Todesstrafe

Inhalt

Einleitung -3-

2. Die Geschichte der Todesstrafe in Österreich -3-

3. Begründung für die Todesstrafe -6-

4. Die Entwicklung der Todesstrafe -7-

5. Die ethische, religiöse Frage -8-

5.1 Die Bedeutung des Todes am Kreuze (Auszug von Schrift 188) -8-

5.2 Die Todesstrafe aus der Sicht der Kirchenväter -10-

5.3 Abfassung des kath. Weltkatechismus zum Thema Todesstrafe -12-

6. Hinrichtungsmethoden -12-

6.1 Erhängen durch den Strang -13-

6.2 Erschießen durch Exekutionskommandos -14-

6.3 Steinigen -14-

6.4 Enthaupten -15-

6.5 Elektroexekution -15-

6.6 Vergasen -17-

6.7 Injektion eines tödlichen Giftes -18-

6.8 Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung -18-

7. Quellen -20-

1. Einleitung

Was versteht man unter dem Begriff "Todesstrafe"?

Eine objektive Definition könnte lauten: "Die Todesstrafe soll eine Wiedergutmachung und Bestrafung einer strafbaren Handlung durch den gesetzlichen geduldeten und gerichtlich angeordneten Tod des Schuldigen erwirken." Personen der verschiedensten Gesellschaftsschichten vertreten die Auffassung, dass sich Menschen den staatlichen Tod "verdienen" können, wenn sie schwere Straftaten verüben. Mit dieser Auffassung ist oftmals die Wunschvorstellung verknüpft, dass die Todesstrafe ein geeignetes Instrument sei, um die Schwerstkriminalität erfolgreich zu bekämpfen.

Befürworter der Todesstrafe führen oft an, sie sei gerecht und auf besonders grausame Verbrechen die angemessene Antwort. Die Argumentation, jemand habe den Tod "verdient", entzieht jedoch den Menschenrechten jede Grundlage. Das Gegenteil trifft zu: Wenn der Staat die Tötung eines Mörders anordnet, ist es schwierig zu erklären, dass die Ermordung eines Menschen Unrecht darstellt.

Wie kann eine zivilisierte Gesellschaft das Töten von Menschenleben mittels der

Todesstrafe billigen? Doch nur dadurch, indem die Gesellschaft den Schwerverbrechern

die Menschenrechte sowie den Wert des Lebens aberkennt. Provokativ ausgedrückt: "Ein

Schwerverbrecher hat kein Recht auf Leben, sein Leben ist wertlos und sein wertloser

Körper darf getötet werden."

2. Die Geschichte der Todesstrafe in Österreich

Verfolgen wir die Geschichte, stoßen wir immer wieder auf die Todesstrafe. In jeder Epoche wurde aus verschiedensten Motiven mit der Todesstrafe reagiert. Die Motive sind dabei sehr weitläufig. Es wurde immer wieder hingerichtet. Im Namen der Gerechtigkeit, im Namen der

Götter, im Namen des Volkes oder aus politischen Gründen. Den später Hingerichteten wurde in den meisten Fällen kein Prozess zu Teil, in dem Sie sich ordentlich verteidigen hätten können. Die Urteile standen zumeist schon vor der Verhandlung, sofern es eine gab, fest. So wurde es Zeit, dass endlich der erste Versuch unternommen wurde ein System zu etablieren.

In der "Caroliner Gerichtsordnung" oder "Peinliche Gerichtsordnung (Constituto Criminalis)", die 1532 von Karl V eingeführt wurde und auf der "Babenbergischen Halsgerichtsordnung" basierte, wurde der erste Versuch unternommen, eine feste Einteilung zu schaffen um die Bestrafung nach einer festen Ordnung vorzunehmen. Die Bestrafungen, die vorgesehen waren, galten als sehr hart. Die Todesstrafe (z.B. durch Vierteilen ,durch Zerschneiden des Leibes in vier Stücke, Zerstoßen der Glieder durch das Rad, Ertränken, Lebendig begraben und den Feuertod) war fester Bestandteil. Alles basierte noch auf dem archaischen (= gr. arche -> Anfang, Bezeichnung für das Frühstadium einer vorklassischen,

alten Stilepoche) Rechtsprinzip der Vergeltung "Talion (lat. Ie talionis)" entsprechend dem biblischem "Auge um Auge, Zahn um Zahn".

Die Caroliner Gerichtsordnung galt in Österreich bis 1768. Im diesem Jahrhundert wurden

auch die ersten Zweifel an der Todesstrafe gehegt. In der Aufklärungsphase entstanden

unter "Becceria", dem "Sonnenfels" in Österreich folgte, die ersten Zweifel.

Becceria Cesare Bonesano: ital. Jurist und Schriftsteller, der durch seine Schrift "Von den

Verbrechen und Strafen (Dei delitti e delle pene)", die in 22 Sprechen übersetzt wurde bekannt geworden ist (von Hommel 1778 ins Deutsche übersetzt). Er bekämpfte darin die Tortur und die Todesstrafe.Sonnenfels Johann Freiherr: Österr. Jurist. Er war der erste Jurist, der in Österreich auf strafrechtlichem Gebiet die Ansichten der Aufklärung vertrat.)

(Quelle: Der große Brockhaus)

Dabei wurde das erste mal die Frage in den Raum gestellt: "Hat der Staat das Recht, das

Leben eines Menschen zu fordern? Ist die Todesstrafe der geeignete Schutz gegen

schwerste Verbrechen?".

1787 wurde die Todesstrafe von Kaiser Joseph II Österreich außer für "Verbrechen, bei denen

mit dem Standrecht verfahren werden musste (Hinrichtung durch den Strang)" abgeschafft. 7

Jahre später wurde sie aber wieder für gewisse Verbrechen, zu denen z.B. Hochverrat und

Mord gehörte, wieder eingeführt. In den Jahren 1874 bis 1918 wurden in Österreich 2786

Todesurteile ausgesprochen, von denen auch 85 vollzogen wurden. 1919 wurde die Todesstrafe neuerlich für "gewöhnliche Verbrechen" abgeschafft. Es wurde eine entsprechende Bestimmung in der Bundesverfassung verankert.

Mit dem Standrecht (=in Kriegs- und Ausnahmezuständen eintretendes Recht, bei dem militärische Standgerichte bestehende Verbrechen und Vergehen in abgekürzten Verfahren aburteilen und vollstrecken) vom November 1933 kam es aber zur Wiedereinführung der Todesstrafe für schwere Verbrechen wie Mord, ein Jahr später wurde das Gesetz erweitert, so dass z.B. auch der Besitz von Sprengstoff als Kapitalverbrechen gewertet wurde.

Es dauerte bis 1950, dass die Todesstrafe in einer geheimen Sitzung vom Nationalrat mit 86 zu 64 Stimmen abgeschafft wurde. Es wurde auch die Ausnahme Standrecht abgeschafft und

somit die Todesstrafe für jegliche Art der Verbrechen in Österreich abgeschafft. Dies wurde in Artikel 85 der Österreichischen Verfassung mit den Worten "Die Todesstrafe ist abgeschafft" verankert.

Die letzte Hinrichtung in Österreich fand am 24. März 1950 statt.

In folgenden Ländern Europas wurde die Todesstrafe ebenfalls abgeschafft:

Portugal

1867

Niederlande

1870

Norwegen

1905

Schweden

1921

Island

1928

Dänemark

1930

Schweiz

1937

Italien

1944

Finnland

1949

Deutschland

1951

Großbritannien

1969

Spanien

1978

Frankreich

1981

So sehr sich die Menschen in jeder Beziehung weiterentwickelt haben und neue Errungenschaften entdeckten, vertritt ein Teil unserer Bevölkerung nach wie vor die Meinung, die Todesstrafe wäre unbedingt erforderlich. Selbst eindeutige Fakten, die jegliches Argument sofort als haltlos darstellen, werden ignoriert. Die Frage, die sich uns zu Beginn gestellt hat: was ist eigentlich "Todesstrafe" für die in vielen Orte plädiert wird? Wenn man die Geschichte betrachtet, wird immer nur der Zusammenhang von Todesstrafe und Verbrechen erwähnt. Nun stellt sich aber die Frage nach der Definition des Wortes Verbrechen. In welchem Umfang kann man Verbrechen definieren? Ist es schon Verbrechen wenn ein Hungriger sein Essen stiehlt, wenn er keine Möglichkeit hätte sonst zu überleben und dafür hingerichtet wird? Ist es ein Verbrechen, wenn ein Mensch seine eigene Meinung bildet und diese auch unabweichlich vertritt. Ist es ein Verbrechen wenn ein Mensch nicht so vollkommen ist, als vielleicht ein anderer. Wer kann mit Objektivität Unterschiede im Leben definieren?

"Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit seiner Person." heißt es

in Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. So gut sich dieses aber

auch liest, ist es dennoch auch nicht korrekt. Denn in Artikel 1 eben dieser Erklärung heißt es

schon "Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle

eines durch Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden."

(Quelle: Österr. Bundesverffassungsgesetze - Reclam - Elfte Auflage Juni 1985).

Die Frage die sich dabei schon stellt - ab welchem Zeitpunkt beginnt ein Mensch sein Menschsein zu verlieren?. Diese Frage gilt es auch dann zu stellen, wenn man lesen muss, dass in Teilen unserer Erde auch Menschen hingerichtet werden, deren einziger Fehler es ist, mit diversen Behinderungen geboren worden zu sein. Ab welchem Kriterium beginnt ein Mensch in solchen Ländern als Mensch anerkannt zu werden? Das wohl schlimmste Beispiel dieser Klassifizierung war wohl die Judenverfolgung während des NS-Regimes. Ein weiteres Thema sind die Inquisitionsprozesse die im Namen der Kirche durchgeführt wurden. Menschen, die nicht genug Macht oder Ansehen hatten, wurden als Ketzer hingerichtet. Dienten diese Hinrichtungen nicht nur der Einschüchterung des Volkes und dem Zweck der Kirche, die Machtposition zu sichern?

3. Begründung für die Todesstrafe

Heute wird die Todesstrafe noch immer in vielen Staaten der Erde vollstreckt. Die

Rechtfertigungen, die dafür immer wieder verwendet werden, sind schon antiquiert.

Immer wieder werden folgende Gründe vorgebracht:

Die Todesstrafe dient der Abschreckung

Dieses Argument wurde bereits vor längerem durch Studien widerlegt. Keine Studie, keine wissenschaftliche Statistik konnte dieses Argument je belegen. Im Gegensatz dazu belegen Studien eindeutig, dass die meisten Länder, welche die Todesstrafe abgeschafft haben eine niedrigere Mord- und Mordversuchsrate haben als die Länder, in denen diese Strafe noch praktiziert wird. Kriminologen sind sogar davon überzeugt, dass Hinrichtungen Gewaltverbrechen fördern können, da die Hemmschwelle vom Staat gebrochen wird, indem der Staat selbst das Töten für sich billigt. Die Vorbildfunktion des Staates geht dabei verloren. Als Beispiel kann man die US-Bundesstaaten Texas, Louisiana und Florida anführen. In diesen Staaten werden die meisten Hinrichtungen vollzogen. Diese Bundesstaaten hingegen haben aber auch die höchste Rate an Gewaltverbrechen der Vereinigten Staaten. Da die meisten Kapitalverbrechen in einer

enormen Stresssituation ausgeführt werden, ist es auch nicht anzunehmen, dass der Täter in dieser Situation in der Lage ist, Tat und daraus resultierende Konsequenzen gegeneinander abzuwägen.

Die Todesstrafe dient der Vergeltung

Niemandem kann durch den Tod des Täters geholfen werden. Es kann weder das Verbrechen gemindert noch ungeschehen gemacht werden. Es werden bei den Anhängern der Todesstrafe nur Rachegelüste befriedigt. Ist der Staat nicht verpflichtet solchen Gelüsten überlegen gegenüber zu stehen? Wird nicht eher der moralische Standpunkt des Staates in Frage gestellt?

Wer tötet, hat sein Leben selber verwirkt

Mit der Verhängung der Todesstrafe stellt sich der Staat auf das selbe Niveau das der Täter zur Zeit der Ausübung der Tat hatte. Man muss sogar sagen, dass dem Staat in diesem Fall noch mehr Schuld zukommt, da dieser ja den Tot in vollem Bewusstsein anordnet. Weiters maßt sich der Staat eine Entscheidung göttlicher Art an. Der Staat soll dem in ihm lebenden Volk ein angenehmes Zusammenleben ermöglichen aber nicht über Tot oder Leben der Bevölkerung entscheiden dürfen. Es gibt keinen Gesetzestext, der auf dieser Einstellung basieren könnte. Ein Dieb hat ja auch nicht das Recht auf Eigentum verwirkt. Stellt man nun folgende Faktoren gegenüber, wird man zu einem erschütternden Ergebnis kommen müssen. Der Verurteilte handelt in der Regel als Einzelperson, er leidet an einer psychischen Erkrankung, hat Probleme mit Drogen, Alkohol oder ist fanatisch. Seine Handlungen werden zumeist in einer enormen Stresssituation durchgeführt, in der er dem Zufall des Geschehens mehr oder weniger ausgeliefert ist. Seine Handlung ist sicher nicht befürwortbar oder entschuldbar. Es ist auch unbestritten, dass eine Bestrafung notwendig ist. Im Gegensatz aber zum Staat, in dem mehrere "normale" Menschen urteilen. Völlig ruhig und bedacht zu Gericht sitzen und über das Schicksal des Täters planen. Wie kann man einen Staat nennen der nach dem Kopf eines

vielleicht verwirrten oder kranken Menschen ruft, sich aber selber anmaßt, mit ruhigem Gewissen über Leben und Tod zu entscheiden.

Die Todesstrafe hält Terroristen von Attentaten ab

Dieses Argument ist insofern nicht anwendbar, als Terroristen aus Überzeugung töten und sich von nichts abschrecken lassen würden. Durch die Anwendung der Todesstrafe wird sogar das Gegenteil bewirkt. Werden Terroristen hingerichtet, werden diese von den Mitstreitern noch als Märtyrer angesehen. Nebenbei werden diverse Racheanschläge durchgeführt, die den Verlust des Lebens Unbeteiligter nach sich zieht.

Die Todesstrafe ist die gerechte Strafe

Die Todesstrafe wird immer wieder zur Unterdrückung oppositioneller, rassischer. ethnischer, religiöser und unterprivilegierter Gruppen benutzt. Eine Kommission hat z.B. im Auftrag des Präsidenten der Vereinigten Staaten eine Untersuchung durchführen lassen, deren Ergebnis folgendermaßen lautet: "Die Todesstrafe wird überproportional oft für Arme, Schwarze oder Außenseiter der Gesellschaft verhängt." Weiters wurde durch Studien belegt das z.B. in Florida 40 mal so viele Schwarze zum Tode verurteilt werden als Weiße. Wenn der Staat die Ermordung eines Menschen anordnet ist es nebenbei auch etwas unverständlich, dass Mord etwas unrechtes darstellt. Die Härte der Folter und der Todesstrafe rechtfertigt niemals deren Anwendung, geschweige denn auch nur einen Gedanken an eine solche Rache. Durch die Todesstrafe wird einem Delinquenten jegliche Möglichkeit einer Sühne genommen.

Die Todesstrafe ist die kostengünstigere Variante

Studien in verschiedenen Amerikanischen Bundesstaaten haben dieses Argument eindeutig widerlegt. Eine sehr detaillierte Studie der Duke University aus dem Mai 1993 hat ergeben, dass dem Staat North Carolina eine Exekution um 2.16 Millionen Dollar mehr kostet als würde man den Täter lebenslänglich in Haft behalten. Noch deutlicher wird dieses an der Berechnung von Professor Richard Moron und Joseph Ellis anhand der Stadt New York. Es wurde berechnet, dass wenn man in New York fünf Jahre lang mit der Todesstrafe bestrafen würde, um die selben Kosten weitere 250 Polizeibeamte eingestellt werden könnten als auch Gefängnisse für 6000 zu lebenslanger Haft verurteilter Täter gebaut werden könnten.

4. Die Entwicklung der Todesstrafe

In den vergangenen zehn Jahren hat durchschnittlich ein Land pro Jahr die Todesstrafe abgeschafft. Der Trend zur Abschaffung dieser geplanten und kaltblütigen Tötung eines Menschen durch den Staat verstärkt sich, jedoch nicht schnell genug. Zwar haben inzwischen 35 Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft, 100 Länder praktizieren sie jedoch weiterhin. Allein im Jahr 1988 sind weit über 1.000 Menschen in diesen Staaten hingerichtet worden. Vergast, erschossen, gesteinigt, erhängt, mit einer Giftspritze oder 2.000 Volt auf dem elektrischen Stuhl getötet.

5. Die ethische, religiöse Frage

Unabhängig ob nun die Todesstrafe abschreckend ist und somit vielleicht weitere Verbrechen verhindern kann oder nicht, muss sich jeder die Frage stellen: "Kann ich die Todesstrafe mit meinem Gewissen vereinbaren? Würde ich mich schuldig fühlen, wenn ein unschuldiger Mensch aufgrund eines Justizirrtums hingerichtet würde?" Man muss bedenken, dass ein Justizirrtum niemals völlig ausgeschlossen werden kann.

Aus christlicher Sicht, berufend auf das Alte Testament kann die Todesstrafe als eine

durchaus legitime Bestrafung interpretiert werden, beispielsweise im 4. Buch Mose 35,30

steht:

"Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund zweier Zeugen hin."

Das Alte Testament ist in dieser Frage nicht ganz eindeutig, denn gemäß dem Fünften

Gebot:

"Du sollst nicht töten"

ist das Töten grundsätzlich verboten. Demnach müsste auch das Töten auf gerichtlichen

Beschluss ein Verstoß gegen das Fünfte Gebot darstellen. Im Gegensatz zum Alten

Testament ist das Neue Testament in Sachen Bestrafung zurückhaltender. Jesus zeigte

uns mit seiner vorbildliche Lebensführung, dass die Menschen in Toleranz und

Vergebung miteinander leben sollen.

5.1 Die Bedeutung des Todes am Kreuze (Auszug von Schrift 188)

Jesus starb weder am Kreuz, um für die Rassenschuld der sterblichen Menschen zu büßen, noch um eine Art von effektiven Zugang zu einem beleidigten und unversöhnlichen Gott zu schaffen. Der Menschensohn hat sich nicht als ein Opfer angeboten, damit er den Zorn Gottes besänftigen und einen Weg zur Rettung der sündigen Menschen öffnen konnte. Obwohl diese Vorstellungen eines Sühneopfers und der Besänftigung falsch sind, ist trotzdem eine gewisse Bedeutung mit diesem Kreuzigungstod von Jesus verbunden, die nicht übersehen werden sollte. Es ist eine Tatsache, dass Urantia unter den benachbarten bewohnten Planeten als die "Welt des Kreuzes" bekannt wurde.

Jesus wünschte ein volles irdisch-menschliches Dasein auf Urantia zu durchleben. Der Tod ist normalerweise ein Teil des Lebens. Der Tod ist der letzte Akt im menschlichen Drama. Um in euren gutgemeinten Anstrengungen, den abergläubischen Irrtum einer falschen Auslegung von der Bedeutung des Todes am Kreuze zu entgehen, solltet ihr vorsichtigerweise nicht den großen Fehler machen, die wahre Tragweite und den wirklichen Sinn des Todes von Jesus zu übersehen.

Der sterbliche Mensch war niemals das Eigentum der Erzbetrüger. Jesus starb nicht, um die Menschen aus den Klauen der abtrünnigen Herrscher und gefallenen Fürsten der Planeten freizukaufen. Der himmlische Vater kam nie auf den Gedanken, durch eine derart haarsträubende Ungerechtigkeit, die Seelen der Menschen für die Übeltaten ihrer Vorfahren zu verdammen. Ebensowenig war der Tod des Meisters am Kreuz ein Bußopfer, welches zum Zurückzahlen einer Schuld der menschlichen Rasse, an Gott, verwendet werden musste.

Bevor Jesus auf der Erde lebte, wäre es vielleicht noch vertretbar gewesen, an einen solchen Gott zu glauben, aber nicht mehr, nachdem der Meister unter euren Mitmenschen lebte und starb. Moses lehrte die Würde und Gerechtigkeit eines Schöpfergottes; aber Jesus stellte die Liebe und Barmherzigkeit eines himmlischen Vaters dar.

Die tierische Natur, die Tendenz selbstsüchtig zu handeln, mag vererblich sein, aber Sünden werden nicht von den Eltern auf die Kinder übertragen. Sündigen ist der Akt von bewusster und absichtlicher Rebellion gegen den Willen des Vaters und die Gesetze seiner Söhne durch ein individuelles Geschöpf, das einem freien Willen hat. Jesus lebte und starb für ein ganzes Universum, nicht nur für die Rassen dieser einen Welt. Während die Sterblichen der Welten die Rettung bereits hatten, bevor Jesus auf Urantia lebte und starb, ist es dennoch eine Tatsache, dass seine Schenkungsmission auf der Erde, den Weg zur Erlösung außerordentlich aufhellte. Sein Tod machte das menschliche Überleben nach dem irdischen Tod für immer zu einer klaren Gewissheit.

Obwohl es kaum richtig ist, Jesus ein Opfer, Freikäufer oder Schuldentilger zu nennen, ist es korrekt, ihn als einen Retter zu bezeichnen. Er machte für alle Zeiten den Weg des Heils (des

Ãœberlebens) fassbarer und sicherer; er zeigte allen Sterblichen auf allen Welten des Universums von Nebadon, den besten und sichersten Weg zur Rettung.

Wenn ihr einmal voll erfasst habt, dass Gott ein wahrer und liebender Vater ist - das einzige Konzept, das Jesus je lehrte - dann müsst ihr unverzüglich und mit ganzer Konsequenz, alle primitiven Vorstellungen über Gott völlig aufgeben. Er war niemals ein beleidigter Monarch oder ein harter allmächtiger Herrscher, dessen größte Freude es war, die Missetaten seiner Untertanen zu entdecken und darauf zu sehen, dass sie dafür ausreichend bestraft würden - ausgenommen, dass eine Wesenheit, die fast auf seiner Stufe stand, freiwillig als Ersatz für diese Menschen sterben würde. Die ganze Vorstellung des Freikaufens und Sühnopfers ist mit dem Begriff von Gott, wie er von Jesus gelehrt und veranschaulicht wurde, unvereinbar. Die unendliche Liebe Gottes wird innerhalb seiner heiligen Wesensart durch nichts zweitrangig gemacht. Das gesamte Konzept des Büßens und der Rettung durch Opferungen, hat seine

Wurzeln und Gründe im Egoismus. Jesus lehrte, dass der Dienst am Mitmenschen das höchste Konzept der Bruderschaft von Gläubigen im Geist ist. Die Rettung darf von jenen Menschen, die auf die Vaterschaft Gottes vertrauen, als Geschenk betrachtet werden. Die größte Sorge der Gläubigen sollte nicht der selbstsüchtige Wunsch für das persönliche Seelenheil sein, sondern das selbstlose Verlangen, zu lieben und damit ihren Mitmenschen so zu helfen, wie Jesus den sterblichen Menschen mit seiner Liebe geholfen hatte.

Wahre Gläubige sorgen sich auch wenig über zukünftige Strafen für Sünden. Der wirkliche Gläubige sorgt sich nur über die gegenwärtige Trennung von Gott. Wahre und weise Väter mögen ihre Kinder züchtigen, aber sie tun dies nur aus Liebe für einen korrigierenden

Zweck. Sie strafen nicht aus Ärger und züchtigen nie aus Vergeltung.

Selbst wenn Gott dieser harte und richterliche Monarch eines Universums wäre, in welchem Gerechtigkeit das höchste Gesetz ist, wäre er mit Sicherheit gegen die kindischen Umgehungspläne, einen Unschuldigen als Ersatz für die Sünden anderer leiden zu lassen.

Das Großartigste bezüglich des Todes von Jesus, in Verbindung mit der Bereicherung des menschlichen Erlebens und der Erhöhung des Rettungsweges, ist nicht die Tatsache seines Todes, sondern viel mehr die meisterhafte Art und die beispiellose Geisteshaltung, in welcher er dem Tod gegenübertrat.

Diese gesamte Sühnopfer-Doktrin verschiebt die Rettung auf eine Ebene der Unwirklichkeit; ein solches Konzept ist rein philosophisch. Die menschliche Erlösung ist wirklich; sie beruht auf zwei Tatsachen, welche durch das Vertrauen des Geschöpfes erfasst und damit in Erfahrung des individuellen Menschen integriert werden können: das Faktum der Vaterschaft Gottes und die korrelierende Wahrheit der Bruderschaft der Menschen. der Satz: "Eure Schulden sind euch vergeben, wie ihr euren Schuldigern vergebt" ist trotz allem letztlich wahr.

5.2 Die Todesstrafe aus der Sicht der Kirchenväter

In den ersten nachchristlichen Jahrhunderten finden wir eine ganze Reihe von christlichen Theologen, die die Todesstrafe entschieden ablehnten. Sicherlich spielte bei dieser Bewertung die Tatsache eine Rolle, dass die Christen in den Verfolgungszeiten Opfer der Todesstrafe waren. Angesichts der hohen Wertschätzung des Martyriums bei den christlichen Schriftstellern wird man in der Opferolle der Christen aber nicht den wichtigsten Grund für die Ablehnung von Hinrichtungen erblicken können. Wichtiger war wohl die theologische Überzeugung, dass Gott der absolute Herr alles Existierenden sei, von dem auch die Menschen ihr Leben nur als Leihgabe empfangen haben. Weil daraus abgeleitet wurde, dass Christen sich für den Schutz des Lebens einsetzen müssen, waren die sozialen Folgen

sehr weitreichend. So "erfanden" die Christen die in der Antike unbekannte Einrichtung "Krankenhaus". Dem Gottesbild entsprechend verstand man das fünfte Gebot als absolutes Tötungs- und nicht als Mordverbot. Daher wandten sich die frühchristlichen Theologen gegen viele Formen des damals üblichen Umgangs mit dem menschlichen Leben. So war die Praxis der Kindesaussetzung von nachhaltiger Wirkung auf die Bevölkerungszahl in der Antike. Die Motive für diese Art der Geburtenregelung waren, die Zahl der Kinder zu beschränken oder eine Auslese zu erreichen. Die Kirche bekämpfte nicht nur die Aussetzung von Kindern, sondern auch die in Rom vielgeübte Abtreibung und betonte, dass auch uneheliche Kinder von Gott gewollt, von Engeln behütet und bereits vor der Geburt ein Wunder seien. Waisenkinder wurden von Christen adoptiert und der Bischof hatte für eine Berufsausbildung zu sorgen. Die Euthanasie alter und kranker Menschen wurde ebenso abgelehnt wie der von der Philosophie der Stoa hochgeschätzte Selbstmord. Den Schriftstellern der ersten drei Jahrhunderte schien nicht einmal die Notwehr erlaubt, und sogar das von kirchlichen Theologen hochgeschätzte Martyrium war ethisch nicht unumstritten und wurde zuweilen als Selbstmord abgelehnt. Auf diesem Hintergrund wundert es nicht, dass von christlicher Seite auch die Beteiligung am Kriegsdienst und die Todesstrafe abgelehnt wurden.

Die Prinzipientreue der frühchristlichen Kirche wird dennoch nicht über ihre Problematik hinwegtäuschen können. Spätestens als das Christentum unter Kaiser Konstantin in die Rolle einer Staatsreligion hineinwuchs, war es unumgänglich, auch Verantwortung für den Staat zu übernehmen. Konnte man den Schutz des christianisierten Reiches gegen die anstürmenden heidnischen Barbaren wirklich noch als eine unchristliche Aufgabe betrachten? Oder war nicht vielmehr der Krieg ein göttliches Gebot, wie die Schriften des Alten Testaments zeigten? Eine ähnliche Umwertung vollzog sich in der Frage der Todesstrafe. Betrachtet man die Argumente von christlicher Seite gegen die Todesstrafe genauer, so wird klar, warum der Widerstand gegen sie nach der konstantinischen Wende langsam erlahmte.

Die Synode von Elvira (306 n.Chr.) bestimmte, dass demjenigen, welcher einen Mitmenschen eines Verbrechens anklagte und dadurch dessen Hinrichtung herbeiführte, nicht einmal

in seiner Todesstunde die Kommunion gewährt werden solle. Die harte Strafe der Exkommunikation auch für lediglich mittelbar an der Todesstrafe Beteiligte zeigt, wie

radikal die Ablehnung der Todesstrafe zumindest von Teilen der Alten Kirche einmal war. Die Bestimmung der Synode hat ihre Parallele in einer Äußerung des christlichen Theologen Lactantius, der um 315 im Auftrag Kaiser Konstantins Erzieher des Prinzen Crispus wurde. Im Zusammenhang mit einer Attacke gegen die öffentlichen Schauspiele, bei der

auch zum Tode verurteilte Verbrecher wilden Tieren vorgeworfen wurden, kommt er auf die Todesstrafe zu sprechen: "Es gehört sich nicht, Gesellen und Teilnehmer dieses öffentlichen Mordes zu sein, für die, die trachten, den Weg der Gerechtigkeit einzuhalten. Wenn uns Gott zu töten verbietet, verbietet er uns nicht nur, nach Räuberart jemanden umzubringen, was ja nicht einmal nach den staatlichen Gesetzen erlaubt ist, sondern er will, dass auch das unter-

bleibe, was bei den Menschen noch als erlaubt gilt. Darum ist es auch dem Gerechten, dessen Kriegsdienst die Gerechtigkeit selbst ist, nicht gestattet, Kriegsdienst zu leisten; ebensowenig, jemanden eines Verbrechens wegen anzuklagen, auf das die Todesstrafe steht, denn es tut keinen Unterschied, ob du mit dem Wort oder dem Schwert tötest, weil die Tötung als solche verboten ist. Deshalb darf man bei diesem Gebot Gottes keine Ausnahme machen; denn es ist immer unrecht, einen Menschen zu töten, der nach Gottes Willen ein unantastbares Lebewesen ist." Das hört sich völlig eindeutig an. Daher überrascht es, wenn derselbe Autor bei der Erörterung des Zornes Gottes die Todesstrafe als notwendige staatliche Maßnahme einfach voraussetzt. Eine schwankende Haltung zur Todesstrafe finden wir auch beim Kirchenvater Tertullian. Einerseits geht er so weit, dem christlichen Richter Körperstrafen jeder Art zu untersagen, neben der Verhängung von Todesurteilen auch die Inhaftnahme und sogar die Fesselung; allein die Auferlegung von Bußgeldern sei gestattet. Er kann aber andererseits erklären, die strafende Gerechtigkeit sei die Fessel der Gewalt, und ein Tod, den diese Gerechtigkeit beschlossen habe, sei kein gewaltsamer Tod. Vermutlich kann man die Widersprüche so erklären, dass Tertullian wie auch der Kirchenvater Origines die staatliche Todesstrafe als sinnvoll ansieht, eine Beteiligung daran für den Christen aber ablehnt. Die Berechtigung der Strafe kann dann - wie bei Clemens von Alexandrien in der Abschreckung liegen.

Eine solche Aufspaltung zwischen staatlichen Notwendigkeiten, für die die Heiden zuständig waren, und einer christlichen "Elite"-Ethik konnte nach der konstantinischen Wende nicht mehr durchgehalten werden. Immerhin vermochte die neue Machtstellung der Kirche zweierlei durchzusetzen: die Abschaffung der Spiele und in Hinblick auf die Hinrichtung Christi das Verbot der Kreuzigung als Todesstrafe. Die Kreuzigung wurde durch die Pfählung ersetzt.

5.3 Abfassung des kath. Weltkatechismus zum Thema Todesstrafe

Artikel: Kleine Zeitung Online vom 10. Sep. 1997

Josef Kardinal Ratzinger präsentierte gestern in Rom die überarbeitete, lateinische Endfassung des katholischen Weltkatechismus. Der schwerwiegendste von etwa hundert Eingriffen in den französischen Originaltext von 1992 betrifft die Beurteilung der Todesstrafe. Wer erwartet harte, die Aussage über die prinzipielle Zulässigkeit der Todesstrafe ausdrücklich revidiert zu finden, wurde enttäuscht. Die Redaktion unter Kardinal Ratzingers Leitung griff zu einem anderen Mittel, dasselbe Ziel zu erreichen: Die Fülle der beigefügten Bedingungen schließen de facto aus, dass Hinrichtungen moralisch gerechtfertigt sein können. In der französischen Fassung spricht die Kirche der "gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt" das Recht zu, angemessene Strafen zu verhängen, "ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen". In der Endfassung finden sich aber zwei Einschränkungen, die den Inhalt des Satzes praktisch ins Gegenteil verkehren: Eine davon schließt de facto alle heute praktizierten Hinrichtungen von der Rechtfertigung aus: die Verhängung der Todesstrafe müsse "der einzige praktikable Weg zum wirksamen Schutz von Menschenleben vor einem widerrechtlichen Angreifer" sein. Um die Unwahrscheinlichkeit zu unterstreichen, dass ein konkreter Fall diese Bedingung erfüllen könnte, fügt der Katechismus an: "Heute... sind die Fälle absoluter Notwendigkeit der Beseitigung des Schuldigen bereits sehr selten, wenn nicht geradezu praktisch nicht vorhanden." Als Begründung fügt der Katechismus die vielfältigen Möglichkeiten des Staates an, Verbrechen effektiv zu unterdrücken und Täter unschädlich zu machen, ohne ihnen "die Möglichkeit der Umkehr

endgültig zu nehmen".

6. Hinrichtungsmethoden

Während die mittelalterlichen Formen der Todesstrafe oft bewusst grausamen Charakter hatten, um die Abschreckung zu erhöhen, erscheint es heute als unmenschlich, den Todeskandidaten unnötig zu quälen. Lediglich wie "ein kühler Hauch im Nacken" sollte die Guillotine vom Leben zum Tode befördern. Diese Einstellung schlägt sich rechtlich im

Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nieder, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde. Im weiteren wird untersucht, ob die Vollstreckung der Todesstrafe grausam ist und damit gegen dieses Menschenrecht verletzt.

Die Todesstrafe wird heutzutage auf folgende Arten vollstreckt:

Erhängen durch den Strang Erschießen durch Exekutionskommandos Steinigen Enthaupten mit dem Schwert Enthaupten mit der Guillotine Elektroexekution (Elektrischer Stuhl) Vergasen Injektion eines tödlichen Giftes

Die gebräuchlichsten Arten der Hinrichtung sind Erhängen und Erschießen. Die Steinigung und die Enthauptung mit dem Schwert werden ausschließlich in islamischen Staaten angewandt, die Guillotinierung allein in Belgien und deren ehemaliger Kolonie Kongo. Die letzen drei Vollzugsarten sind nur den USA gebräuchlich. Die Hinrichtungsarten werden im einzelnen vorgestellt. Zum Schluss soll noch auf die Frage eingegangen werden, ob im Rahmen des Vollzugs der Todesstrafe unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen des Verurteilten erfolgen.

6.1 Erhängen durch den Strang

Ursprünglich erfolgt der Tod beim Erhängen durch das Abschneiden der Luftzufuhr, also Erdrosselung bzw. Unterbrechung der Blutversorgung des Gehirns. Daher konnte es oft eine halbe Stunde dauern bis der Tod eintrat. Zur Erleichterung des Gehängten war es seinen Verwandten oft erlaubt, ihn an den Füßen zu ziehen oder auf die Brust zu schlagen, um den Eintritt des Todes zu beschleunigen. Diese qualvolle Art der Exekution ist auch heute noch nicht aus der Welt. So wurden 1981 in Zaire Hinrichtungen mit einem Nylonstrick vorgenommen. Da dabei der Tod bei einigen Gefangenen nicht unmittelbar eintrat, wurden sie von den Wärtern erschossen. Ähnliche Berichte existieren für Libyen und den Iran. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde versucht, das Schicksal der Delinquenten zu erleichtern und einen schnelleren Tod herbeizuführen. Dazu wurde die Methode des ,,Long Drop" erdacht. Dabei wird dem Verurteilten eine Schlinge um den Hals gelegt. Dann lässt man ihn von einer bestimmten Höhe abstürzen. Der Fall soll bewirken, dass dem Opfer das Genick gebrochen oder zumindest ausgerenkt wird. In beiden Fällen tritt angeblich eine sofortige Bewusstlosigkeit ein, der ein schneller Tod folgt. Der Verurteilte wird also nicht erstickt, sondern stirbt an Verletzungen der Halswirbelsäule bzw. Nebenerscheinungen wie Hirntod durch Abschnüren der Blutzufuhr oder Aufreißen der Halsschlagader. Als Nebeneffekt treten noch Risse der Nackenmuskeln, von Blutgefäßen und Haut auf. Der Sturz ist jedoch nicht ohne Probleme, da die Tiefe des Sturzes vom Gewicht des Opfers abhängig ist. Stürzt er zu tief, wird der Kopf abgerissen, stürzt er nicht tief genug, wird der Halswirbel nicht ausgerenkt. Daher erfordert die Hinrichtung am Galgen einen Henker mit einem hohen Maß an Erfahrung und Kenntnissen. Nach Ansicht von Medizinern bleibt das Ausrenken des Genicks ein Ausnahmefall. Im allgemeinen erfolge der Tod durch Erdrosselung oder Ersticken. Daher müssen die Wärter auch heute noch immer wieder an den Beinen des Opfers ziehen, um den Tod herbeizuführen. Es ist unmöglich zu sagen, wie lange der Gehängte Schmerz verspürt. Das beim Strangulieren beobachtete Versagen der Schließmuskeln von Blase und Darm zeugt jedenfalls nicht von einem leichten Tod. In England sollen weibliche Verurteilte zum Tragen von wasserdichter Unterwäsche gezwungen worden sein. Der österreichische Henker Josef Lang will bei männlichen Hinrichtungsopfern auch einen Samenerguss beobachtet haben. Daher lehnte der k.u.k. Scharfrichter die angloamerikanische Form des Verfahrens als beispiellose Grausamkeit ab und ersann eine eigene Methode. Dazu befestigte er über Mannshöhe einen Haken in einem Pfosten. In den Haken wurde der Strick eingehängt. Dem auf einem Treppchen stehenden Henker reichten seine Gehilfen den Verurteilten hoch. Der Henker legte ihm die Schlinge um den Hals und zog sie zu. Auf sein Zeichen packten die Henkersgehilfen den Todeskandidaten und rissen ihn mit einem kräftigen Ruck nach unten. Dadurch zog sich die Schlinge sehr fest zu. Die Blutzufuhr zum Gehirn und die Atmung wurden so unterbrochen. Nach Langs Angaben trat der Tod in den meisten Fällen nach knapp einer Minute ein und zwar wegen Gehirnlähmung oder Herzschlag. Medizinische Stellungnahmen fehlen, doch handelt es sich im Prinzip um die gleiche Methode, die vor der Einführung des "Long Drop" angewandt wurde. Auch damals durften die Angehörigen an den Beinen der Gehängten ziehen. Und doch kam es vor, dass der Verurteilte nach einer halben Stunde noch lebte. Skepsis ist gegenüber den Angaben Langs sicher angebracht. Doch auch wenn sie richtig sein sollten, ist zu bedenken, dass der Todeskandidat eine Minute bei vollem Bewusstsein bleibt.

6.2 Erschießen durch Exekutionskommandos

Diese Art der Hinrichtung gilt als relativ "ehrenvoll", weshalb sich im nordamerikanischen Bundesstaat Utah, wo die Todeskandidaten die Wahl zwischen Hängen, Erschießen und Enthaupten haben, die meisten für diese Hinrichtungsart entschieden. Das bedeutet aber nicht, dass diese Todesstrafe einen schnellen und schmerzlosen Tod garantiert, eher ist das Gegenteil der Fall. Der Tod tritt meist in Folge der Verletzung lebenswichtiger Organe, der Schädigung des Nervensystems oder Blutverlust ein. Die Zielunsicherheit der Schützen ist groß, zumal damit gerechnet werden muss, dass bewusst neben lebenswichtige Organe geschossen wird, um nicht am Tod eines Menschen mitschuldig zu werden. So wird nach der ersten Salve meist noch ein Gnadenschuss des Exekutionsleiters aus nächster Nähe nötig.

Daher lehnte die britische Untersuchskommission diese Form der Tötung als ungeeignete Hinrichtungsform ab. Dazu kommt, dass vielfach bewusst eine Steigerung der Schmerzen

angestrebt wird. In Nigeria wurden Gefangene "schrittweise" erschossen, indem am Fußgelenk beginnend immer wieder Salven auf sie abgefeuert wurden, um sie, wie ein

staatlicher Sprecher sagte, bis in den Tod leiden zu lassen.

6.3 Steinigen

Normalerweise werden die Opfer bis zum Hals eingegraben oder auf andere Weise festgehalten. Der Tod tritt durch Verletzungen am Kopf oder anderen Körperteilen oder auch durch Ersticken ein. Da meist mehrere Steinwürfe nötig sind, ehe das Opfer bewusstlos wird, kann das Sterben sehr langsam eintreten und qualvoll sein. Das ist zum Teil auch die ausgesprochene Absicht bei dieser Form der Todesstrafe. So ist im Iran vorgeschrieben, dass die Steine nicht so groß sein dürfen, dass ein oder zwei Treffer genügen, um den Tod herbeizuführen.

6.4 Enthaupten

Mit dem Schwert

Theoretisch sieht diese Todesstrafe vor, den Kopf vom Körper zu trennen und mittels der Durchtrennung der Halswirbelsäule das Opfer bewusstlos zu machen. Da das Schwert jedoch eine leichte Waffe ist und der enge Kontakt zum Opfer - zumal bei öffentlichen Hinrichtungen - den Scharfrichter oft nervös macht, können mehrere Schläge nötig werden, bis der Hals getroffen wird und der Tod eintritt. Aus der frühen Neuzeit sind Fälle bekannt, in denen der Henker siebenmal zuschlagen musste.

Mit der Guillotine

Um die bei der Hinrichtung mit dem Schwert auftretenden Grausamkeiten abzuschaffen und eine für alle Bürger gleich ehrenvolle Todesstrafe zur Verfügung zu haben, wurde während der Französischen Revolution die Guillotine ersonnen. Doch das erhoffte schnelle Sterben erscheint damit nicht gefunden worden zu sein. Dr. Beautrieux berichtete von der Hinrichtung Languilles im Jahre 1905: "Der Kopf fiel auf die durchschnittene Fläche des Nackens, und so brauchte ich ihn nicht in meine Hände zu nehmen, um ihn aufzurichten. Augenlider und Lippen des guillotinierten Mannes bewegten sich in unregelmäßigen, rhythmischen Zuckungen fünf oder sechs Sekunden lang ... Dann hörten die Zuckungen auf. Das Gesicht entspannte sich, die Lider schlossen sich halb über den Augäpfeln, so dass nur das Weiße der Netzhaut sichtbar blieb. Da rief ich mit lauter und scharfer Stimme: "Languille!!" Ich sah, wie sich die Augenlider langsam hoben, ohne jede krampfhafte Kontraktion - ich betone diese Tatsache absichtlich! -, sondern mit einer ruhigen, ganz deutlichen und normalen Bewegung, wie man es täglich erlebt, wenn Leute aus dem Schlaf oder aus ihren Gedanken gerissen werden. Anschließend fixierten Languilles Augen sehr bestimmt die meinen, und die Pupillen verengten sich. Ich hatte es mit keinem vagen, ausdruckslosen Blick zu tun, wie man ihn von Sterbenden kennt, mit denen man spricht. Mich blickten unzweifelhaft Augen an, die lebten." Als sich die Augen schlossen, rief ihn Dr. Beautrieux ein zweites Mal an, wieder war der Blick sehr intensiv und erst beim dritten Anruf etwa dreißig Sekunden nach der Enthauptung zeigte das Opfer keine Reaktion mehr.

Die moderne Medizin ist sich lediglich sicher, dass das Gehirn zwei Minuten nach der Unterbrechung der Sauerstoff zufuhr abstirbt.

6.5. Die Elektroexekution

Die Hinrichtung mittels des elektrischen Stuhls ist die verbreitetste in den USA. Sie wurde bereits im letzten Jahrhundert eingeführt, um die "Unfallträchtigkeit" beim Hängen auszuschalten. Dem Verurteilten werden am kahlgeschorenen Hinterkopf und am Unterschenkel Elektroden in Form von Kupferplatten angelegt. Der erste Stromstoß hat

eine Spannung von 2000 Volt, also etwa zehnmal mehr als der normale Hausstrom. Der Tod tritt im allgemeinen durch Herzstillstand und Lähmung der Atemwege ein. Allerdings

werden auch innere Organe verbrannt, die Stromstöße werfen die Gefangenen in die Haltegurte; es kommt zum Urinieren, Darmentleerungen und Erbrechen von Blut. Angeblich soll bereits der erste Stromstoß zur Bewusstlosigkeit führen. Theoretisch führt die hohe Spannung zu einer Temperatur, die das Gehirn an den Siedepunkt bringt. Da der Strom eine Geschwindigkeit erreicht, die 70 mal höher ist als die Übertragungsgeschwindigkeit der Nervenbahnen, kann der Schmerz das Gehirn eigentlich erst erreichen, wenn dieses bereits funktionsuntüchtig ist. Die Schmerzlosigkeit der Elektroexekution ist damit anscheinend sichergestellt. Da die Funktionsfähigkeit des elektrischen Stuhls zuvor an einem großen Stück Rindfleisch getestet wird, sollte diese Fehlerquelle einigermaßen sicher ausgeschaltet sein. Allerdings schmorte die Elektrode am Bein von John Louis Evans ab und der Strom musste noch zweimal angeschaltet werden. Außerdem reagieren die Menschen auf sehr verschiedene Weise auf den Strom und einige sind in der Lage, ganz erhebliche Spannungen zu verkraften. So überlebten mindestens zwei die Exekution. In New York wurde in einem Fall erst im Obduktionsraum noch Herztätigkeit festgestellt. Der Verurteilte wurde daraufhin erneut auf den Elektrischen Stuhl gesetzt und der Strom solange durch seinen Körper gejagt, bis er tot war. Dennoch wurde der Presse mitgeteilt, die Hinrichtung sei glatt und würdig verlaufen.

Der l7jährige Willie Francis überlebte den Stromstoß ohne schwere Schäden und bat um eine Pause zum Luft holen. Die Hinrichtung wurde ausgesetzt. Willie Francis wurde ein Jahr später hingerichtet.

Zur Tötung von Alpha Otis Stephens wurden zwei, für die von John Louis Evans drei, für die von William Vandiver fünf Stromstöße nötig. Im Fall der Mary Farmer musste der Strom sechsmal eingeschaltet werden. Erst nach einer Stunde war sie tot. Nach Meinung eines erfahrenen Pathologen findet die eigentliche Hinrichtung im allgemeinen erst im Autopsieraum statt.

Neben der körperlichen Konstitution ist ein weiterer Faktor von erheblicher Bedeutung; die Tatsache, dass Strom auf Wasser reagiert. Starkes Schwitzen des Opfers dürfte in seiner Situation normal sein. Der Schweiß führt aber dazu, dass der Strom nicht - wie theoretisch ausgedacht - den Körper durchdringt, sondern auf dessen Oberfläche entlang tanzt. Damit wird diese Art der Hinrichtung zu einer modernen Abart des lebendigen Verbrennens. Dafür gibt es einige Belege:

Henry White schlugen Flammen aus dem Körper, und es roch nach verbranntem Fleisch. Der Tod war am Ende durch Verbrennung eingetreten. John Louis Evans sprühten Funken aus der Schläfe und am rechten Bein stieg Rauch auf. bei der Hinrichtung von John Spenkelinks wurde das Fleisch versengt und die Haut schwarz. Nach einer Reihe von Aussagen soll es bei Exekutionen immer wieder nach verbranntem Fleisch riechen.

Allein die schrecklichen Leiden des Betroffenen können auch den Sinn der Maske erklären, die das Opfer bei der Prozedur tragen muss: Exekutoren und Zeugen sollen die

grauenvollen Entstehungen verborgen bleiben.

6.6 Vergasen

Nachdem im Ersten Weltkrieg (1914-1918) Erfahrungen mit der Wirksamkeit von Giftgas gemacht worden waren, kam man in den Vereinigten Staaten auf die Idee, dieses Tötungsmittel dem Henker an die Hand zu geben. 1924 wurde die erste Gaskammer in Nevada eingerichtet. Die verwendeten Chemikalien sind schwefelige Säure und Natriumzyanid oder Zyankali. Werden beide Substanzen zusammengebracht, entwickelt sich Blausäure. Bereits sechzig Milligramm dieser Substanz sind tödlich. Blausäure geht eine Verbindung mit den Körpersubstanzen (Enzymen) ein, die für die Übertragung des Sauerstoffes im Körper nötig sind, die Sauerstoffversorgung der Körperzellen wird dadurch unterbunden. Eine Blausäurevergiftung ist also ein inneres Ersticken. Die Zeitdauer des Todeskampfes hängt von der eingeatmeten Menge des Giftgases ab. Angstgefühl, Schwindel, Erbrechen und Atemnot sind die Folgen einer zu niedrigen Konzentration des Giftgases in der Atemluft, es folgen Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und Tod. Der Ausdruck "eine zu niedrige Konzentration" bezieht sich dabei nicht auf einen absoluten, objektiven Wert, sondern auf den Menschen, der vergast wird. Das heißt, eine tödliche Konzentration ist je nach Konstitution des Verurteilten unterschiedlich hoch. Verzögerungen können außer durch zu niedrige Konzentration auch durch langsames Atmen oder Atemanhalten ein-

treten. Der Verurteilte wird in einem luftdichten Raum auf einen Stuhl gefesselt, unter dem sich die beiden Substanzen befinden. Auf der Brust des Todeskandidaten wird ein Stethoskop befestigt, über das ein außerhalb des Raumes sitzen der Arzt den Herzschlag überwacht. Sobald der Verurteilte das Gas einatmet, wird sein Kopf hin und her geworfen und von heftigen Zuckungen geschüttelt. Diese halten einige Minuten lang an. Nach etwa zehn Minuten kann der Arzt Herzstillstand und Tod feststellen. Ein Gefängnispfarrer erklärte nach einer Vergasung: "Das war das Schrecklichste, das ich je gesehen habe, und ich habe 52 Hinrichtungen durch Erhängen beigewohnt." Als besonders grausam werden die Hinrichtungen von Carlyl Chessman und Jimmy Lee Gray geschildert. Letzerer soll nach Augenzeugenberichten sogar noch gelebt haben, als die Zeugen der Hinrichtung aufgefordert wurden, den Zeugenraum zu verlassen.

6.7 Injektion eines tödlichen Giftes

Um die Todesstrafe zu humanisieren, haben 19 US-Bundesstaaten die Hinrichtung mittels einer Überdosis eines schnell wirksamen Betäubungsmittels, das mit einem Lähmungsgift intravenös injiziert wird, eingeführt. Erstmals wurde diese Methode 1977 angewandt. Doch machen Ärzte auf Probleme bei dieser Exekutionsform aufmerksam. Bei Drogenabhängigen oder Diabetikern können Probleme auftreten, da deren Venen oft völlig vernarbt sind. Damit werden chirurgische Eingriffe nötig, um eine tiefere Vene zu finden. Wehrt sich der Gefangene, kann es vorkommen, dass das Gift statt in eine Vene in eine Arterie oder ins Muskelgewebe eindringt, dies kann sehr schmerzhaft sein. Bei falscher Mengenberechnung oder falls die Mittel zu früh gemischt werden, kann die Lösung dickflüssig werden und den Katheder verstopfen. Daraus resultiert eine Verlängerung des Sterbens. Verzögert sich aber die Wirkung des Betäubungsmittels, so ist das Opfer noch bei Bewusstsein, wenn die Lungenlähmung eintritt. Bei ehemaligen Drogen- oder Alkoholabhänigen kann die Berechnung der tödlichen Dosis schnell fehlerhaft sein.

Vermutlich eine Verstopfung der Kathedernadel führte zu einem über zehn Minuten langem Todeskampf von James Autry. Er war die meiste Zeit bei Bewusstsein und klagte über

Schmerzen.

Da ärztliches Fachwissen für diese Hinrichtungsart unbedingt erforderlich ist, stellt sich noch eine Frage anderer Art: Wie ist die Beihilfe zur Tötung eines Menschen mit der ärztlichen Ethik vereinbar, insbesondere mit dem Hippokratischen Eid? Wenn die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Pflegeberufe die Todesstrafe an sich schon ablehnt, da sie mit ihren religiösen und ethischen Überzeugungen nicht vereinbar ist, um wieviel weniger ist eine aktive Beteiligung an der Tötung von Menschen für Pflegepersonal und Ärzteschaft zumutbar.

6.8 Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Es werden nur einige Aspekte behandelt: Umstände unmittelbar vor der Hinrichtung sowie die Frage der öffentlichen Exekution.

Die öffentliche Hinrichtung

Die öffentliche Hinrichtung besteht noch in folgenden Ländern:

China, Gabun, Irak, Iran, Arabische Republik Jemen (Nordjemen), Kamerun, Kuwait, Liberia, Libyen, Mauretanien, Nigeria, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Syrien, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate

Oft geschieht die Hinrichtung vor einer großen Menschenmenge. Manchmal werden Hinrichtungen auch im Fernsehen übertragen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die öffentlichen Hinrichtungen nicht zu dem Zweck veranstaltet werden, der Bevölkerung eine gruselige Unterhaltung zu bieten, so ist nicht ausgeschlossen, dass die Hinrichtungen zu Volksfesten entarten. Diesbezügliche Erfahrungen haben in Westeuropa zur Verlegung der Exekutionen hinter die Gefängnismauern geführt. Auf jeden Fall aber sollen die Hinrichtungen eine Demonstration der Macht des Staates und der Ohnmacht des Verbrechens oder des Bösen allgemein sein, das durch den Hinzurichtenden symbolisiert wird. Damit wird der Mensch zum wehr- und würdelosen Objekt des staatlichen Machtanspruchs degradiert. Darin ist unserer Überzeugung nach eine erniedrigende Behandlung zu sehen.

Das Warten auf die Hinrichtung

Die Erwartung, in absehbarer Zukunft hingerichtet zu werden, raubt dem Menschen jede Zukunftsperspektive und macht damit auch die Gegenwart sinnlos. Die Kontakte zu Familie

und Freunden verschlechtern sich, da das Gefühl der Sinnlosigkeit auch dieser Beziehungen besteht. Gelebt wird nur noch für die Hinrichtung. Um sie und die zu erwartenden Umstände kreisen fast alle Gedanken der Insassen der Todeszellen. Die dortige Isolation und der Kontaktverlust zur Außenwelt verursachen Gefühle der Ausgrenzung und einen "Tod der Persönlichkeit". Der Zustand ist gekennzeichnet durch schwere Depression, Apathie, Realitätsverlust und eine Verschlechterung auch der gesundheitlichen Verfassung. Das Leiden an der Gegenwart führt bisweilen dazu, dass die Gefangenen selbst ihr Leben möglichst schnell beendet sehen möchten und deshalb auf die baldige Vollstreckung drängen. Die langjährige Unterbringung in einer kleinen Zelle, in der auch nachts Licht brennt, führt oft zu chronischen Angstzuständen und Klaustrophobie; sie kann als seelische Folter bewertet werden, da sie starke geistig-seelische Schmerzen verursacht.

Die unangekündigte Hinrichtung

Als unmenschlich wird man die bis in die Gegenwart in Frankreich übliche Form der Durchführung der Todesstrafe bezeichnen müssen. Der Verurteilte wurde unmittelbar aus dem Schlaf in den Tod gestürzt, da die Ablehnung des Gnadengesuchs erst unmittelbar vor der Hinrichtung bekannt gegeben wurde. Die Exekutionen wurden früh morgens vorgenommen. Um den Häftling nicht zu wecken, trugen die Henkershelfer Filzschuhe, dann wurde die Zellentür geöffnet und dem verschlafenen Häftling die bevorstehende Exekution mitgeteilt. Um der Bürokratie genüge zu tun, musste er noch einen Haftentlassungsschein unterzeichnen, konnte dann noch beichten und kommunizieren. Unmittelbar darauf erfolgte die Enthauptung durch die Guillotine. Offensichtlich soll die Schockwirkung verhindern, dass der Verurteilte sich gegen die Strafe aufbäumt und so einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Exekution verhindert. Diese Vollzugsform der Hinrichtung raubt dem Todeskanditen aber jede Möglichkeit einer intensiven inneren Auseinandersetzung mit dem Tod und einer Vorbereitung auf ihn. Zumindest in Japan ist es üblich, "labilen" Häftlingen keine Mitteilung von ihrem bevorstehenden Ende zu machen. Es gab auch schon Überlegungen, den Verurteilten ohne vorherige Warnung im Schlaf zu töten. Die genannten Vorgehensweisen zielen alle darauf ab, dem Henker die Arbeit zu erleichtern. Der Delinquent wird so zum Opfer eines verwaltungstechnischen Vorgangs, in dem er lediglich als Unsicherheitsfaktor erscheint. Eine eigene Würde wird ihm nicht zuerkannt.

7. Quellen

Michael Sierck, Die Todesstrafe, 3. Auflage 1995, ISBN 3-928214-11-X

Herausgeber: Deutsche Kommission Justitia et Pax

Paul Althaus, Die Todesstrafe als Problem der christlichen Ethik, 1955

Herausgeber: Verlag der Bayrischen Akademie der Wissenschaften

Der große Brockhaus

Österr. Bundesverfassungsgesetze - Reclam - Elfte Auflage Juni 1985

P.M. Januar 1999, Seite 64 - 71

P.M. Perspektive: Verbrechen Bekämpfen - Erforschen - Bestrafen, 1992

http://www.ubfellowship.org/international/germany/kreuze.htm

Kleine Zeitung Online vom 10. Sep. 1997:

http://hyperg.carinthia.com/kleine/19970910/Politik/Crd0bc7c.html

7285 Worte in "deutsch"  als "hilfreich"  bewertet