Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit (sie ist eine

juristische Person), deren mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt sind, ohne für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.

Stammeinlagen

Gesellschafter

Vorteile einer GesmbH

· Beschränkung der Haftung:

Dies ist der Grund, warum heute häufig Personengesellschaften in Gesellschaften mbH

umgewandelt werden. In diesen Fällen haben die Gesellschafter meist umfangreiche oder

alle Kontrollrechte, da sie sich selbst zu Geschäftsführern bestellen. Das heißt,

Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden wie eine OHG geführt, jedoch wird die

Form der Gesellschaft mbH wegen der Haftungsbeschränkung gewählt.

· Die Gesellschaft mbH ist erst dann verpflichtet, ihren Jahresabschluß zu veröffentlichen,

wenn sie

- mehr als 300 Mitarbeiter hat oder

- mehr als 50 Gesellschafter und ein Stammkapital von mindestens 1 Million ÖS.

· Selbstfinanzierung (Gewinn bleibt im Unternehmen)

Nachteile einer GesmbH

· doppelte Steuerbelastung (man zahlt als Unternehmen (Körperschaftssteuer) und als

Gesellschafter (Einkommenssteuer) Steuern

· Gründungskosten von 32.000,-- wirken sich vorallem bei kleineren Unternehmen sehr

stark aus.

· kaum kreditfähig (keine Bank gibt Sicherheit, da sie bei Konkurs kaum Geld bekommen)

2. Organisation und Geschäftsführung der GesmbH

Gleich den anderen juristischen Personen bedarf auch die Gesellschaft mbH entsprechender Organe, die für sie handeln.

bestellt wählt

kontrolliert

Gesellschafter:

sind mit ihren Stammeinlagen beteiligt

· keine persönliche Haftung

· Trennung von Kapitalbeteiligung und Mitarbeit. (In der Praxis besteht jedoch häufig eine

enge Bindung der Gesellschafter an die GesmbH

Generalversammlung:

Sie wird jährlich vom Geschäftsführer einberufen und besteht aus allen Gesellschaftern. Das Stimmrecht jedes Gesellschafters hängt von der Höhe seiner Einlage ab. Die Aufgaben sind ähnlich der Hauptversammlung der AG.

Geschäftsführer:

Sie führen und vertreten die Gesellschaft, ähnlich dem Vorstand der AG.

Aufsichtsrat:

Ein Aufsichtsrat muss erst dann gebildet werden, wenn das Stammkapital ÖS 1.000.000,-- übersteigt, der Gesellschaftsvertrag einen vorsieht oder die Zahl der Arbeitnehmer 300 übersteigt. Er ist ein Kontrollorgan, an dem die Arbeitnehmer nach den gleichen Vorschriften beteiligt sein müssen, wie bei der AG. (für je zwei gewählte Aufsichtsräte ist ein Arbeitnehmervertreter zusätzlich in den Aufsichtsrat aufzunehmen).

Geschäftsanteil und Stammkapital:

Aufgrund der geleisteten Stammeinlage wird das Mitgliedschaftsrecht an einer Gesellschaft mbH erworben. Dieses Mitgliedschaftsrecht bezeichnet man als Geschäftsanteil.

Der Betrag der Stammeinlage der einzelnen Gesellschafter kann verschieden hoch sein. Jeder Gesellschafter hat nur einen Geschäftsanteil.

Die Geschäftsanteile werden in einem von der Gesellschaft geführten Geschäftsanteilsbuch verzeichnet. Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann nur durch einen Notariatsakt erfolgen.

Das Stammkapital setzt sich aus der Stammeinlage der Gesellschafter zusammen. Das Stammkapital muss mindestens ÖS 500.000,-- betragen.

Die gesetzliche Mindesthöhe eines Geschäftsanteils beträgt ÖS 1.000,--.

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