Gemeinsame Währung der EU

Um von vornherein Klarheit zu erhalten, ist folgendes wichtig: mit dem EURO wird keine Währungsreform einhergehen!

Solch ein Szenario, das wie ein Damoklesschwert über der Währungsunion schwebt, und bei vielen Bürgern Erinnerungen an die Währungsreform nach dem 2. Weltkrieg weckt, ist unbegründet. Trotzdem gibt es Personen, die dies propagieren, zu wessen Nutzen auch immer.

Die Einführung des EURO ist eine technische Umstellung der bisherigen Rechnungseinheiten, da die nationalen Währungen der teilnehmenden Länder durch die gemeinsame Währung ersetzt werden. Dazu werden zu einem bestimmten Zeitpunkt Wechselkurse der jeweiligen Währungen zum EURO errechnet, die dann als Umrechnungsgröße dienen. Somit sind keine Vermögensverluste zu befürchten, da neben den Vermögenswerten in Form von Bargeld, Konto- und Sparguthaben auch Verbindlichkeiten, wie Darlehen, Mieten und Einkaufspreise umgestellt werden. Bisher geschlossene Verträge jeglicher Art bleiben von der Einführung der neuen Währung unberührt, darin festgelegte Geldbeträge in der nationalen Währung werden ebenfalls mit Hilfe des Wechselkurses umgerechnet, außerordentliche Kündigungen aufgrund der Währungsunion von Seiten eines Vertragspartners sind unzulässig und die in Verträgen eingetragenen Zinssätze behalten ihre Gültigkeit.

In der am 09./10. Dezember 1991 in Maastricht ausgehandelte Vereinbarung der EG-Staats- und Regierungschefs für die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion bis zum Jahr 1999 wurden verschiedene Bestimmungen und ein dreistufiger Zeitplan für das Erreichen dieses Ziels festgeschrieben. Aufbauend auf dieser Vereinbarung unterzeichneten die Außen- und Finanzminister der damals 12 EG-Mitgliedstaaten am 07. Februar 1992 ebenfalls in Maastricht den Vertrag über die Europäische Union. Darin wurden in Artikel 109j (1) des Vertragswerkes 5 Konvergenzkriterien festgelegt, die die Stabilität der gemeinsamen Währung garantieren sollen:

Als grundlegende Anforderung gilt die Teilnahme der jeweiligen nationalen Währung bzw. deren Wechselkurses am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems unter Einhaltung der normalen Bandbreiten für mindestens 2 Jahre ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaates. "Damit wird die Fähigkeit eines Landes unter Beweis gestellt, bei der Teilnahme an der Währungsunion auf Abwertungen als Instrument der außenwirtschaftlichen Anpassung verzichten zu können."

Desweiteren darf das langfristige Zinsniveau höchstens 2% höher ausfallen als in den drei preisstabilsten EU-Ländern. "Das ist ein Gradmesser für wirtschaftliche Konvergenz; denn die Märkte honorieren eine anhaltend konsequente Stabilitätspolitik durch entsprechend niedrige langfristige Zinsen."

Bei der Preisstabilität für das Jahr 1997 gilt, dass der Anstieg der Verbraucherpreise nicht mehr als 1,5% über der Inflationsrate der drei preisstabilsten Länder liegen darf. "Wichtig für das Vertrauen der Märkte in den EURO ist die Stabilitätsbilanz der Spitzengruppe; zur Zeit Schweden, Luxemburg und Deutschland mit 0,8%, 1,2% und 1,2% (in 1996).

Für die Lage der öffentlichen Haushalte gilt einmal die jährliche Defizitquote, die mit 3% des BIP festgelegt wurde. Dies dient zur Vorsorge, damit "die gemeinsame Geldpolitik nicht durch eine laxe nationale Haushaltspolitik unterlaufen werden kann."

Zum anderen sind die Staatsschulden von entscheidender Bedeutung. Der gesamte Schuldenstand der öffentlichen Hand darf nicht mehr als 60% des BIP betragen. "Mit der Neuverschuldung ist dies das zweite fiskalische Kriterium, um eine tragbare Finanzlage zu schaffen. Hinter dieser doppelten Schulden-Sperre steckt der Gedanke, dass die Staatsschulden nicht zum Treibsatz für einen Inflationsschub werden dürfen."

Nun sind die beiden letzten Kriterien mit flexibler Auslegungsmöglichkeiten versehen. So gilt für die jährliche Defizitquote, dass ein Land diese Hürde auch schaffen kann, wenn die 3% "knapp verfehlt" werden, aber das Defizit "erheblich und laufend zurückgegangen" ist. Hiermit können langfristige Sanierungsergebnisse honoriert werden. Auch ein ansonsten solider Kandidat kann kurzfristige Konjunkturdellen ausbeulen, wenn er die Defizitmarke "ausnahmsweise und vorübergehend" überschreitet. Erreicht ein Land den Schuldenstand nicht ganz, kann es ausnahmsweise diese Hürde schaffen, wenn das Defizit "hinreichend rückläufig" ist und sich rasch genug dem grünen Bereich nähert. Ausnahmen dürfen freilich nur Kandidaten mit beachtlichen Sanierungserfolgen "auf der Goldwaage" zugemessen werden, um das Vertrauen der Bürger in die neue Währung zu festigen. "Die EURO-Kandidaten stehen durch dieses Kriterium unter einem heilsamen Sanierungsdruck."

Als sonstige Faktoren werden u.a. "die Entwicklung der ECU, die Ergebnisse bei der Integration der Märkte, den Stand und die Entwicklung der Leistungsbilanz, die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere Preisindizes" bei der Aufnahmeentscheidung begutachtet.

Anfang 1998 werden die europäischen Staats- und Regierungschefs die Konvergenzprüfung vornehmen. "Um Mißverständnisse entgegenzutreten: Das ist keine schematische Prüfung, kein Buchhaltertermin, sondern eine politische Leitentscheidung auf der objektiven Grundlage der Stabilitätskriterien."

Die EURO-Gründerländer sind vertraglich verpflichtet, die gemeinsame Währung einzuführen. Danach gibt es kein Zurück hinter den Maastrichter Vertrag. Allerdings gibt es für Großbritannien und Dänemark eine Ausnahmeregelung, da sich diese Staaten eine Einstiegsklausel (Opt-in) offengehalten haben. Das heißt, dass beide trotz des Bestehens der Aufnahmeprüfung den Beitritt zur Währungsunion verweigern können. Auch für die D-Mark gilt kein Automatismus, weil die Zustimmung des Bundestages erforderlich ist (Parlamentsvorbehalt). "Doch daran ist nicht zu zweifeln, wenn die Maastricht-Maßstäbe verantwortungsbewußt ausgelegt werden. Vertraglich vorgesehene Flexibilität geht in Ordnung. Tabu ist hingegen jedwede Aufweichung der Kriterien."

Nach Einführung des EURO bleiben die Konvergenzkriterien für den Bereich der öffentlichen Haushalte bestehen, da eine dauerhafte Erfüllung angestrebt wird. Die Überwachung dieser Entwicklung ist ein Aufgabengebiet der Europäischen Zentralbank (EZB), deren Gründung für 1998 von deren Vorläuferorganisation Europäisches Währungsinstitut (EWI) zur Zeit vorbereitet wird. Als wichtigstes Aufgabengebiet der EZB in Zusammenarbeit mit dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) ist die unabhängige Steuerung der europäischen Geldpolitik zur Sicherung der Preisstabilität im gemeinsamen Währungsraum in Artikel 105 (1) der Maastrichter Verträge festgeschrieben. Soweit dies ohne Beeinträchtigung dieses Primärzieles möglich ist, unterstützt die sie die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele (z.B. Hebung der Lebensqualität, nichtinflationäres und umweltverträgliches Wirtschaftswachstum). Artikel 104a verbietet der öffentlichen Hand den bevorrechtigten Zugang zum Kapitalmarkt, Art. 104b schließt die Möglichkeit der Gewährung eines Zentralbankkredites zugunsten einem öffentlichen Schuldner aus

Zum anderen wurde am 13./14. Dezember 1996 in Dublin ein "Stabilitätspakt für Europa" geschlossen, der Regeln für die Nachhaltigkeit enthält. "Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, das Überwachungsverfahren bei Überschreiten der Obergrenze von 3% des BIP für die öffentlichen Haushaltsdefizite immer auszulösen." Das Überschreiten der Werte wird konsequent geahndet. Vorgesehen ist eine bei der EZB zu hinterlegende "Kaution" in Höhe von 0,2% des BIP. Diese Strafe steigt um 0,1% des BIP pro Prozentpunkt Defiziztverfehlung bis zu einer Obergrenze von 0,5% des BIP. Wäre dieser Stabilitätspakt bereits 1996 in Kraft getreten, so hätte dies für Deutschland die Auswirkung gehabt, dass ca. 8 Milliarden DM bei der EZB hinterlegt werden müssten. Wie dieses Geld aber von der EWI eingetrieben wird, ist dabei die Frage und ob die Strafandrohung im Ernstfall als so schmerzhaft von der betreffenden Regierung eingestuft wird, kann nicht abgesehen werden.

Die in 1996 erreichten Zwischenstände bei den Konvergenzkriterien wurden von offizieller Seite (BMF und EWI) wie folgt kommentiert:

EWS: In 1996 entwickelte sich die Wechselkurse weitgehend stabil, wobei zwischen Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten nahezu konstante Wechselkurse vorlagen. Dagegen konnten sich die in 95 abgewerteten Währungen Italiens (erst am 25.11.96 wieder in den Wechselkursmechanismus aufgenommen) und Finnlands (am 14.10.96 aufgenommen) wieder festigen. Die zur Zeit nichtteilnehmenden Länder Großbritannien, Griechenland und Schweden konnten ebenfalls kräftige Erholungen verzeichnen.

Da die Beteiligung am EWS eine Voraussetzung für die Teilnahme am EURO ist, werden somit schon aus diesem Grund nicht alle EU-Mitgliedsländer teilnehmen können. Die Einführung des EURO wird zugleich das Ende für das jetzige EWS bedeuten, für die Nicht-Euro-Staaten ist ein EWS II geplant, wobei die Teilnahme daran freiwillig ist und der EURO als sogenannte Ankerwährung fungieren wird.

Langfristige Zinsen: In 1996 konnte eine erhebliche Verringerung der Zinsdifferenzen erreicht werden. Im Jahresmittel lagen die selben 10 Länder, die auch bei den Verbraucherpreisen die Anforderungen erfüllen, und Großbritannien unter dem Konvergenzkriterium. Zum Jahresende 96 kam es in Südeuropa aufgrund der internationalen Zinssenkungstendenz zu überdurchschnittlichen Zinsrückgängen um rund 1,5%. Mit dieser kurzfristigen Entwicklung unterschritten zum Jahresende sämtliche EU-Mitgliedstaaten, ausgenommen Griechenland, den Schwellenwert. Der überraschende und synchron verlaufende Rückgang im Süden lässt darauf schließen, dass auch politische Erwartungen über die Teilnahme dieser Länder an der WWU eine wichtige Rolle spielten. Deshalb können Rückschlagsgefahren bestehen, falls der Vertrauensvorschuß der internationalen Kapitalmärkte nicht gerechtfertigt ist.

Preisstabilität: Diese wurde von 10 Ländern in 1996 erreicht, wobei der Referenzwert von ca. 2,6% gar deutlich unterschritten wurde. Somit wurde praktisch Preisstabilität erreicht, wenn man Preisstabilität -wie international üblich- als einen statistischen Preisanstieg von 2% oder weniger definiert. Gleichzeitig konnten die Staaten, die dieses Kriterium noch nicht erfüllen, den Abstand zum Referenzwert deutlich verringern. Die stabilitätspolitischen Fortschritte sind zurückzuführen auf eine überall strikt stabilitätsorientierte Geldpolitik, auf niedrige Preissteigerungsraten im weltwirtschaftlichen Umfeld, auf Wechselkursstabilität sowie auf eine Unterauslastung der Produktionskapazitäten.

Defizitquote und Schuldenstand: Im gesamten Bereich der öffentlichen Finanzen konnten bis heute nur unzureichende Fortschritte verzeichnet werden. Nur wenige Länder lagen in 96 unter der 3%-Marke. In nicht mehr Ländern pendelte diese zwischen 3-4%.

Auch das Niveau der öffentlichen Schulden war weiterhin von Land zu Land sehr unterschiedlich. Das Ausmaß der angestrebten Rückführung der Staatsverschuldung blieb insgesamt unbefriedigend. Allerdings sehen die Haushaltspläne für das Jahr 1997 in einer Reihe von Ländern abermals eine erhebliche Verminderung der öffentlichen Neuverschuldung und damit -in Abhängigkeit vom Niveau des Schuldenstandes- eine entsprechende Rückführung der Schuldenquote vor.

Durch die einheitliche Währung können einige Vorteile für die Volkswirtschaften entstehen:

Preis- und Kostentransparenz

Wegfall der Umtauschkosten

Verringerung der Transaktionskosten

Stärkung des europäischen Kapitalmarktes gegenüber den USA und Japan

Wegfall des Kursrisikos - somit Kalkulationssicherheit für Unternehmen

- Wegfall der Kosten für Kurssicherungsgeschäfte

(ca.60% des deutschen Export gehen z.Zt. in die EU)

Der häufigste genannte Nachteil ist der Verlust der "starken" D-Mark. Diese Stärke muss allerdings relativiert werden, da es sich vorallem um eine innere Stärke handelt und in der Vergangenheit handelte. Die nationale Inflation war immer einigermaßen stabil und der soziale Friede dadurch gewahrt, was während den unsicheren Jahren des Kalten Krieges von vielen Investoren honoriert wurde. Aber es gab immer Kursschwankungen gegenüber dem US-Dollar und dem japanischen Yen. Und nicht nur die Deutsche Bundesbank hatte es allein in der Hand, für Stabilität zu sorgen. Auch die für Deutschland sehr bedeutenden Möglichkeiten, ungehindert auf ausländische Märkte exportieren zu können, trugen zur Stabilität bei. Von der in der Vergangenheit erreichten wirtschaftlichen Integration Europas profitierte auch die D-Mark ebenfalls. Eine, wie in den letzten 2 Jahren erlebte, überbewertete Währung schränkt die Wettbewerbsfähigkeit ein und Arbeitsplätze gingen verloren. Ob der erhaltene positive Effekt für den Verbraucher (private wie gewerbliche), der mit der starken Mark billiger an ausländische Waren und Dienstleistungen (Urlaub) kam, dies ausgleichen kann, ist schwer zu sagen. Verlieren immer mehr Menschen ihre Arbeit wegen der Exportschwäche, so verbleiben der Bevölkerung immer weniger Geldmittel, um diesen Verbrauchervorteil zu Nutzen. Geht eine Währung bewußt den "anderen Weg" der Abwertung, wie zeitweise der US-Dollar es getan hat, freut dies die Produzenten, da ihre Waren günstiger auf dem Weltmarkt angeboten werden können. Eine daraus resultierende verstärkte Nachfrage kann zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen. Der Idealfall ist ein mögliches Gleichgewicht der Produzenten- und Verbraucherinteressen zum Wohle der Gesamtwirtschaft Zu erreichen ist dies in einem globalen Wettbewerb mit loser wirtschaftlicher Kooperation und in einem weitreichenderen Schritt in einer Wirtschafts- und Währungsunion. Vor dem erhobenen Zeigefinger wegen der möglichen Teilnahmeambitionen manches südeuropäischen Landes ist dringend zu warnen, denn Überheblichkeit ist nicht angebracht. Die zum Beispiel in Portugal erzielten Fortschritte können nicht aufgrund der geographischen Lage deklassiert und so die realistische Chance an der Gründungsrunde für die WWU generell verwehrt werden.

Aber aus dem ursprünglichen Vorteil der Preis- und Kostentransparenz kann für die deutschen Arbeitnehmer schnell ein Nachteil werden. Denn nun hat es nicht nur der Verbraucher leichter, Preise über die Grenzen hinweg zu vergleichen, auch die Unternehmer können nun sehr einfach auf unterschiedliche Personalkosten hinweisen. Zur Folge hat dies eine Verschärfung auf dem Arbeitsmarkt. Es ist jedoch zu betonen, dass solche Anpassungen nicht durch die gemeinsamen Währung nötig sind. Solch ein Eindruck mag aber weit verbreitet sein und die bisherigen Informationen der Verantwortlichen in der Politik entkräften dies nicht. Die wirtschaftlichen Veränderungen nach 1989 waren so gravierend, dass es für uns zu Einschnitten kommen muss. Unmengen billigster Arbeitskräfte standen plötzlich zur Verfügung (im ehemaligen Ostblock, in China, etc.) und der Vorteil stabiler politischer Verhältnisse in Deutschland verlor an Bedeutung. Und bei uns hat sich nichts bewegt.

Ein sehr heikler und wenig bekannter Punkt im Maastrichter Vertragswerk ist die Regelung in Artikel 73f, die es dem Ministerrat ermöglicht, Kapitalverkehrsbeschränkungen und Devisenkontrollen zu beschließen. Somit wurde bei der Vertragsausarbeitung für den "Krisenfall" vorgesorgt.

Bei Betrachtung der sich bis jetzt entwickelten langfristigen Zinsen, deren Ausrichtung von den internationalen Finanzmärkten mehr oder minder bestimmt werden, ist zu erkennen, dass sich diese in positiver Erwartung des zukünftigen großen Wirtschaftsraumes stark angenähert und somit auch die Preisstabilität mitgestützt haben. Für die weltweiten Finanzmärkte ergeben sich je nach der eintretenden Variante der Währungsunion verschiedene Thesen: die langezeit vermutete kleine Startergruppe ohne die südlichen Länder würden zu einer wohl kurzweiligen Schwächung derer Währungen führen, wobei mit einem Beitritt zur WWU im Jahr 2001 als sicher vorausgesetzt würde. In letzter Zeit sind aber deutliche Fortschritte Portugals und Spaniens zur Kenntnis zu nehmen, in geringerem Umfang auch Italiens. Als Folge dessen ist eine große Währungsreform von Beginn an wahrscheinlicher geworden. Temporär wurde dies eine rasche Zinsangleichung auf einem erhöhten Niveau bedeuten, quasi als Risikoprämie. Öfter ist von der Verschiebung der EURO-Einführung die Rede, was zu starken Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten führen würde. Für die D-Mark sollte dies zu einer verstärkten Aufwertung nach sich ziehen und die angeglichenen langfristigen Zinsen würden wieder stark differenzieren.

Aus Sicht der Anleger ist festzuhalten, dass bei der Verwirklichung der WWU zwecks entsprechender Alternativen die Aktie weiter ihre Bedeutung als Investment steigern wird, da die erwarteten langfristigen Niedrig-Zinsen nicht in der Anlagergunst liegen und diese ihr Vermögen breiter streuen werden. Da die Börsen in den Kursen die zukünftigen Erwartungen wiederspiegeln, kann davon ausgegangen werden, dass eine Verschiebung zu einer Verschlechterung der Aktienbewertung führt.

Das Fazit ist eindeutig: Die Finanzmärkte "freuen" sich auf den EURO. Die Politik "will" die Einführung, weil sie die Risiken einer Verschiebung größer einschätzt als die jetzigen. Dem Arbeitsmarkt wird keine schnelle Entlastung vergönnt sein. Öffentliche Kritik wird tabuisiert und lieber auf das Gelingen der großen Vision vertraut. Dem Bürger wird es wegen dieser Verschleierung und der mangelnden Information recht schwer gemacht, Vertrauen entgegenzubringen.

Die in diesem Schriftstück zusammengetragenen Informationen sollen einer objektiven Beurteilung der anstehenden EURO-Einführung dienen, erheben aber gleichzeitig keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Hinweise auf fehlende oder falsche Fakten sind selbstverständlich erwünscht. Michael Kintz, im Juni 1997

Quellenverzeichnis

1. diverse Publikationen des BMF

2. Jahresberichte des EWI für 1995+1996

3. verschiedene Zeitungsartikel und sonstige Veröffentlichung

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