Lehnswesen

Lehen

Das Lehen war im Mittelalter das Nutzungsrecht an einer fremden Sache, gegründet auf eine Verleihung durch den Eigentümer (den Lehnsherrn), oder die Sache selbst, vor allem Grundbesitz (Landlehen), aber auch ein Amt (Amtslehen) und in späterer Zeit alle möglichen Würden, Rechte und Einkünfte.

Lehnswesen

Staats- und Gesellschaftsordnung, die sich im 8. Jahrhundert im Fränkischen Recht entwickelte und zur Grundlage des mitteralterlich-abendländischen Feudalismus wurde. Die Ausbildung des Lehnswesen hängt ursächlich mit der Ablösung des Volksheeres durch ein berittenes Berufskriegsheer zusammen. Das Lehnswesen beruht auf dem Verhältnis von Lehnsleuten und Lehnsherren (Lehnsverband) und war in der Hauptsache durch zwei Elemente gekennzeichnet:

zum einen durch die Vergabe eines Lehens durch den Lehnsherren an einen Vasallen (Lehnsmann). Dieser war zu Treue und Dienst verpflichtet

zum anderen durch die Verschmelzung der Kommendation (Ergebung in den Schutz und Dienst eines Herren) mit dem Treuebegriff der germanischen Gefolgschaft der beide Seiten, sowohl Lehnsherrn als auch Lehnsmann gleichermaßen band. Die mittelalterliche Gesellschaft war so als Personenverbandstaat organisiert und an dessen Spitze der König/Kaiser als oberster Lehnsherr stand.

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