Europäisches Parlamant

Europäisches Parlamant (Europaparlament)

Verwaltungssitz Luxemburg, Parlamentssitz Straßburg (seit der konstituierenden Sitzung 1958, offiziell seit 1992, Tagungsort der Ausschüsse und zusätzl. Plenarsitzungen Brüssel;

626 Abg. seit 1995, die seit 1979 aus allg. und unmittelbaren Wahlen (nach einem vom Mgl.land bestimmten Verfahren) für eine Legislaturperiode von 5 Jahren hervorgehen:

Deutschland 99 Sitze
Großbritanien 87 Sitze
Frankreich 87 Sitze
Italien 87 Sitze
Spanien 64 Sitze
Niederlande 31 Sitze
Belgien 25 Sitze
Griechenland 25 Sitze
Portugal 25 Sitze
Schweden 22 Sitze
Österreich 21 Sitze
Dänemark 16 Sitze
Finnland 16 Sitze
Irland 15 Sitze
Luxemburg 6 Sitze.

Die Abg. dürfen weder der Regierung eines Mgl.staates noch einer Institution der EU angehören.

Die parteipolitisch gebildeten Fraktionen z.B. EVP, SPE sind mehrheitlich übernational zusammengesetzt.

Das E.P. besitzt lediglich kontrollierende und beratende, jedoch keine legislativen Befugnisse; es besitzt das Recht, neue Beitrittsanträge abzulehnen, den Haushalt zu beschließen sowie der Kommission das Mißtrauen auszusprechen und diese damit zum Rücktritt zu zwingen.

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