Bewerbung

1. Stellensuche

Es gibt mehrere Wege, eine Arbeitsstelle zu finden:

warten, bis jemand zufällig etwas über eine freie Stelle erzählt

Mit dieser Methode kann man Glück haben, aber auf dieses Glück zu warten, kostet viel Zeit und Geld.

bewerben bei einer Firma mit einem guten Ruf oder mit beruflichen Chancen

Dieses Verfahren ist nicht so schlecht, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Die unaufgeforderte Bewerbung zeigt Initiative seitens des Bewerbers. Dies kann schon der erste Pluspunkt sein.

erkundigen beim Arbeitsamt oder bei einer Arbeitsvermittlung nach freien Stellen

Die Arbeitsberater oder Arbeitsvermittler helfen Arbeitnehmern bei der Suche und bei der Wahl eines Arbeitsplatzes. Sie geben noch weitere Auskünfte, zB Fortbildung, Beschäftigungsmöglichkeiten, berufliche Eingliederung Behinderter.

In den meisten Arbeitsämtern kann man sich selbst einen Überblick auf den Arbeitsmarkt verschaffen, mit Hilfe von Mikrofilmgeräten.

lesen der Stellenanzeigen in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften

Der Stellenmarkt in Zeitungen ist der größte Arbeitsvermittler überhaupt. Die meisten Stellensuchenden finden ihren Arbeitsplatz über Zeitungsinseraten.

2. Bewerbungsbrief

Das Äußere eines Bewerbungsbriefes ist ebenso wichtig wie sein Inhalt. Sauberkeit steht an erster Stelle. Außerdem ist Schreibmaschinenschrift empfehlenswert.

Da mit dem Bewerbungsbrief stets Zeugnisse oder andere Unterlagen mitgeschickt werden, ist ein A4 Umschlag vorzuziehen. Man braucht die Schriftstücke keinmal zu knicken, denn gar nicht gefaltete Schriftstücke machen einen besseren Eindruck.

Der Betreff: Das Wort Betreff ist unnötig und bürokratisch. Man lässt das Wort Betreff einfach weg, und schreibt einfach nur den Betreff.

Die Einleitung: Der erste Satz ist sehr wichtig. Man unterlässt unterwürfige, umständliche und marktschreierische Anfänge und beginnt sofort mit der Sache, aber bescheiden und bestimmt.

Der Hauptteil: Im Hauptteil muss man sich so kurz und genau, wie möglich, schreiben, weshalb man die Wünsche des Arbeitgebers gut erfüllen könnte. Wichtig ist, dass man schreibt, was man zu bieten hat. Wer durch langjährige Arbeit umfangreiches Können erworben hat, darf einen besonderen Tätigkeitsnachweis zusammenstellen. Dieser wird im Bewerbungsschreiben erwähnt und als Beilage dem Schreiben beigefügt.

Wichtige Punkte die außerdem in einer Bewerbung angegeben sein sollten ist die jetzige Tätigkeit, der früheste Eintrittstermin, die Gründe für den Firmenwechsel, das Gehalt (diesen Punkt muss man behutsam angehen) und etwaige Besonderheiten, wie Behinderungen.

Der Schluß: Alle Aussagen die direkt oder indirekt an das Mitleid appellieren, sind falsch. Deswegen ist es besser knapp, aber höflich und sachlich zu bleiben.

Wichtige Normen, die man beachten sollte:

A4 Format benutzen

Unsauberes, zerknittertes Papier, Radierungen, Streichungen, Verbesserungen lassen die Bewerbung in einem ungünstigen Licht dastehen.

Rechtschreibung und Grammatik müssen einwandfrei sein

Auf das Stellungsangebot bezug nehmen

Nicht alle Kenntnisse anführen, sondern diejenigen, die für die Arbeit nötig sind

Geforderte Kenntnisse, Berufserfahrungen und Fähigkeiten genau angeben, damit die Eignung deutlich wird

Alle persönlichen Angaben, die mit der Stellung nichts zu tun haben, aber trotzdem wichtig sind, im Lebenslauf unterbringen

Wer in mehreren Stellungen gearbeitet hat, gibt sie nicht in der Bewerbung an, sondern im Lebenslauf

Ungünstige Angaben vermeiden, aber nicht täuschen

Nicht an Mitleid appellieren

Kein Selbstlob

Der Ton sollte höflich und selbstbewußt sein. Aufdringliche Reklame für sich selbst vermeiden.

2.1. Lebenslauf

Der Lebenslauf hat meistens zwei Aufgaben zu erfüllen. Ersten soll er als Handschriftprobe dienen, und zweitens soll er über den Lebensweg Auskunft geben können.

Da es fast unmöglich ist, 20 bis 100 Lebensläufe durchzusehen, um die spezifischen Daten zu vergleichen, sollte ein maschinengeschriebener tabellarischer Lebenslauf (mit)geschickt werden.

Wenn es ausdrücklich verlangt wird schickt man einen handschriftlichen Lebenslauf, aber auf jeden Fall muss man einen tabellarischen Lebenslauf schicken.

2.2. Zeugnisse

Der Bewerbung sollten Zeugnisse beigefügt werden. Die Originale sollten keinesfalls aus der Hand gegeben werden, da diese leicht verloren oder beschädigt werden können. Deswegen muss man Kopien der Zeugnisse auf A4 anfertigen und der Bewerbung beilegen.

Die Abschriften müssen nicht beglaubigt werden, denn sie werden fast immer mit dem Original verglichen. Am besten benutzt man Kopien, um den Eindruck entstehen zulassen, dass man nicht zu verbergen hat. Bei Abschriften kann man die negativen Beurteilungen weglassen, wenn aber danach gefragt wird muss man sie natürlich vorlegen. Ausflüchte nützen nichts, denn es ist schlimmer unehrlich dazustehen als schlecht Beurteilter.

2.3. Dienstzeitbescheinigungen

Bei jedem Stellungswechsel sollte man sich ein Leistungszeugnis ausstellen lassen, das genaue Angaben über Art und Umfang der verrichteten Arbeit enthalten muss. Sollte es negative Beurteilungen enthalten, verlangt man eine Dienstzeitbescheinigung, mit der man die Dauer der letzten Tätigkeit nachweisen kann.

2.4. Lichtbild

Ein Lichtbild sollte jeder Bewerbung beigefügt sein, egal ob es verlangt wurde oder nicht. Das Lichtbild darf nicht abgenutzt, veraltet oder verschwommen sein. Ein Kopf- oder Brustbild in Größe eines Paßbildes wäre empfehlenswert. Man kann das Lichtbild in einer Klarsichthülle beilegen, mit einer Büroklammer befestigen oder auf den Lebenslauf kleben (links oder rechts oben). In jedem Fall muss der Name und die Anschrift auf der Rückseite vermerkt sein, damit man es wieder zuordnen kann, wenn es sich gelöst hat.

2.5. Arbeitsproben

Arbeitsproben zeigen, was man leistet und beweisen das eigene Können. In künstlerischen Berufen sind stets Arbeitsproben einzusenden, zB Plakate, Pläne, Zeichnungen. Es dürfen nur hochwertige Beweise des eigenen Könnens in sauberen Zustand versendet werden. Hierher gehören auch Leistungsbeweise, die uns von anderen erteilt wurden, zB errungene Preise bei Wettbewerben oder gute Kritiken der Presse.

2.6. Referenzen

Bei der Angabe von Referenzen sind nur solche Personen zu berücksichtigen, die über fachliche Qualitäten genaue Auskunft erteilen können. Es sollten Personen sein, mit denen man schon einmal zusammengearbeitet hat, also Mitarbeiter, Vorgesetzte oder Lehrer.

Bevor man diese Personen für seine Referenzen benützt, sollte man den Betreffenden fragen, ob er überhaupt bereit wäre, Auskunft zu erteilen.

Auswahlkriterien

Die Bewerbungsunterlagen werden nun einer inhaltlichen Prüfung vom Auswählenden unterzogen. Hier wird verglichen, welche Qualifikation die verschieden Bewerber haben. Die Bewerber die keine Qualifikationen angegeben haben, scheiden hier aus. Hat der Auswählende den Kreis der Bewerber eingeengt, vergleicht er die weiteren Fähigkeiten, die für die Stelle notwendig sein könnten. Hier wird schon ein großer Kreis der Bewerber ausgeschieden. Nur die erfolgversprechendsten Bewerber kommen in die engere Wahl. Danach ist die fachliche Auslese beendet. Die immer noch offenen Fragen, wie Pünktlichkeit, Sorgfalt, usw werden teilweise aus den Zeugnissen entnommen.

3.1. Personalfragebogen

Viele Unternehmen arbeiten mit diesen Personalfragebögen. Dieser Fragebogen muss vom Bewerber ausgefüllt werden und wird den Bewerbungsunterlagen, nach der Einstellung der Personalakte, beigelegt. Ein Fragebogen hat für das Unternehmen zwei Vorteile. Erstens bekommt es gut vergleichbare Daten, und zweitens erhält es auch auf solche Fragen Auskunft, die in der Bewerbung vergessen worden sind.

Der Bewerber bekommt diesen Fragebogen, wenn seine Bewerbung die erste Hürde genommen hat. Alles was in der Bewerbung stand, muss hundertprozentig mit dem Fragebogen übereinstimmen.

3.2. Eignungsprüfungen

Erforderlich werden Eignungstests, wenn jüngere Bewerber eine verantwortungsvolle Laufbahn einschlagen wollen und die bisherige Tätigkeit nur geringe Anhaltspunkte über die Eignung ergibt.

Die psychologische Prüfung besteht aus einer Reihe von Tests, die Aufschlüsse über bestimmte Anlagen geben. Die Fachausbildung folgt meist erst nachdem die Prüfung die Eignung für einen bestimmten Beruf ergeben hat. Durch das Testverfahren werden körperliche Anlagen, wie visuelle, akustische oder motorische Fähigkeiten und geistige und charakterliche Anlagen, wie Kombinationsvermögen, Gedächtnis, Sauberkeit geprüft. Da es eine Unmenge von Tests gibt, ist es am besten, dass man gut ausgeruht zu den Tests kommt. Sorgen und Nervosität können den Test negativ beeinflussen.

Die fachliche Prüfung besteht aus einer Prüfung über die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, zB ein Grafiker wird eine Entwurf für eine Werbung zeichnen müssen.

3.3. persönliche Vorstellung

Wer zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen wurde, hat sich mit seiner Bewerbung durchgesetzt, tritt aber gegen die besten Mitbewerber an.

Es empfiehlt sich, gut unterrichtet über die Firma zu sein. Danach muss man darüber nachdenken, welche Fragen gestellt werden könnten. Es werden stets Auskünfte fachlicher Natur verlangt, aber auch Bindungen politischer und rechtlicher Art, private Verpflichtungen, außerberufliche Tätigkeiten, Beziehungen zu Konkurrenzfirmen, usw. Man sollte sich die Antworten schon vorher zurecht legen. Das wichtigste ist normal und natürlich zu wirken.

Für die Vorstellung ist eine unauffällige Kleidung angebracht. Abendanzug oder Sportdress wären an dieser Stelle völlig falsch. Sauberkeit ist eine selbstverständliche Voraussetzung für den Erfolg.

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