Europäische Union und ihre Tätigkeiten

Die Europäische Union - damit verbinden heute viele die unterschiedlichsten Vorstellungen. Für viele stellt sie im wesentlichen den Binnenmarkt und die Chancen und Vorteile, die damit für Geschäftsleute, Schüler und Studenten, Rentner und Urlauber verbunden sind, dar.

Hauptanlass für die Gründung der Europäischen Union war das Streben nach Frieden und Wohlstand nach den Zerstörungen des 2. Weltkriegs. Den Menschen wurde zunehmend bewußt, dass sie in immer mehr Bereichen zusammenarbeiten mussten, um die gemeinsamen Probleme zu lösen, die auf einzelstaatlicher Ebene nicht länger zu bewältigen waren.

Man wollte einen neuen Anfang für einen Kontinent schaffen, dessen politisches und wirtschaftliches Fundament im Grund zerstört war. Um dieses Ziel erreichen zu können, wurde eine ganze Reihe verschiedener Organisationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten gegründet. Beim Nordatlantikpakt (NATO) und der Westeuropäischen Union (WEU) standen militärische und sicherheitspolitische Aspekte in Vordergrund, während die Gründung des Europarates im Jahr 1947 auf eine verstärkte politische Zusammenarbeit zwischen den Ländern Europas abzielte.

Der Vorläufer der heutigen Europäischen Union war im Grunde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die 1952 gegründet wurde. Im Gegensatz zu den anderen Organisationen hatten ihre sechs Gründungsmitglieder - Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande - ganz bewußt die Grundlagen für eine stärkere Europäische Integration und einen dauerhaften Frieden gelegt, in dem sie ihre gesamte Kohle - und Stahlgewinnung in dieser gemeinsamen Organisation vereinigten.

Seit damals werden die Befugnisse und Zuständigkeiten der Gemeinschaft von ihren Mitgliedstaaten übertragen und sind in den Verträgen verankert, die sie unterzeichnet haben. Die wichtigsten dieser Verträge sind die Römischen Verträge (unterzeichnet im Jahr 1957), die Einheitliche Europäische Akte und der Vertrag über die Europäische Union, dem sog. "Maastrichter Vertrag" von 1991.

In diesen von den Mitgliedstaaten geschlossenen Verträgen wird ausdrücklich anerkannt, dass bestimmte Probleme die Steuerungsmöglichkeiten einzelner Nationalstaaten übersteigen und besser gemeinsam angegangen werden. Im Hinblick darauf musste ein System konzipiert werden, dass zum einen effizient funktioniert, aber zum anderen auch in der Lage ist, die möglicherweise entgegengesetzten nationalen Interessen auszugleichen.

Ein wichtiger Grundpfeiler dieses Systems stellt der Europäische Rat mit Sitz in Brüssel dar, in dem die Staaten der Union viele der Entscheidungen treffen. Auf jeder Tagung des Rates kommen Vertreter der Mitgliedstaaten, in der Regel Fachminister, zusammen, um gemeinsam die Entscheidungen zu treffen.

Außerdem erlassen sie im Rat Rechtsvorschriften für die Union, setzen ihr politische Ziele, koordinieren ihre nationale Politik, regeln Konflikte untereinander und zwischen ihnen. In bestimmen Angelegenheiten entscheidet der Rat mit qualifizierter Mehrheit, in anderen kann er nur einstimmig beschließen.

{--- In seinen Verfahren und in seinen Debatten ist der Rat auf ein gewisses Maß an Solidarität und Vertrauen angewiesen, das in zwischenstaatlichen Beziehungen oft selten ist.---}

Den Vorsitz im Rat führen die Mitgliedstaaten abwechselnd für jeweils sechs Monate, von Januar bis Juni und von Juli bis Dezember. Österreich wird mit Anfang Juli dieses Jahres den Vorsitz im Rat übernehmen und ein halbes Jahr lang die Verhandlungen der Europäischen Union führen. Mit der Erweiterung und Vertiefung der Aufgaben der Union hat auch die Bedeutung des Ratvorsitzes zugenommen. Seine Aufgaben umfassen die Vorbereitung und Leitung aller Ratstagungen und die Ausarbeitung annehmbarer Kompromisse und Lösungen für die dem Rat unterbreiteten Probleme.

--- Neben dem Rat gibt es noch das Europäische Parlament, dass direkt von den Bürgern der Union gewählt wird und deren politischen Willen widerspiegelt.

Es vertritt 370 Mio. Bürger und ist das größte multinationale Parlament der Welt. Wie jedes Parlament sieht es seine vorrangige Aufgabe darin, gute Gesetze zu beschließen und den Haushalt sowie die Exekutive zu kontrollieren. Seine Zuständigkeiten und Befugnisse wurden in den letzen Jahren nach und nach erweitert, zunächst durch die einheitliche Akte von 1987 und dann erneut durch den Vertrag über die Europäischen Union aus dem Jahr 1993.

Doch der Rat und das Europäischen Parlament können ihre Gesetzgebungsbefugnisse nur auf Initiative der Europäischen Kommission ausüben. Außerdem spielt sie eine wichtige Rolle in der Politik der Union und ist in mancher Hinsicht ihr Kernstück.

Die Kommission vermittelt den übrigen Institutionen wesentliche Impulse und Zielvorgaben und wacht über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts und über das Ordnungsgemäße funktionieren des Binnenmarktes. Ihr obliegt die Konzipierung und Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Politik für die Regionale Entwicklung und der Zusammenarbeit mit dem Ausland. Die für die Zukunft Europas so wichtigen Programme für Forschung und technologische Entwicklung werden ebenfalls von ihr betreut.

Auch hat die Kommission das Recht, Gesetzesregelungen vorzuschlagen; sodann ist es die Aufgabe der Mitgliedstaaten, gemeinsam im Europäischen Rat - oftmals mit einfacher Mehrheitsentscheidung - darüber zu befinden, ob dieser Vorschlag verwirklicht wird oder geändert werden muss. Auch das Parlament spielt eine ausschlaggebende Rolle in diesem Prozess; es kann entsprechend der ihm übertragenen Befugnisse über Vorschläge abstimmen, diese ändern oder per Vetorecht ablehnen. Natürlich gibt es Fälle, in denen weder die Minister der Regierungen noch die Mitglieder des Europäischen Parlaments den von der Kommission vorgelegten Vorschlägen zustimmen können - doch dies kommt selten vor, da die Kommission in der Regel nur Rechtsetzungsvorschläge vorlegt, wenn sie sicher sein kann, dass diese eine Mehrheit auf sich vereinigen.

Ein Bereich, in dem sich die Europäische Kommission besonders einsetzt ist der Umweltschutz.

Er ist ohne Frage ein Bereich, dem gemeinsames Handeln auf europäischer Ebene zugute kommen wird, denn -- Saurer Regen und verschmutzte Flüsse machen nun einmal nicht vor Staatsgrenzen halt. Durch die Einführung gemeinsamer Gesetze über die Emissionswerte von Fabriken lässt sich beispielsweise eine Menge zur Bekämpfung der Luftverschmutzung beitragen.

Selbstverständlich muss von der Gemeinschaft ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Wachstum und dauerhafter, umweltgerechter Entwicklung geschaffen werden, zwischen Kosten für die Wirtschaft und Kosten für die Umwelt. Gleichzeitig muss das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet und dafür gesorgt werden, dass keine unsichtbaren Handelsschranken errichtet werden bzw. höhere nationale Standards unbeabsichtigt als solche wirken.

Es zeigt sich immer deutlicher, dass die Durchsetzung und Überwachung der Umweltgesetze der Gemeinschaft einerseits verschärft, andererseits jedoch auch dafür gesorgt werden muss, dass die Vorschriften möglichst unbürokratisch und leicht anwendbar sind, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war. Doch zeigt die Überarbeitung mehrerer Wasserrichtlinien, -- das die Gemeinschaft einfache und nicht über die Maßen kostspielige Vorschriften anstrebt.

Die Union muss überdies international ihre Rolle bei der Verwirklichung einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung stärken und dafür sorgen, dass sie ein Vorbild für die Entwicklungsländer ist, die in naher Zukunft mit vielen der gleichen Probleme konfrontiert sein werden. Ein vor kurzem Verabschiedetes, ab diesem Jahr geltendes Verbot der Ausfuhr gefährlicher Abfälle zum Recycling in die Entwicklungsländer ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Zum Schluß möchte ich noch -- allgemein erwähnen, dass die Europäische Union -- mehr ist als nur die Summe ihrer Bestandteile. Die Mitgliedstaaten haben sie geschaffen, um die Probleme zu lösen, die sie gemeinsam nicht in den Griff bekommen. -- Darum geht es - Die Europäische Union ist eine Gemeinschaft der Chancen und nicht der Beschränkung.

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