Monopolbildung und Einflußnahme des Kartellamtes b

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Monopolbildung und Einflußnahme des Kartellamtes bzw. des Marktes

1. Der freie Markt muss dynamisch geführt werden es darf nicht zu einer Monopolbildung kommen. Es werden dazu von den Autoren verschiedene Gründe angeführt. Zum einen würde ein Monopol den Markt nur unzureichend mit Produkten beliefern und die Preise würden deswegen unverhältnismäßig hoch angesetzt. Die Qualität der Produkte würde sehr
gering ausfallen, da kein Anreiz (Konkurrenz, Wettbewerb) zur Verbesserung der Qualität vorhanden wäre. Ein Produkt minderer Qualität zum überhöhten Preis anzubieten wäre
demnach nicht wachstumsfördernd auf dem Markt (der Fortschritt bei der Weiterentwicklung würde verloren gehen, da kein höherer Gewinn oder Erfolg mit besseren Produkten eines Monopolisten zu erzielen wäre). Friedrich der Große meinte zu diesem Problem, "der Monopolist wendet keinen rechten Fleiß und Betriebsamkeit an der Sache....", die Folgen wären "...das er seine Arbeit negligiert (vernachlässigt), und schlechte Waren macht." Anbieter von Waren auf dem freien Markt waren schon immer bestrebt als einziger eine spezielle Ware anzubieten. Zumeist ist der Anbieter nicht sehr lange allein mit seine Ware auf dem Markt, es kommt schnell zu einer Erstellung von Plagiaten andrer Anbieter. Diese Imitationen ermöglichen es dem Kunden ein Produkt billiger zu bekommen und fordern beim Anbieter die Qualität zu erhöhen. Bei der Monopolbildung muss man auch die Kartellbildung betrachten, durch Absprachen mehrerer Anbieter, wird ein Zustrom neuer Anbieter verhindert und die Gewinnspanne unrechtmäßig erhöht. Es ist auch für auch für manche monopolbildenden Anbieter von Vorteil, dass Konkurrenten den Markt mit diesem Produkt noch nicht erkennen.

2. Um bessere Qualität und kostengünstiger Produktion zu gewährleisten, muss der Markt funktionsfähig bleiben und eine leistungsgerechte Entlohnung gewährleisten. Man soll eine Anhäufung von wirtschaftlicher und persönlicher Macht und wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen der Marktteilnehmer (sowohl Konsumenten als auch Produzenten) verhindern. Um die Existenz eines dynamischen Marktes zu gewährleisten, müssen folgende Dinge beachtet werden: - Verbot von Preisabsprachen
- Verbot von Kartellverträgen und sonstigen Absprachen zwischen Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe
- Kontrolle marktbeherrschender Unternehmen, wegen wettbewerbswidrigen Ver - haltens
- Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, Verhinderung der Kartell - bzw. Monopolbildung
Dies sind nur einige der Aufgaben des Kartellamtes, es soll eine staatliche Kontrolle zur Aufrechterhaltung des Marktes darstellen. Das Kartellamt ist in der Lage gegen Verstöße mit hohen Geldstrafen vorzugehen. In dem hier angesprochenen Beispiele kann bis zum dreifachen des Gewinnes als Bußgeld veranschlagt werden. Dies ist aber sicherlich von Fall zu Fall neu zu entscheiden, da man den Markt ja nicht zu sehr in Mitleidenschaft ziehen will. Die Rechtsprechung bzw. Aufdeckung neuen Unrechtes ist auf diesem Gebiet jedoch sehr schwer, da es viele Lücken im Gesetz gibt die ausgenutzt werden und auch die Festlegung sittenwidriger Einzeltatbeständen sich als relativ schwer darstellt. Die Vielgestaltigkeit macht es zudem fast unmöglich diese Tatbestände zu generellen Klauseln zusammenzufassen. Es heißt im § 1 nur pauschal es sollen keine Verstöße gegen die "guten Sitten" vorkommen. Dies beinhaltet unlautere Werbung, verleumderische Nachrede oder aktive Täuschung des Verbrauchers. Es gibt aber auch Sonderregelungen mit dem man diese o.g. Verstöße kaschieren. (z.B. eine Kaffeefahrt als Ausverkauf zu deklarieren und dann doch Wucher zu betreiben) Ich denke es gibt nur die Möglichkeit härter Strafen, man darf Wirschaftskriminalität nicht als Kavaliersdelikt abtun. Die Monopolbildung kann nur durch eine dynamische Wirtschaft und den zu erreichen - den funktionsfähigen Markt verhindern. Sollte sie aber nicht einfach verbieten, da zu viele Anbieter sich durch zu hohen Konkurrenzdruck selbst zerstören. (viele Köche verderben den Brei)

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