Kindergeld

Referat im Fach Wirtschaftslehre

Kindergeld

Gliederung
1. Was ist Kindergeld?
2. Für wen erhält man Kindergeld
3. Wann erhält man Kindergeld für Kinder über 18 Jahre?
3.1 Wegfall des Kindergeldes bei Kindern über 18 Jahren
4. Wer erhält das Kindergeld?
5. Wer erhält kein Kindergeld?
6. Wie hoch ist das Kindergeld?
6.1 Tabelle Kindergeld im Vergleich zu den Vorjahren
7. Kindergeld in der Europäischen Union
7.1 Tabelle Kindergeld in der EU
8. Was muss man tun um Kindergeld zu erhalten?
9. Quellenverzeichnis

1. Was ist Kindergeld?
Kindergeld ist eine Leistung des Staates, die als Lastenausgleich für die Erziehung und Versorgung von Kindern gezahlt wird. Denn Kinder kosten Geld, das sich aus Kleidung, Lebensmitteln, Spielzeug, Ausbildung und anderem zusammensetzt.

2. Für wen erhält man Kindergeld?
Kindergeld erhält man für Kinder, die im Haushalt des Antragstellers leben und die, sofern es nicht die eigenen Kinder sind, nicht mehr unter der Obhut ihrer Eltern stehen.
Als Kinder gelten die eigenen Kinder des Antragstellers, d.h. eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche oder adoptierte Kinder.
Ebenfalls als Kinder gelten Kinder des Ehegatten und auch Enkelkinder, die der Antragsteller in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Als Kinder werden auch Pflegekinder berücksichtigt, die der Antragsteller für längere Zeit zum größten Teil selbst unterhält.
Kindergeld wird im Normalfall bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

3. Wann erhält man Kindergeld für Kinder über 18 Jahren?
Für diese Kinder erhält man noch höchstens bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld, wenn sie noch zur Schule gehen, einen Beruf erlernen, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen oder eine Ausbildung auf Grund des Mangels an Ausbildungsplätzen nicht beginnen oder fortsetzen können.
In einigen Fällen kann Kindergeld aber auch über das 27. Lebensjahr hinaus gezahlt werden. Dies geschieht bei Söhnen über 27. Jahren, wenn sie noch in der Ausbildung sind und den Grundwehr- oder Zivildienst bereits geleistet haben oder einen vergleichbaren Dienst, wie z. B. den des Entwicklungshelfers. Auch behinderte Kinder, bei denen vor ihrem 27. Lebensjahr die Behinderung eingetreten ist und die sich nicht selbst versorgen können, erhalten über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld.

3.1 Wegfall des Kindergeldes bei Kinder über 18 Jahren
Auch wenn die zuvor genannten Bedingungen erfüllt sind kann es trotzdem dazu kommen, dass Kindern über 18 Jahren das Kindergeld verwehrt wird. Es erhält kein Kindergeld, wenn Einkünfte und Bezüge hat, mit denen es seinen Unterhalt und seine Ausbildung bestreiten kann.
Einkünfte sind z.B.:
- Hinterbliebenenbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften
- Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten des Kindes
- Einnahmen aus Kapitalvermögen nach Abzug der Werbungskosten
- Ausbildungsvergütung

Bezüge sind z.B.:
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosenhilfe
- Mutterschaftsgeld
- Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Arbeitnehmersparzulage nach dem Vermögensbildungsgesetz

4. Wer erhält Kindergeld?
Kindergeld für ein Kind erhält immer nur eine Person. Ehepartner können frei wählen, wer von ihnen das Kindergeld erhält.
Sind die Eltern geschieden oder leben sie getrennt, erhält der das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Das Kindergeld für Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, erhält der, bei dem das Kind lebt.

5. Wer erhält kein Kindergeld?
Kein Kindergeld erhalten Rentner, die für ein Kind eine Leistung erhalten, die dem Kindergeld ähnlich ist. Es sei denn, diese Leistung ist niedriger als das Kindergeld.

6. Wie hoch ist das Kindergeld?
Seit dem 1.1.2000 erhält man für das erste und zweite Kind jeweils 270 DM und für das dritte Kind 300 DM. Für jedes weitere Kind erhält man jeweils 350 DM.

6.1 Höhe der Leistung im Vergleich zu den Vorjahren
Ab dem 1.1.1997 Ab dem 1.1.1999 Ab dem 1.1.2000
Für das erste Kind 220 DM 250 DM 270 DM
Für das zweite Kind 220 DM 250 DM 270 DM
Für das dritte Kind 300 DM 300 DM 300 DM
Für jedes weitere Kind 350 DM 350 DM 350 DM

7. Kindergeld in der Europäischen Union
Deutschland zahlt nach Luxemburg das zweit höchste Kindergeld in der Europäischen Union.
Die Höhe des Kindergeldes ist in einigen Staaten von der Zahl der Kinder, in anderen von deren Alter und in manchen auch zusätzlich vom Einkommen der Eltern abhängig. Die folgende Tabelle (8.1) gibt die gültigen Kindergeldsätze für die mittlere Altersgruppe und die mittlere Einkommensgruppe an.

7.1 Kindergeld in der Europäischen Union (Folie)

Kindergeld für 1 Kind Kindergeld für 2 Kinder Kindergeld für 3 Kinder
Luxemburg 288 DM 690 DM 1.267 DM
Deutschland 270 DM 540 DM 840 DM
Österreich 239 DM 477 DM 745 DM
Dänemark 223 DM 446 DM 669 DM
Belgien 176 DM 442 DM 849 DM
Finnland 155 DM 391 DM 647 DM
Schweden 155 DM 309 DM 505 DM
Großbritannien 137 DM 248 DM 360 DM
Niederlande 115 DM 231 DM 346 DM
Irland 78 DM 156 DM 260 DM
Spanien 35 DM 70 DM 106 DM
Portugal 29 DM 59 DM 100 DM
Griechenland 10 DM 33 DM 72 DM

8. Was muss man tun, um Kindergeld zu erhalten?
Kindergeld muss man bei der Familienkasse des Arbeitsamtes schriftlich beantragen. Die Vordrucke sind dort und im Internet unter www.arbeitsamt.de erhältlich. Dem Antrag beizufügen sind eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde und für Kinder, die im Haushalt des Antragstellers leben, eine Haushaltsbescheinigung. Für Kinder, die außerhalb dieses Haushaltes leben, ist eine Lebensbescheinigung abzugeben.
Für Kinder über 18 Jahre, die noch Anspruch auf Kindergeld haben ist eine Schulbescheinigung oder ähnliches abzugeben.

9. Quellenverzeichnis
www.bff-online.de/kige.htm, Familienleistung Kindergeld, Kindergeld-Merkblatt
(Bundesministerium für Finanzen)
www.bmfsfj.de, Presse Informationen, Kindergeld in der Europäischen Union
(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
www.arbeitsamt.de

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