Abwasser - Beschaffenheit, Reinigung, Untersuchung

Abwasser - Beschaffenheit, Reinigung, Untersuchung und Beurteilung

Wasser kann bei seinem Gebrauch nicht verlorengehen
Daher fordert jede Versorgung auch eine entsprechende Entsorgung.
Trinkwasser muss, wie Abwasser, eine entsprechender Qualität besitzen und die Bereitstellung von genügend Wasser mit Trinkwasserqualität ist eine der wichtigsten Aufgaben einer zivilisierten Gesellschaft.
Sie muss ihr Hauptabfallprodukt, Abwasser, von allen unnötigen und gefährdenden Ballaststoffen freihalten, in einer Weise zu reinigen und der Natur zurück zu geben, dass der "Vorfluter", das sind unsere Bäche, Flüsse, Ströme, Seen deren natürliche Lebensgemeinschaften möglichst wenig beeinträchtigt, jedenfalls aber nicht geschädigt werden.

ABWASSERARTEN UND DEREN BESCHAFFENHEIT

Als Abwässer werden im weiten Sinne sämtliche Wasser bezeichnet, die aus überbauten Gebieten abgeleitet werden müssen. Haushalt, Gewerbe und Industrie, Kühlwasser, Regenwasser, Schneeschmelz - Sickerwasser, gleichgültig ob sie verschmutzt oder unverschmutzt sind.
Abwässer im engeren Sinne sind solche, die wegen ihrer Beschaffenheit, ihrer Menge oder wegen ihres Anfallortes gesammelt, abgeleitet und behandelt werden müssen, damit sie den Anforderungen für die Einleitung in ein Gewässer entsprechen.

Abwasserreinigungsanlage (ARA): zufließendes Wasser heißt Rohabwasser.
Man unterscheidet zum Beispiel:

    Schmutzwasser: Durch Gebrauch verunreinigtes Wasser Regenwasser: Abfließender Regen Fremdwasser: In die Kanalisation eindringendes Grund - oder Regenwasser oder
einem Schmutzwasserkanal zufließendes Oberflächenwasser
    Mischwasser: gemeinsam mit Schmutzwasser abgeleitetes Regen - oder
Fremdwasser
    Kühlwasser: Wenig verschmutztes aber durch Gebrauch erwärmtes Wasser aus
Kühlprozessen

Schmutzwasser kann noch weiter unterteilt werden zB:

    Häusliches Schmutzwasser: TABELLE Gewerbliches Schmutzwasser: Kommunales Schmutzwasser: Enthält häusliches und gewerbliches Schmutzwasser
TABELLE (=stätisches Abwasser=Mischabwasser)
    Industrielles Schmutzwasser: Landwirtschaftliches Schmutzwasser:

BSB5 = Biochemischer Sauerstoffbedarf nach fünf Tagen

Einleitebedingungen :

Während die Grossbetriebe der Industrie ihre Abwässer in ihren eigenen Anlagen reinigen und die Abflüsse direkt in den Vorfluter einleiten (=Direkteinleiter), müssen kleine - und mittlere Unternehmen ihre Abwässer der öffentliche Kanalisation zuführen.(=Indirekteinleiter)

Einleitebedingungen:
(WHG) Wasserhaushaltsgesetz
zB:
    Enthält Abwasser bestimmter Herkunft, Stoffe und Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit, oder einer krebszeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewährten sind (=gefährliche Stoffe), muss das Wasser nach dem Stand der Technik und den allgemeinen Regeln der Technik gesäubert werden.

Abwasserabgabengesetz (AbwAG):
belangt nur Direkteinleiter, die gegen ein Wassergesetz verstossen.

Höhe der Abgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die in Schadeneinheiten bestimmt wird:

- Oxidierbare Stoffe in chemischem Sauerstoffbedarf (CSB) ;
- Organische Halogenverbindungen als adsorbierbare org. gebundene Halogene (AOX)
- Metalle und ihre Verbindungen: Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei, Kupfer;
- Giftigkeit gegenüber Fischen (Fischtoxizidät) (GF) ;

Einleiter die die Bescheidswerte überschreiten, werden mit einer Abgabe belegt.
Aber es gibt auch Reduzierungen der Abgaben zB :

Soweit die Mindestanforderungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, ermäßigt sich die Abgabe um 50% und kann bei Übertreffen derselben noch weiter gesenkt werden.
Bei Abwasser mit gefährlichen Stoffen wird der Abgabesatz bei Erreichen der Anforderung des Standes der Technik auf 20% ermäßigt.
Das ist ein Anreiz für Gemeinden in Projekte wie zB.: in Kläranlagen zu investieren.

TABELLE

474 Worte in "deutsch"  als "hilfreich"  bewertet