Urheberrecht

Urheberrecht

Das Urheberrecht wurde 1965 als Gesetz verfasst und ist seit dem gültig.
Das Urheberrecht dient dem "Erfinder" (Urheber) und deren Schutz des
Produkts. Vor allem wird es benutzt für Literarische Werke, Wissenschaft
und Kunst. Nach § (Paragraph) 2 des Uhrheberrechtsgesetzes werden
Sprachwerke, wie Schriften und Texte, sowie Soft - und Hardware als
"Shützungsobjekt" unter dem Urheberrecht anerkannt. Außerdem für
Wissenschaft werden wie Skizzen und Pläne z.B. für Maschinen, Tabellen
z.B. für Umrechnung.

Urheberrecht bedeutet nichts anderes als: Wer das Produkt erfindet, und
sich als rechtsmäßiger Besitzer / Erfinder eintragen lässt, hat die
Vollmacht es zu Verkaufen (§17), es Auszustellen z.B. auf Messen
(§18)vorzführen, und zu Produzieren (§16). Er hat außerdem das Recht
Lizenzen für Verkauf, Fremdproduktion und Ausstellungen zu vertreiben.

Nur mit Lizenz kann dieses "Urhebergeschütztes Produkt" weitervermarktet
werden, ansonst kann gegen den Mißbrauch auf Schadensersatz verklagt
werden.

Das Urheberrecht schützt die Rechte des Erfinders sowohl schränkt sie
sie ein. Z.B. ein Bierkrug, man kann zwar das Design und den Namen
urheberrechtlich shützen jedoch nicht das Porzellan, Metall und
Herstellungsverfahren.

Wenn Lizenzen erteilt / verkauft werden dann hat der Urheber einen
Vergütungsanspruch. Diese Vergütung bezahlt derjenige der die Lizenz
erhalten hat.
Es wird ein gewisser Leitsatz vom Gesetzgeber gegeben der als
"angemessen" gilt, dies kann jedoch ohne maß varieiren:

von 2 bis 12 Vervielfältigungen je Minute: 75,00 DM (US$ 44)
13 35 : 100,00 DM (US$ 59)
36 70 : 150,00 DM (US$ 88)
über 70 : 600,00 DM (US$ 353)

Damit der Urheber einen größeren Überblick hat wer seine Lizenz hat wird
eine theoretische "Zweit Vollmachtslizenz" an eine
Verwertungsgesellschaft erteilt, die gegen eine Honorar, Lizenzen
Verkauft und deren Rechte überprüft.

273 Worte in "deutsch"  als "hilfreich"  bewertet