Europäischen Zentralbank

1. Einleitung

Seit dem 01. Januar 1999 steuert das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), auch "Eurosystem" genannt, aufgrund der 1992 im niederländischen Maastricht verabschiedeten Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) die Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet. Das Eurosystem setzt sich aus der am 01.Juni 1998 gegründeten Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken der elf Länder zusammen, "die die neue Währung eingeführt haben und damit zum Euro-Währungsgebiet gehören" .
Die wichtigste Aufgabe des ESZB wird in Artikel 2 der ESZB-Satzung beschrieben: "Das vorrangige Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten." Um diese Aufgabe erfüllen zu können, verfügt das Eurosystem über eine Reihe geldpolitischer Instrumente, die den Zweck haben, "die Zinssätze am Markt zu beeinflussen, die Liquidität innerhalb des Bankensystems zu steuern und die allgemeine Richtung der Geldpolitik zu signalisieren". Allerdings kann die EZB mit ihren Instrumenten nicht direkt das Endziel der Preisstabilität beeinflussen, sondern versucht dies über das Zwischenziel der Geldmenge. Doch auch dieses kann nur mir Hilfe eines operativen Zieles, wie das des Tagesgeldzinses, erreicht werden.
In meiner Facharbeit möchte ich zeigen, mit welchem Instrument die EZB den Tagesgeldsatz und somit die Geldmenge und die Liquidität am Markt steuert. Dazu werde ich zunächst einmal die beiden ständigen Fazilitäten und ihre Funktionsweise erklären. Ferner werden die Auswahlkriterien der Geschäftspartner erläutert und die refinanzierungsfähigen Sicherheiten dargestellt. Der Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung der Bedeutung der ständigen Fazilitäten für die Geldmengensteuerung, wobei dem Zinskorridor über die Steuerung des Tagesgeldsatzes EONIA eine starke Gewichtung zukommt. Aus Platzgründen werde ich nicht auf die Aufgabe der Mindestreserve eingehen, auch wenn dieses Instrument der Vollständigkeit halber zur Erläuterung der Inanspruchnahme der ständigen Fazilitäten erwähnt werden muss. Weiterhin behandele ich in meiner Arbeit ebenfalls aus Platzgründen nicht die Anlehnung des Tagesgeldsatzes an den Satz der Hauptrefinanzierung der Offenmarktgeschäfte.

2. Ständige Fazilitäten

Zuerst einmal möchte ich auf die Bedeutung des Wortes "Fazilität" zu sprechen kommen. Das Wort kommt aus dem lateinischen und heisst Möglichkeit. Somit bedeutet Fazilität (eigentlich "Kreditfazilität") die Möglichkeit, einen Kredit aufnehmen zu können.
Auf Initiative der Geschäftpartner des ESZB (vgl. hierzu Kap. 3) können die Fazilitäten kurzfristig in Anspruch genommen werden, um Liquidität über Nacht zu absorbieren oder hinzuzufügen. Dies geschieht dezentral über die nationalen Zentralbanken, die EZB hält sich lediglich das Recht vor, die Bedingungen für eine Inanspruchnahme jederzeit zu ändern.
Durch die ständigen Fazilitäten, die seit 04.Januar 1999 nutzbar sind und auf die, wie der Name schon sagt, jederzeit zugegriffen werden kann, signalisiert das Eurosystem seine geldpolitische Grundausrichtung auf mittelfristige Sicht. Ihre Funktion besteht darin, die Schwankungsbreite des Tagesgeldsatzes wirksam zu begrenzen. Die Höhe der Zinssätze sind im Voraus bekannt und werden nach der Eurozinsmethode (act/360) berechnet. Änderungen der EZB werden jedoch frühestens am folgenden ESZB-Geschäftstag wirksam.

2.1. Spitzenrefinanzierungsfazilität

Die Spitzenrefinanzierungsfazilität hilft den zugelassenen Geschäftspartnern bei kurzfristigen Kapitalengpässen aus und bietet ihnen die Möglichkeit, auf eigene Initiative einen Kredit zu einem i.d.R. unbegrenzten Betrag bei den nationalen Notenbanken in Anspruch nehmen. Einzige Vorraussetzung ist, dass genügende Sicherheiten (vgl. hierzu Kap. 4) vorhanden sind. Der Zinssatz liegt seit dem 06.Oktober.2000 bei 5,75%. Im weiteren ist es wichtig zu erwähnen, dass diese Art von Kredit nur eine Laufzeit von einem Geschäftstag hat, da der Zweck die Deckung eines vorübergehenden Liquiditätsbedarfes ist. Ebenso führen "am Tagesende offen gebliebene Innertages-Sollsalden der Geschäftspartner" bei der nationalen Zentralbank zur automatischen Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität. Dieser Zinssatz bildet außerdem die Obergrenze für den Tagesgeldsatz.
Bei der Spitzenrefinanzierungsfazilität handelt es sich um eine befristete Transaktion:
Wird Liquidität in Form von einem Übernacht-Pensionsgeschäft zugeführt, so bedeutet dies, dass das Eigentum an dem Vermögenswert dem Gläubiger (der nationalen Zentralbank) übertragen wird, wobei gleichzeitig klargestellt wird, dass die befristete Transaktion, nämlich die Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität, am nächsten Tag durch Rückübertragung des Vermögenswertes auf den Schuldner rückgängig gemacht wird.
Bei Form von Übernacht-Pfandkrediten hingegen bleibt der Vermögensgegenstand Eigentum des Schuldners, allerdings unter der Annahme, dass dieser seine Verpflichtung, den Kredit am nächsten Geschäftstag zurückzuzahlen, auch einhalten wird.

2.2. Einlagefazilität

Als Pendant zur Spitzenrefinanzierungsfazilität gibt es die Einlagefazilität. Zu diesem Zinssatz, der derzeit bei 3,75% liegt, können die Geschäftspartner des ESZB ihre überschüssige Haben-Salden bei den nationalen Zentralbanken anlegen. Für die Einlage gibt es normalerweise keine Betragsbegrenzung. Die Einlage wird nur über einen Geschäftstag, d.h. über Nacht, gewährt, da der Zweck darauf ausgelegt ist, kurzfristige überschüssige Liquidität zu absorbieren. Der Satz der Einlagefazilität bildet die Untergrenze des Tagesgeldsatzes.

GeldpolitischeGeschäfte Transaktionsart Laufzeit RhythmusVerfahren
Liquiditäts-bereitstellung Liquiditäts-abschöpfung
Spitzenrefinan-zierungsfazilität Befristete Transaktion / Über Nacht Inanspruch-nahme auf Initiative der Geschäfts-partner
Einlagefazilität / Einlagenannahme Über Nacht Inanspruch-nahme auf Initiative der Geschäfts-partner
Quelle: AG-WISO, Geldpolitik [1]: S.70

3. Geschäftspartner

Alle Geschäftspartner des Eurosystems bei den geldpolitischen Geschäften müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Diese sind so festgelegt, dass ein möglichst großer Kreis von Instituten an den Geschäften teilnehmen kann und alle Institute im Euro-Währungsraum gleich behandelt werden. Die erste Vorraussetzung ist laut Artikel 19.1 der ESZB-Satzung die Einbeziehung in das Mindestreservesystem. Weiterhin müssen alle zugelassenen Geschäftspartner finanziell solide Institute sein, die "zumindest einer Form der auf EU- bzw. EWR-Ebene harmonisierten Aufsicht durch die nationalen Behörden unterliegen". Letzter Punkt ist die Erfüllung aller Kriterien der nationalen Zentralbank oder der Europäischen Zentralbank, um in der Lage zu sein, geldpolitische Geschäfte auch effizient durchzuführen.

4. Refinanzierungsfähige Sicherheiten

Laut Artikel 18.1 der ESZB-Satzung sind für alle Kredite ausreichende Sicherheiten zu hinterlegen, so also auch für die Spitzenrefinanzierungsfazilität, um das Eurosystem vor Verlusten zu schützen. Bei liquiditätszuführenden befristeten Transaktionen muss der Wert der Sicherheit mindestens so hoch sein wie der aufgenommene Kredit zuzüglich des Wertes der Sicherheitsmarge, die für Übernachttransaktionen 1% beträgt. Da die Mitgliedsstaaten des Eurosystems unterschiedliche Finanzstrukturen haben, unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Gruppen von Sicherheiten, die sich in Eignung und Qualität als Sicherheiten für die Spitzenrefinanzierungsfazilität nicht unterscheiden. Zu den Kategorie-1-Sicherheiten zählen marktfähige Schuldtitel, die den Zulassungskriterien der EZB entsprechen und im gesamten Euro-Währungsraum gültig sind. Zu den Kategorie-2-Sicherheiten zählen nicht marktfähige und marktfähige Schuldtitel, "die für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme von besonderer Bedeutung sind".

Kriterien Kategorie 1 Kategorie 2
Art derSicherheiten · EZB-Schuldverschreibung· Sonstige marktfähige Schuldtitel · Marktfähige Schuldtitel· Nicht marktfähige Schuldtitel· An einem geregeltem Markt gehandelte Aktien
Abwicklungs-verfahren · Die Sicherheiten müssen zentralin girosammelverwahrfähigerForm bei nationalen Zentral-banken oder einem Wertpapier-abwicklungssystem hinterlegtwerden, das den EZB-Mindest-standards entspricht. · Die Sicherheiten müssen der nationalen Zentralbank, die sie in ihr Kategorie-2-Verzeichnis aufgenommen hat, leicht zugänglich sein.
Emittenten · Eurosystem· Öffentliche Hand· Privater Sektor· Internationale und supranationaleInstitutionen · Öffentliche Hand· Privater Sektor

Bonitätsan-forderung · Der Emittent (Garant) muss von der EZB als bonitätsmäßig einwandfrei eingestuft worden sein. · Der Emittent/Schuldner (Garant) muss von der nationalen Zentralbank, die die Sicherheit in ihr Kategorie-2-Verzeichnis aufgenommen hat, als bonitätsmäßig einwandfrei eingestuft worden sein.
Sitz des Emittenten(oder des Garanten) · EWR (außer für internationale und supranationale Institutionen) · Euro-Währungsraum
Hinterlegungder Sicherheit · Euro-Währungsraum · Euro-Währungsraum
Währung · Euro · Euro
Grenzüberschrei-tende Nutzung · Ja · Ja
Quelle: EZB, Geldpolitik Stufe 3 [7]: S.43

5. Bedeutung für die Geldmengensteuerung

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Eurosystem keine Geldbasissteuerung betreibt, d.h. es setzt nicht unmittelbar an einer Steuerung des Zentralbankgeldes (Geldbasis) an. Zentraler Ansatzpunkt ist vielmehr der Zinssatz für Tagesgeld am Geldmarkt. Der Tagesgeldsatz wird durch einen sogenannten Zinskorridor gesteuert.

5.1. Der Zinskorridor

Die Spitzenrefinanzierungsfazilität bildet die Obergrenze des Zinssatzes für Tagesgeld. Dies lässt sich leicht erklären: Der Tagesgeldsatz wird diese Grenze nicht überschreiten, da sich dann jede Bank bei der nationalen Zentralbank billiger refinanzieren könnte, als dies am Interbanken-Geldmarkt möglich wäre. Somit würde keine Bank ihren Zinssatz über diesen Wert festlegen. Der Satz der Einlagefazilität bildet i.d.R. die Untergrenze des Tagesgeldsatzes, da keine Bank ihr Guthaben zu niedrigeren Zinsen anlegen würde. Durch Ober- und Untergrenze bildet sich ein sogenannter Zinskorridor, in dem sich der Tagesgeldsatz EONIA ("euro overnight index average") einpendelt. Dabei spielen die Breite dieses Zinskanals und die Höhe eine Rolle.

EZB-Zinssätze und der Tagesgeldsatz (EONIA): 01.Januar bis 23.April 1999

Quelle: EZB, Mai 1999 [10]: S.39
Zu Beginn der neuen Währungsunion im Januar 1999 sollten starke Schwankungen des Tagesgeldsatzes vermieden werden. Daher legte der EZB-Rat einen engen Zinskanal fest. Vom 04.Januar bis zum 22.Januar desselben Jahres lag der Zins der Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 3,25% und für die Einlagefazilität bei 2,75%. Dieser knappe Zinskorridor hielt die Volatilität des Tagesgeldsatzes EONIA gering und ermöglichte den Teilnehmern somit das leichtere Anpassen an den neuen Geldmarkt in der Währungsunion.
Die Europäische Zentralbank kann also die Höhe der Tagesgeldzinsen durch Anheben oder Senken der ständigen Fazilitäten beeinflussen.

5.1.1. Der Tagesgeldsatz EONIA

Der Tagesgeldsatz EONIA befindet sich in dem Zinskorridor, der durch die Einlage- und Spitzenrefinanzierungsfazilität gebildet wird. Durch diese Unter- und Obergrenze wird ein Ausbrechen nach oben bzw. ein Absinken des Tagesgeldsatzes nach unten vermieden. Mit dem Zinskanal kann die EZB den Tagesgeldsatz wirksam steuern.
Bei genügend vorhandener Liquidität sinkt der EONIA. Dies ist durch die sinkende Nachfrage nach Zentralbankgeld begründet. Einen solchen Fall mit Zurückgang des EONIA aufgrund der reichlich vorhandenen Liquidität gab es z.B. im April und Mai 2000, als die Mindestreserve-Erfüllungsperiode endete.

EONIA %-Satz
Das Sinken des EONIA lässt sich A
leicht durch Angebot- und Nachfrage- N2 N1
kurve verdeutlichen: P1
P2

0 Liquidität
Legende:
P1 = erster Prozentsatz; P2 = gesunkener Prozentsatz; A = Angebotskurve; N1 = erste Nachfragekurve; N2 = nach links verschobene Nachfragekurve
Quelle: eigene Herstellung

Liegt ein Liquiditätsdefizit vor, steigt der EONIA um einige Basispunkte an. Um die Liquidität wieder zu erhöhen, wird nämlich mehr Geld nachgefragt, folglich steigt der Zinssatz. Dies war im August 2000 zu Ablauf der Mindestreserve-Erfüllungsperiode der Fall.
Der EONIA steigt ebenfalls, wenn Zinserhöhungen der EZB erwartet werden. In diesem Falle möchten sich nämlich alle Institute noch günstig refinanzieren. Dadurch steigt die Nachfrage nach Geld plötzlich an. Dies erhöht den Zinssatz.

Das Steigen des EONIA lässt sich EONIA %-Satz
ebenfalls leicht durch Angebot- und
Nachfragekurve verdeutlichen: A
P2
P1
N1 N2
0 Liquidität
Legende:
P1 = erster Prozentsatz; P2 = gestiegener Prozentsatz; A = Angebotskurve; N1 = erste Nachfragekurve; N2 = nach rechts verschobene Nachfragekurve
Quelle: eigene Herstellung

5.1.2. Anhebung der Fazilitäten

Die "Zinsbremse" kann nur bei einer erhöhten Inflationsgefahr gezogen werden, also wenn es Ziel ist, die Wirtschaft abzuschwächen. Durch Anheben der Fazilitäten steigt der Preis für Geld, d.h. die nationalen Zentralbanken müssen höhere Zinsen zahlen, um sich bei der EZB zu refinanzieren. Diese Erhöhung des Preises für Zentralbankgeld geben die Kreditinstitute durch höhere Zinsen bei der Kreditaufnahme an ihre Kunden weiter. Gleichzeitig sinkt aufgrund dieser Preissteigerung die Nachfrage nach dem Geld. Das Wachstum der Geldmenge wird gedämpft, somit verringert sich die Liquidität. Die Inflationsgefahr sinkt und der Preisanstieg bei Gütern vermindert sich.
Am 27.April 2000 beschloss der EZB-Rat, die Zinssätze der Fazilitäten um 25 Basispunkte anzuheben. Mit Wirkung vom 28.April 2000 lag der Satz der Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 4,75% und der der Einlagefazilität bei 2,75%. Der Beschluss wurde aufgrund des starken Wachstums der Geldmenge getroffen, da dieses Preissteigerungen mit sich führte.

5.1.3. Senkung der Fazilitäten

Das Senken der Fazilitäten ist nur bei einer geringen Inflationsrate möglich. Hierdurch sinkt nämlich der Preis des Geldes bei Kreditaufnahme, gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Geld und das Wachstum der Geldmenge nimmt zu. Aufgrund der wachsenden Geldmenge erhöht sich die Liquidität. Das Preisniveau steigt an und die Inflationsgefahr erhöht sich folglich.
Mit Wirkung vom 14. April 1999 lag der Satz der Einlagefazilität um 0,5 Prozentpunkt tiefer als zuvor bei 1,50%. Der Zins der Spitzenrefinanzierungsfazilität wurde um einen Prozentpunkt auf 3,50% herabgesetzt. Durch diese Zinssenkung hat die EZB eine erhöhte Investitionsbereitschaft der Unternehmen angestrebt, da sie davon ausgegangen ist, dass die Unternehmen aufgrund der günstigeren Kredite mehr investieren. Die Folge war ein Aufschwung der Wirtschaft.

5.2. Mindestreserve-Erfüllungsperiode

Am Ende der Mindestreserve-Erfüllungsperioden kann man immer eine stärkere Inanspruchnahme der ständigen Fazilitäten beobachten, da die Institute versuchen, ihr Soll zu erfüllen. Eine stärkere Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität deutet auf ein Liquiditätsdefizit hin, während eine stärkere Ausnutzung der Einlagefazilität auf einen Liquiditätsüberschuß hinweist.
Starke Inanspruchnahmen nur einer Fazilität während der Erfüllungsperiode deuten auf einen unvollkommenen Interbanken-Markt hin.

6. Schluss

Abschließend lässt sich sagen, dass die Europäische Zentralbank keinen direkten Einfluss auf die Geldmenge hat. Sie hat lediglich die Möglichkeit, die Geldmenge über den Preis des Zentralbankgeldes und somit über die Nachfrage mit Hilfe ihres Instrumentariums zu steuern. Diese Steuerung des Preises ("Tagesgeldsatzes") durch den von der EZB vorgegebenen Zinskorridor hat den Vorteil, dass heftige Zinsschwankungen am Geldmarkt vermieden werden können. Je enger der Zinskanal ist, desto geringer kann der Tagesgeldsatz ins Schwanken geraten. Die Europäische Zentralbank hat mit ihren ständigen Fazilitäten ein Instrument, mit welchem sie den Preis für Zentralbankgeld wirksam steuern kann.
Es wird also deutlich, dass die Europäische Zentralbank durch die ständigen Fazilitäten lediglich die am Geldmarkt angestrebten Knappheitsverhältnisse bzw. Zinssätze herbeiführen kann. Der Anstieg des Geldmengenwachstums sowie die gesamtwirtschaftliche Nachfrage ist nämlich nicht alleine von der EZB abhängig, sondern ebenfalls vom Verhalten der Wirtschaft und dem Verhalten der Kreditinstitute. Also ist die Veränderung der Geldmenge das Resultat der Entscheidungen der EZB, der nationalen Zentralbanken, der Geschäftsbanken und der Nichtbanken (private und öffentliche Haushalte, sowie Unternehmen, die keine Banken sind). Sie lässt sich von der Europäischen Zentralbank nicht einfach vorgeben, sondern nur mittelbar über die Zinsen beeinflussen, weil sich die Entscheidungen der Banken und Nichtbanken an den Zinsen orientieren.

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