Kostenstellenrechnung

Unter Kostenstellen versteht man betriebliche Teilbereiche, die in der Kostenrechnung als selbständige Abrechnungsbereiche dienen. Hauptaufgabe der Kostenstellenrechnung ist es, den Gesamtbetrieb in Kostenstellen zu untergliedern, in denen die in der Abrechnungsperiode anfallenden Gemeinkosen erfaßt und kontrolliert werden können.

Damit wird eine Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von kleinen klar abgegrenzten Verantwortungsbereichen und die Zurechnung der Gemeinkosten auf die Ereignisse(Kostenträger) ermöglicht. Bei der Kostenstellenrechnung wird der Bertriebsabrechnungsbogen verwendet, der horizontal nach Kostenstellen gegliedert ist, und vertikale Kostenart stehen hat. Für die Eintragung der Gemeinkosten in den Bogen werden die folgenden drei Arbeitsschritte verwendet:

Folie

1. Die Bildung der Kostenstellen

2. Die Umlegung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen

3. Die Ermittlung der Gemeinkostensätze

1. Bildung der Kostenstellen

Die Kostenstellen müssen vor allem so gebildet werden, so dass die Kosten möglichst verursachungsgerecht den Kostenträgern zugerechnet werden können. Dafür werden folgende Richtlinien benutzt.

Richtlinien: Folie

1. Materialbereiche

Materialübenahme- und Materialprüfstellen sowie Materiallagerstellen und -verwaltungsstellen

2. Fertigungsbereiche

Zu diesem gehören alle Stellen, die maschinelle und manuelle Gewinnungs- Bearbeitungs- und Verarbeitungsvorgänge, die der unmittelbaren Erzeugung dienen.

3. Konstruktions- und Entwicklungsbereich

z.B. Forschungslabor

4. Verwaltungsbereich jene Stellen, die mit Verwaltungsarbeiten soweit sie vom Betrieb im Ganzen verursacht wurden.

5. Vertriebsbereich

Vertriebsleitung

Werbung

Versand

6. Allgemeiner Bereich

Ausbildungsstellen Gebäudeverwaltung

Energiestellen.

Die Mindestgliederung für die Kostenstellen ist:

Material, Fertigung, Verwaltung u. Vertrieb

2. Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen

Die Gemeinkosten bestehen aus zwei Arten:

a. Kostenstelleneinzelkosten

Dies sind Gemeinkosten, die zu einer einzigen Kostenstelle voll zugeordnet sind.

z.B. Rechnung für Reparaturen in Fertigung 1

b. Kostenstellengemeinkosten

Dies sind jene Kosten, die man nur durch einen Verteilungsschlüssel auf die jeweiligen Kostenstellen aufgeteilt werden können.

Es gibt mehrere Arten der Verteilungsschlüssel.

Art Aufteilungsgrundlage
Mengenschlüssel installierte Leistung

Raumgröße

Zeitschlüssel Arbeitsstunden

Maschinenstunden

Fertigungszeit

Wertschlüssel Lohn, Gehalt, Herstellkosten, Umsatzzahlen,..
Vermögenschlüssel Raumausstattung, Lagerwerte,..
Kapitalschlüssel Betriebsnotwendiges Kapital
Personalschlüssel zahl der Mitarbeiter

Nach der Verteilung der Gemeinkosten werden die Summen in den einzelnen Kostenstellen ermittelt, die Richtigkeit wird mittels Quersummen ermittelt. In die ersten zwei Zeilen werden die Einzelkosten wie Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne eingetragen. Diese werden aber am Ende nicht dazugerechnet.

3. Ermittlung der Gemeinkostenzuschlagsätze

Danach muss man die Zuschlagsätze errechnen. Dies geschieht mit Hilfe einiger Formeln

MGK-Satz = Materialgemeinkosten * 100

Fertigungsmaterial

FGK-Satz = Fertigungsgemeinkosten * 100

Fertigungslöhne

Fertigungsmaterial Herstellkosten

+ Materialgemeinkosten + Verw. + Vertriebskosten

+ Fertigungslöhne Selbstkosten

+ Fertigungsgemeinkosten

Herstellkosten

Vw-Satz = Verwaltungsgemeinkosten * 100

Herstellkosten

Vtrb-Satz = Vertriebsgemeinkosten *100

Herstellkosten

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

Bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnungen werden die Leistungen des Betriebes in die Kostenstellenrechnung miteinbezogen. Es gibt auch neue Kostenstellen. Es sind die Hilfskostenstellen. Diese unterteilen sich in

Allgemeine Kostenstellen

Dies sind Kostenstellen die einen bezug auf das ganze unternehmen haben. z.B. Heizung, Werksküche,...)

Fertigungshilfstellen

Diese haben einen besonderen Bezug zur Fertigung( z.B. Arbeitsbüro, Werzeugmacherei;...)

Diese hilfskostenstellen werden dann auf die Nachfolgenden Kostenstellen im Stufenverfahren umgelegt.

Das heißt, dass sie einfach durch einen Verteilungsschlüssel auf die anderen Kostenstellen aufgeteilt werden.

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