Der Bundestag - die Vertretung des Volkes

Jeder kennt die Bilder aus dem Fernsehen: Der Plenarsaal des Bundestags im Bonner Wasserwerk, die Reihen der Abgeordneten mehr oder weniger gefüllt. Das ist der Arbeitsplatz von 672 Bundestagsabgeordneten - gewählt von den Bürgern der Bundesrepublik. Der Bundestag, die Volksvertretung, ist das Herzstück der politischen Willensbildung und aller demokratischen Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag setzt sich zur Hälfte aus direkt gewählten und zur anderen Hälfte aus über Landeslisten gewählten Abgeordneten zusammen - hinzu kommen mögliche Überhangmandate.

Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland wird auf vier Jahre in allgemeiner, freier und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgern gewählt. 1970 wurde das aktive Wahlalter von 21 Jahren auf 18 Jahre gesenkt. Der Bundestag beschließt die Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler, wirkt bei der Wahl des Bundespräsidenten mit und hat Einfluss auf die Besetzung der Bundesgerichte. Außerdem übt der Bundestag die parlamentarische Kontrolle über die Regierung aus. In öffentlichen Debatten kann er zu allen politischen Fragen Stellung nehmen. Jeder kann sich an den Bundestag mit Bitten und Beschwerden wenden.

Der Bundestagspräsident - oder die Präsidentin - leitet die Sitzungen und steht an der Spitze des Bundestages. Spätestens am 30. Tag nach der Wahl wird der neu gewählte Bundestag zu seiner ersten Sitzung vom Bundestagspräsidenten der vorhergehenden Wahlperiode einberufen. Mit Beginn der ersten Sitzung endet die alte Wahlperiode und damit auch die Amtszeit des bisherigen Bundestagspräsidenten. Daher führt bis zur Wahl des neuen Präsidenten das nach Jahren älteste Mitglied den Vorsitz: der Alterspräsident.

Der Ältestenrat agiert hinter den Kulissen, er plant und koordiniert die Arbeit des Bundestages. Zu seinen Mitgliedern gehören außer dem Bundestagspräsidenten und seinen Stellvertretern 23 erfahrene Abgeordnete aus allen im Bundestag vertretenen Parteien. In den derzeit 22 Ausschüssen des Bundestages wird wichtige Arbeit geleistet: Sie bereiten die Diskussionen im Bundestag vor.

In den Plenarsitzungen werden die Beschlüsse gefasst, die in den Fraktionen und Ausschüssen zuvor ausgearbeitet wurden. Mit diesen Beschlüssen trifft der Bundestag seine verbindlichen politischen Entscheidungen, meist in Form von Gesetzen oder Entschließungen. Kernstück der Sitzungen sind die Debatten. Zwar wird zu manchen Tagesordnungspunkten - vor allem bei politisch unstrittigen Entscheidungen - schon im Ältestenrat vereinbart, dass keine Aussprache stattfinden soll. Dann wird ohne Debatte abgestimmt.

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