen 1991: die wirtschaftliche Jahresbilanz 1990,[28] Optimismus zu ließ für das Überstehen und für die Bewältigung der Probleme in der ostdeutschen Wirtschaft. Außerdem war schon damals ein Mangel an Fachkräften zu verzeichnen.[29] Diesen versuchte man mit Lohn- und Gehaltserhöhungen entgegenzuwirken.

2.3 Beeinflussung andere Gremien auf die Haltung der Tarifpolitik

der Arbeitgeber

2.3.1 Der Sachverständigenrat zur Tarifpolitik

Der Sachverständigenrat äußert in seinem Bericht von 1991/92 an der Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern Kritik. Er kritisiert die Tarifvereinbarungen von 1991/92 und bemängelt die gleichen Punkte wie die Arbeitgeber, namentlich zu hohe Lohnstückkosten im Verhältnis zur Produktivität. Seine Empfehlung war es, dass die Reallöhne in Ost und West mit gleicher Rate gleich schnell steigen sollten. Als Hauptgrund für seine Empfehlung nannte er die bei einer Investitionsentscheidung immer unwichtiger werdenden natürlichen Standortfaktoren (Rohstoffe etc.). Die Auffassung war, dass im internationalen Wettbewerb vielmehr die Wichtigkeit von gestaltbaren Faktoren zu nehmen wird (z. B. das Forschungs- und Entwicklungspotential). Der Rat gab für die Tarifvertragspartner folglich die Empfehlung, dass sich die Tarifverträge in Zukunft mehr an den andere europäischer Länder messen lassen müssten, um bei Öffnung des EG-Binnenmarktes 1992 die Konkurrenzfähigkeit Deutschlands nicht negativ zu beeinflussen. Dies gelte insbesondere neben den Löhnen auch für das ganze Spektrum betrieblicher Vertragsvereinbarungen und dem ,sozialen Klima' in dem diese geschlossen werden.[30] Unter der Berücksichtigung des zunehmenden internationalen Wettbewerbes, vor allem zwischen den europäischen Staaten, folgerte der Rat, dass die Tarifpolitik sich mehr am Produktivitätsanstieg orientieren müsse, um verstärkt der Standortsicherung zu dienen mittels dem Effekt der Sicherung der Preisstabilität.[31] Resultierend ergibt sich, dass der Spielraum, die starken Lohnerhöhungen auf die Preise umzuschlagen, gering war.

In der zunehmenden Konkurrenz der Standorte liegt also der Anstoß für die Tarifpolitik sich zu reformieren und damit sich bezüglich lokaler Faktoren zu differenzieren. Dieser Anforderung eine konkurrenz- und ,geomarktorientierte' Tarifpolitik durchzuführen steht im Gegensatz zur bisherigen tarifpolitischen Richtung insbesondere während des Wiedervereinigungsprozesse (siehe Flächentarifverträge, Pilotabschlüsse, usw.).[32]

Der Sachverständigenrat distanziert sich von dem Ergebnis der Lohnpolitik 1991 und warnt davor, hohe Lohn- und Gehaltsanhebungen weiterhin losgelöst von der wirtschaftlichen Leistungskraft anzustreben,[33] nur um den schnellen Anschluß zu den westdeutschen Löhnen zu erreichen. Die Empfehlung des Rates war daher, den Reallohnzuwachs im Osten an dessen Zuwachs im Westen zu koppeln.[34] Damit sollte erreicht werden, dass sich der Lohnkostenanteil in Relation zu den Erlösen verringern würde. Die Folge wäre mehr Flexibilität für Differenzierungen z. B. durch z. B. übertariflicher Zuschläge welche sich an der jeweiligen wirtschaftlichen Lage des Arbeitnehmers sowie der Produktivität orientieren.

Die Arbeitnehmer nahmen die Äußerungen des Sachverständigenrates wohlwollend zu Kenntnis und unterstützten sie, indem sie sich dieser in ihren Publikationen und Verhandlungen annahmen.[35] Das Gutachten des Sachverständigenrates erklärt somit auch, warum die Arbeitgeber in ihren Verhandlungen gegen eine schnelle Westangleichung der Löhne und Gehälter waren.

2.3.2 Das HWWA zur Tarifpolitik

Das Hamburger Institut für Wirtschaftsforschung (HWWA) warnte die Tarifparteien, und es nahm eine ähnliche Position wie der Sachverständigenrat ein. Es wurde folge dessen von der Zeitschrift der Arbeitgeber wiedergegeben. Zur Lohnrunde 1992 ist es der Meinung, dass die Lohnsteigerungen der letzten Jahre (1990-92) einen empfindlichen Rückgang der Investitionsneigung zur Folge hatten. [Hinzu käme, dass ein starker Kosten- und Preisanstieg bei einer potential-orientierten Geldpolitik zu einem real engeren Geldmantel führe.]

Das Institut erforschte außerdem, dass bei einem Lohnabschluß von bis zu 5 % der Preisanstieg sich moderat verhalten und am Ende des Jahres 1992 eine Rate von wieder 3 % erreichen würde.[36]

Auch dieser Argumentation der Lohn-Preis-Spirale nahmen sich die Arbeitgeberverbände an und führten sie als ein wichtiges Argument gegen Lohnerhöhungen an.[37]

2.4 Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall

Viele Betriebe / Unternehmen im ehemaligen Arbeiter- und Bauerstaat der DDR sind, von ihren Aufgaben her, den Arbeitgeberverband Gesamtmetall zuzuordnen. Schon im Frühsommer 1989 half der Verband bei der Gründung von Arbeitgeberverbänden in der damaligen DDR. Es lässt sich damit begründen, warum die Gesamtmetall in der ehemaligen DDR schnell über viele Mitglieder verfügte und sehr häufig bei Verhandlungen ab 1989 ein entscheidende Rolle einnahm.

Die im Sommer 1990 vereinbarten Tarifverträge sahen einen bis zur Jahresmitte 1991 befristeten tariflichen Kündigungsschutz und einen Zuschuß zum Kurzarbeitergeld in der Metall- und Elektrobranche in den neuen Bundesländern vor.[38] Es wurde eine Erhöhung der Tariflöhne zum 1. April 1991 auf 62,5 % und der Tarifgehälter auf 58,5 % der vergleichbaren Tarifsätze in Schleswig-Holstein vereinbart. Neben vielen anderen tariflichen Besserstellungen wurde eine stufenweise Anhebung der Löhne und Gehälter auf das West-Niveau bis zum 1. April 1994 sogar vereinbart.[39] Trotzdem zum Zeitpunkt der Tarifverhandlungen Anfang 1991, lediglich die Wirtschaftsdaten für das zweite Halbjahr 1990 bekannt waren und schon damals eine negativen geschäftlichen Entwicklung begann,[40] drängte, insbesondere die Politik, auf eine möglichst schnelle Angleichung der Lebensbedingungen in Ost und West, so dass sich die Metall- und Elektroindustrie im Frühjahr 1991 der Angleichung nicht mehr entziehen konnte und dieser dann zustimmte. Wie sich später herausstellte, konnten die Vereinbarungen, wie sie im Anhang II zu sehen sind (Lohnangleichung, etc.), nicht eingehalten werden und wurden so nicht realisiert. Das auf sie überhaupt eingegangen wurde, könnte das Ergebnis der vorher sehr guten Konjunkturlage der westdeutschen Industrie und Unternehmen sein,[41] so dass man glaubte, die Belastungen notfalls doch kompensieren zu können.

2.4.1 Erwartungen der Metall- und Elektrobranche

Als es in die entscheidenden Tarifverhandlungen Anfang 1991 ging, bestanden die Erwartungen:[42]

- dass durch die Öffnung nach "Westen" einen Zufluß von Know-how stattfinden und damit eine entsprechende Steigerung der Produktivität zu erzielen wäre, die die vereinbarten Lohnerhöhungsstufen kompensieren würde,

- dass bei weitgehend stabilen Lohnstückkosten die Möglichkeit bestehe, mit modernisierten Erzeugnissen die ostdeutschen Lieferbeziehungen aufrecht zu erhalten und sogar auf den Westmärkten Fuß zu fassen,

- dass es bei einer stabilen Westkonjunktur bleiben würde,

- dass auch bei ,Hartwährungsbedingungen', d. h., ein Wegfall des ,Transfer-Rubel', der Absatz in den Ostländern stabil bleiben würde, zumindest den Betrieben ermögliche die Grundauslastung zu sichern.

Daraufhin wurde die Marktlage und die Ertragschancen der ostdeutschen Unternehmen kalkuliert, welche mit die Tarifverhandlungen beeinflußten. Dieses relativ optimistischen Erwartungen hatte damals unter anderem seine Berechtigungen, weil 1991 noch von einem Fortbestehen der Sowjetunion ausgegangen werden konnte, es galt die Zusage Gorbatschows, Warenaustausch mit der DDR in einem Umfang von 25 Milliarden DM durchzuführen bzw. aufrechtzuerhalten.[43]

2.4.2 Als sich die Erwartungen nicht erfüllten

Das Lohnniveau und die künftige Lohnentwicklung erwies sich schnell fundamentlos. Die angestammten Märkte im Osten fielen, aufgrund der politischen Entwicklung, zusammen. Die Beschäftigung war nicht nur durch rückläufigen Absatz gefährdet, sondern auch aufgrund steigender Lohnkosten und dem damit verbundenem Rationalisierungsdruck, um die Produkte wieder konkurrenzfähig zu machen.[44]

Um die vereinbarte stufenweise Anhebung der Löhne zu verhindern, mussten die Arbeitgeber zur Maßnahme der außerordentlichen Kündigung greifen. Das zu hohe Lohnkostenniveau verstärkte den Abbau der Beschäftigung von Monat zu Monat. Vom Frühjahr 1991 bis Mitte 1993 waren bereits wieder 100'000 Arbeitsplätze verlorengegangen.[45] Die Gewerkschaften gingen in den Revisionsverhandlungen auf das Angebot der Arbeitgeber, Löhne und Gehälter einschließlich tariflicher Nebenleistungen um 9 % zu erhöhen, nicht ein.

Aus Sicht der Arbeitgeber und Ökonomen waren 9 % Lohnsteigerung ebensowenig vertretbar, wie die vorher geplanten 26 %.[46] Begründet wurden die außerordentlichen Kündigungen mit dem Wegfall der wirtschaftlichen Geschäftsgrundlage sowie der daraus entstandenen wirtschaftlichen Undurchführbarkeit. Die Geschäftsgrundlage[47] ist weggefallen mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Mit ihr fielen die Arbeitsmärkte in den Ostgebieten / Ostländern zusammen. Es kam zu starken Absatzeinbußen auf dem Angestammten Markt der ostdeutschen Unternehmen. Resultierend aus dem Einbruch der Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern der ehemaligen UdSSR erfolgte ein Einbruch der Produktivität. Der fehlende Absatz und die beginnende Rezession in Westdeutschland entzog vielen ostdeutschen Unternehmen weitere Absatz-Märkte. Zu diesem Zeitpunkt hätten, bei einer Fortführung des 1991 abgeschlossenen Stufentarifvertrages, die Betriebe nicht die Möglichkeit gehabt, von den überhöhten Lohnstückkostenniveau herunterzukommen. Jenes lag nämlich 1992 im Schnitt um 40 % über dem der westdeutschen Metall- und Elektroindustrie.[48] Zwangsläufig kündigten die Arbeitgeber den Stufentarifvertrag.

3. Schlußbetrachtung

Sucht man nach den Grund, warum die Arbeitgeberverbände erst moderate Lohn- und Gehaltserhöhungen forderten, dann aber doch ein recht zügigen Westangleichung zu stimmten, so muss man machtpolitische Überlegungen mit einbeziehen.

Machtpolitische Überlegungen der Tarifpartner waren vielleicht einer der ausschlaggebenden Faktoren für deren Verhalten während des tarifpolitischen Einigungsprozesses. Damals und in der aktuellen tarifpolitischen Situation kann man einen Trend zur Zentralisierung der Tarifpolitik erkennen. Weder die Gewerkschaften noch die Arbeitgeber wollten sich von dem zentralistischen Konzept, also von den System der zentral ausgehandelten Vereinbarungen (siehe Flächentarifverträge, Orientierungsmarken, Pilotabschlüsse, usw.), trennen. Allerdings fehlte es damals an der entscheidenden Voraussetzung eines homogenen Wirtschaftsraums für das zentralistische Konzept. Sollen nämlich allgemeingültige Tarifverträge, Regulierungen und Standards in höchsten Gremien ausgehandelt werden, so bedarf es auch einer kongruenten Grundlage bzw. Basis auf die diese zu beziehen sind und angewandt werden können. Die Verbände aber befürchteten eine Abnahme ihres Einflusses auf lange Sicht. Die Sorge war und ist vollkommen berechtigt, denn schon damals gab es in Westdeutschland Stimmen, die gegen das herkömmliche System der zentralen Entscheidungen von Dachverbänden votierten.[49] So handelten die Tarifpartner zentrale Maßnahmen aus, obwohl es an der Voraussetzung eines homogenen Wirtschaftsraumes fehlte. Dabei mussten sie die Eigeninteressen ihrer inhomogenen Klientel in Deutschland Ost und Deutschland West berücksichtigten, d. h., kein Niedriglohnland in Ostdeutschland entstehen zu lassen, sowie keine zu schnelle Angleichung der Löhne zu unterstützen.

Hinzu kam der politische Druck, um (unter anderem) soziale Spannungen zu vermeiden, die schnelle und einheitliche Angleichung aller Löhne und Gehälter voranzutreiben.

Im Kontext von machtpolitischen Interessen, politischem Druck und bis dahin guter Konjunktur in den westdeutschen Ländern sowie den Rekordgewinnen der Westunternehmen in Folge des Vereinigungsbooms,[50] sind die getroffenen Tarifvereinbarungen, insbesondere von 1990 bis 1991, zu sehen.

Aber es kam zu den nicht prognostizierbaren Zusammenbruch der Sowjetunion und damit auch des Absatzmarktes der ostdeutschen Unternehmen, die Erträge schwanden, weil kein neuer Abnehmer für die ,veralteten', zumindest nicht den westlichen Konsumenten verkaufbare, Produkte gefunden wurde.

Während ostdeutschen Löhne möglichst schnell westdeutsches Niveau erreichen sollten, trieb die stufenweise Angleichung der Löhne die Lohnstückkosten in den neuen Bundesländern auf 180 % in Verhältnis zu den in Westdeutschland. Bei viel zu hohen Lohnkosten in Relation zur Produktivität, kam es zur Kündigung der abgeschlossenen Tarifverträge seitens der Arbeitgeber.[51]

Eine andere Problematik ist es, wenn die Frage betrachtet wird: Warum kam es zur Durchsetzung der Forderungen der Gewerkschaften?

Viele Unternehmen in Osten verwaltete damals die Treuhand-Anstalt, also eine staatliche Behörde mit Beamten. Daraus kann man ableiten, dass es an persönlicher Betroffenheit bzw. persönlichem Druck, wie es einem mit seinem Eigenkapital, seiner Karriere etc. haftenden Unternehmer widerfährt, fehlte. Die Anstalt selber verhandelt damals folgerichtig nicht, bzw. gab sie entsprechende Weisungen zur Vertretung der Kapitalinteressen an die Direktoren, der von ihnen verwalteten Betriebe, nicht weiter.

Außerdem ist zu bedenken, dass zu niedrige Abschlüsse im Osten eventuell die Entstehung von Niedriglohn-Bundesländern gefördert hätte. Die Gewinne der Westindustrie hätten leiden können. So ist es doch möglich, dass die Bereitschaft, für niedrige Löhne zu kämpfen, zu gering war. Die West-Gewerkschaften, die den östlichen Dependencen bei Verhandlungen beistanden, hatten wenig Interesse an einer Niedriglohnpolitik im Osten. Eine erfolgreiche Politik für niedrige Löhne hätte nämlich die Arbeitsplätze im Westen gefährdet, weil sich Billigangebote und Leiharbeiter, die im Westen zu östlichen Bedingungen Arbeiten und anderer solcher Aktivitäten nach Westdeutschland expandiert wären.[52]

So kam es zu dem sagenhaften Abschluß in der Metall- und Elektroindustrie vom 1. März 1991; hinzu kam die positive konjunkturelle Lage im westdeutschen Bundesländern.[53] Der Abschluß beinhaltete, wie bereits oben erwähnt, die Westangleichung der Löhne und Gehälter bis 1994.[54] Diese Tarifvereinbarung wurde von beiden Seiten als vertretbarer Kompromiß gelobt und sogar mit Nachdruck verteidigt. Es waren zu keinem Zeitpunkt ernsthaft Kampfmaßnahmen geplant, sei es von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite, schließlich hieß es: "Dabei steht der Lohnanstieg nach dem Willen der Tarifpartner erst in seinen Anfängen."[55]

Außerdem muss beachtet werden, dass die Bundesrepublik mit der Vereinigung mehr Arbeit in Relation zum Kapital bekommen hat, unter anderem auch, weil das Kapital in den Unternehmen und Betrieben häufig nicht mehr den modernen Ansprüchen genügte und somit wertlos wurde. Daher erscheint es logisch richtig, dass auf mittlere Sicht die westdeutschen Löhne nicht mehr jenes Niveau erreichen können, das ohne die Vereinigung möglich gewesen wäre; schließlich mussten nun die neuen Bundesländer saniert und ihr Humankapital beschäftigt werden. Aus ihrem Selbstverständnis heraus mussten sich die westdeutschen Gewerkschaften dieser Entwicklung entgegenstellen. Folglich versuchten sie es durch Einflußnahme auf die Tarifverhandlungen in Ostdeutschland, in denen eine schnelle Anhebung der Bezüge an die westdeutschen gefordert wurde. Mit Kalkül wurde eventuelle Arbeitslosigkeit in Kauf genommen, denn: "Entlassungen von einem Drittel bis zu 40 % werde man sich ,nicht widersetzen' hatte der IG Chemie-Sprecher Rappe noch im November 1990 eingestanden."[56] Denn die Gewerkschaften wußten, dass die Arbeitslosen auf dem hohem bundesdeutsche Niveau des Sozialsystem einsteigen würden. Das veranlasste sie dazu, weiterhin hohe Lohnzuwächse zu fordern, trotzdem sie dadurch die Arbeitslosigkeit förderten. Das Arbeitslosengeld orientierte sich ja am dem letzten Lohnbezug (exakt handelt es sich um den Durchschnittslohn der letzten drei Monate), und diesen war es möglich durch die Tarifverhandlungen zu beeinflussen.[57] Entsprechend aggressiv wurden die Lohn- und Gehaltserhöhungen gefordert, bis die Arbeitgeber nachgaben und einer Angleichung der Löhne und Gehälter zustimmten.

4.1 Anhang I: Abbildungen

Löhne und Gewinne in der Metall- und Elektro-Industrie 1979-1990

Quelle: Gesamtmetall Geschäftsberichte von 1989 - 1993.

Konjunkturwellen 1967 - 1993

Risikofaktor Lohnkostendruck

Jahresdurchschnittliche Veränderungen in % der Gesamtwirtschaft

Beschäftigung und Kurzarbeiter in der ostdeutschen M+E-Industrie

4.2 Anhang II: Gesamtmetall-Tarif-Vereinbarungen vom 1. April 1991

Quelle: Gesamtmetall Geschäftsbericht 1989-1991, Seite 127-130.

- Festsetzung des Ecklohnes auf 8,36 DM je Stunde

(entsprechend 1455 DM im Monatslohn),

des vergleichbaren Tarifgehaltes auf 1532 DM je Monat ab 1. April 1991.

Die Tariflöhne wurden damit zum 1. April 1991 auf 62,5 Prozent, die Tarifgehälter auf 58,5 Prozent der vergleichbaren Tarifsätze in Schleswig-Holstein festgesetzt.

- Festsetzung der Ausbildungsvergütungen zum 1. April 1991

im 1. Ausbildungsjahr auf 420, - DM

im 2. Ausbildungsjahr auf 470, - DM

im 3. Ausbildungsjahr auf 520, - DM

im 4. Ausbildungsjahr auf 570, - DM

Dies waren rund 57 Prozent der in Schleswig-Holstein geltenden Sätze.

- Anhebung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen in vier Stu-

fen ab 1. April 1992, zuletzt am 1. April 1994, auf 100 Prozent der ver-

gleichbaren Tarifsätze in Schleswig-Holstein

Im einzelnen wurden für die Angleichung folgende Stufen festgelegt:

Erhöhung der Tariflöhne

- ab 1. April 1992 auf 71 Prozent des am 31. März 1992

in Schleswig-Holstein geltenden Tariflohns

- ab 1. April 1993 auf 82 Prozent des am 31. März 1993

in Schleswig-Holstein geltenden Tariflohns

- ab 1. Januar 1994 auf 82 Prozent des am 31. Dezember 1993

in Schleswig-Holstein geltenden Tariflohns

- ab 1. April 1994 auf 100 Prozent des zu diesem Zeitpunkt

in Schleswig-Holstein geltenden Tariflohns.

Erhöhung der Tarifgehälter

ab 1. April 1992 auf 69 Prozent der Tarifgehälter

in Schleswig-Holstein vom 31. März 1992

- ab 1. April 1993 auf 80 Prozent der Tarifgehälter

in Schleswig-Holstein vom 31. März 1993

- ab 1. Januar 1994 auf 80 Prozent der Tarifgehälter

in Schleswig-Holstein vom 31. Dezember 1993

- ab 1. April 1994 auf 100 Prozent der zu diesem Zeitpunkt

in Schleswig-Holstein geltenden Tarifgehälter.

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen

ab 1. April 1992 entsprechend der Erhöhung der Tarifgehalter.

Laufzeit bis zum 31. März 1995

- Vereinbarung einer Regelung zur Sicherung der Besitzstände sowie einer

zusätzlichen Klausel, mit der durchs eine anrechenbare Ausgleichszulage

sichergestellt wird, dass die Tarifeinkommen ab 1. April 1991 um fünf Pro-

zent über den im Durchschnitt der Monate Oktober bis Dezember 1990

gezahlten Löhne und Gehälter liegen.

- Einführung der Leistungszulagen fir Arbeiter und Angestellte in Stufen

bis auf den vollen in Schleswig-Holstein geltenden Prozentsatz bis 1995

Laufzeit bis zum 31. März 1997

- Verkürzung der tariflichen regelmä8igen wöchentlichen Arbeitszeit von

40 Stunden/Woche

ab 1. April 1994 auf 39 Stunden

ab 1. Oktober 1996 auf 38 Stunden

Laufzeit bis zum 31. Dezember 1998

- Erhöhung des tariflichen Urlaubsanspruchs von 20 Arbeitstagen

ab 1. Apri11992 auf 24 Arbeitstage

ab 1. April 1993 auf 26 Arbeitstage

ab 1. April 1994 auf 27 Arbeitstage

ab 1. April 1995 auf 29 Arbeitstage

ab 1. April 1996 auf 30 Arbeitstage

Laufzeit bis zum 31. Dezember 1998

- Einführung der zusätzlichen Urlaubsvergütung im Jahre 1995 in Höhe der-

jenigen in Schleswig-Holstein

Laufzeit bis zum 31. Dezember 1998

- Einführung der betrieblichen Sonderzahlungen (Teil eines 13. Monatsein-

kommens) wie folgt:

1991 20 Prozent eines Monatsentgelts

1992 30 Prozent eines Monatsentgelts

1993 40 Prozent eines Monatsentgelts

1995 50 Prozent eines Monatsentgelts

Laufzeit bis zum 31. Dezember 1998

- Im wesentlichen unveränderte Übernahme des Manteltarifvertrages aus

dem Partnergebiet Schleswig-Holstein

Dabei Übernahme der gesetzlichen Fristen für die Kündigung des

Arbeitsverhältnisses nach dem Arbeitsgesetzbuch der DDR in den Man-

teltarifvertrag

- Vereinbarung einer Revisionsklausel, die es ermöglicht, den Tarifvertrag

ab 1. Januar 1993 zu verändern, wenn es die Umstände erfordern.

- Verpflichtung der regionalen Tarifvertragsparteien, über die Ablösung des

am 30. Juni 1991 auslaufenden Tarifvertrages über Kündigungsschutz und

Qualifizierung und die damit in Zusammenhang stehenden Fragen zu ver-

handeln, sofern darüber auf Spitzenebene zwischen Gesamtmetall und

dem Vorstand der IG Metall zu führende Verhandlungen ohne Ergebnis

bleiben.

4.3 Anhang III: Tabelle der Tarifabschlüsse in den

Wirtschaftsbereichen der ehemaligen DDR (Stand: 30.09.1990)

Literaturverzeichnis

1) Sachverständigenrat Jahresgutachten 1990/91,

Auf dem Wege zur wirtschaftlichen Einheit Deutschland,

Metzler-Poeschel, Stuttgart.

2) Sinn, Gerlinde, Sinn, Hans-Werner, Kaltstart, Tübingen: Mohr, 1991.

3) Franke, Günter, Ökonomische Perspektiven der Wiedervereinigung Deutschlands, Universitätsverlag Konstanz, 1990.

4) Schmid, J., Löbler, F., Tiemann, H., Probleme der Einheit, Band 14,

Metropolis, Marburg 1994.

5) Siegers, Josef, Vollbeschäftigung - Chance oder Illusion?,

Bachem, Köln 1994.

6) Arbeitgeberverband Gesamtmetall, Geschäftsberichte 1989-1993, Köln '91.

7) Pieper, Rüdiger, Personalmanagement: Von der Plan- zur Marktwirtschaft,

Gabler, Wiesbaden 1991.

8) Bundesministerium für Wirtschaft, Regierungserklärungen,

Regierungserklärung zum wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern, Bonn 1997.

9) Der Arbeitgeber (Detailangaben im Text).

10) Handelsblatt (Detailangaben im Text).

11) Unternehmer (Detailangaben im Text).

11) May, Hermann, Lexikon der ökonomischen Bildung, Oldenburg Verlag, München Wien1996.

[1] Vgl. Himmelreich, Fritz-Heinz: Soziale Marktwirtschaft für ganz Deutschland, in:

Der ARBEITGEBER 15/42 - 1990, Seite 172.

[2] Vgl. Ebenda.

[3] Vgl. Rexrodt, Dr., Regierungserklärung des Bundesministers für Wirtschaft

zum wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern, Sept.1997 im dt. Bundestag.

[4] Vgl. Himmelreich, Fritz-Heinz: Soziale Marktwirtschaft für ganz Deutschland, in:

Der ARBEITGEBER 15/42 - 1990, Seite 172.

[5] Ebenda.

[6] Vgl. Ebenda und Gesamtmetall Geschäftsbericht 1989-91, Seite 61.

[7] Vgl. Ebenda.

[8] Vgl. Anhang III.

[9] Vgl. Rexrodt, Dr., Regierungserklärung des Bundesministers für Wirtschaft

zum wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern, Sept.1997 im dt. Bundestag.

[10] Vgl. Gesamtmetall-Geschäftsnericht 1991 - 1993, Seite 47.

[11] Vgl. Geitz, T. und Eisold, H., Zwischen ökonomischer Vernunft und politischen Zwängen,

in: Der ARBEITGEBER 20/42 - 1990, Seite 828.

[12] Tarifpolitik gegen Arbeitsplätze, in: Unternehmer, Heft 9/90, Seite 3.

[13] Vgl. Gesamtmetall Geschäftsbericht 1989-91, Seite 57, 58.

[14] Thelen, Peter, Tarifabschlüsse auf Pump, in: Handelsblatt, vom 16.07.90.

[15] Vgl. Gesamtmetall Geschäftsbericht 1989-91, Seite 49 und Anhang I, Abb. 1.

[16] Vgl. Geitz, T. und Eisold, H., Zwischen ökonomischer Vernunft und politischen Zwängen,

in: Der ARBEITGEBER 20/42 - 1990, Seite 830.

[17] Vgl. Geitz, T. und Eisold, H., Zwischen ökonomischer Vernunft und politischen Zwängen,

in: Der ARBEITGEBER 20/42 - 1990, Seite 828.

[18] Vgl.Gesamtmetall Geschäftsbericht 1989-91, Seite 128.

[19] Vgl. Anhang II.

[20] Vgl. Geitz, T. und Eisold, H., Zwischen ökonomischer Vernunft und politischen Zwängen,

in: Der ARBEITGEBER 20/42 - 1990, Seite 830 und vgl. Anhang I, II.

[21] Vgl. Anhang III.

[22] Vgl. Anhang III.

[23] Vgl. Geitz, T. und Eisold, H., Zwischen ökonomischer Vernunft und politischen Zwängen,

in: Der ARBEITGEBER 20/42 - 1990, Seite 830.

[24] Vgl. Ebenda.

[25] Vgl. Ebenda

[26] Vgl. Geitz, T. und Eisold, H., Zwischen ökonomischer Vernunft und politischen Zwängen,

in: Der ARBEITGEBER 20/42 - 1990, Seite 830.

[27] Vgl. Anhang II und III.

[28] Vgl. Geschäftsbericht Gesamtmetall 1989-91, Seite 35.

[29] Vgl. Geschäftsbericht Gesamtmetall 1989-91, Seite 23.

[30] Vgl. Sachverständigenrat-Gutachten 1991/92, Ziff. 392.

[31] Vgl. Ebenda, Ziff. 293 und Anhang I, Abb. 3.

[32] Vgl. Anhang III.

[33] Vgl. Sachverständigenrat-Gutachten 1991/92, Ziff. 378 und Anhang I, Abb. 1.

[34] Vgl. Sachverständigenrat-Gutachten 1991/92, Ziff. 378.

[35] Vgl. Geschäftsbericht Gesamtmetall 1989-91, Seite 40 und 48 ff.

[36] Vgl. Der ARBEITGEBER 24/43 - 1991, Seite 1006 und Anhang I, Abb. 3.

[37] Vgl. Gesamtmetall Geschäftsbericht 1989-91. Seite 40 ff und Anhang I, Abb. 3.

[38] Vgl. Gesamtmetall Geschäftsbericht 1989-91, Seite 119.

[39] Vgl. Anhang II.

[40] Vgl. Geschäftsbericht Gesamtmetall 1989-91, Seite 36, 49, 57 und Anhang I, Abb. 1 + 2.

[41] Ebenda, Seite 35 und Anhang I, Abb. 2.

[42] Vgl. Geschäftsbericht Gesamtmetall 1991-93, Seite 46.

[43] Vgl. Ebenda.

[44] Vgl. Geschäftsbericht Gesamtmetall 1989-91, Seite 49 ff und Anhang I, Abb. 1 + 2.

[45] Vgl. Geschäftsbericht Gesamtmetall 1991-93, Seite 44.

[46] Vgl. Ebenda, Seite 9, 53.

[47] Vgl. Geschäftsbericht Gesamtmetall 1989-91, Seite 54.

[48] Vgl. Geschäftsbericht Gesamtmetall 1991-93, Seite 49.

[49] Vgl. Kapitel 2.3.1 .

[50] Vgl. Anhang I, Abb. 2.

[51] Vgl. Geschäftsbericht Gesamtmetall 1991-93, Seite 47.

[52] G. Sinn u. H.-W. Sinn, Kaltstart, Tübingen: Mohr, 1991, Seite 156.

[53] Vgl. Anhang I, Abb. 2.

[54] Vgl. Anhang II.

[55] G. Sinn u. H.-W. Sinn, Kaltstart, Tübingen: Mohr, 1991, Seite 145.

[56] Vgl. Ebenda, Seite 157.

[57] Vgl. Ebenda, Seite 158.

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