Kreditinstitute im Wandel


1. Klassischen Geschäfte der Kreditinstitute


Wie aus dem Namen zu erkennen ist, gewähren die Kreditinstitute Kredite. Hier ist eine kleine Übersicht über die klassischen Geschäfte eines Kreditinstitutes.





















Beispiele:

Kreditgeschäft: - Lombardkredit
- Hypothekarkredit


Einlagengeschäft: - Giroeinlagen
- Spareinlagen

Dienstleistungsgeschäft: - Zahlungsvermittlung
- An - & Verkauf v. Wertpapieren, Devisen und Valuten


In der letzten Zeit aber haben sich neue Geschäfte im Rahmen der Kreditinstitute etabliert. Vorallem das Leasingeschäft hat in den letzten Jahren viel an Bedeutung gewonnen.

Vorallem im KFZ - Bereich hat sich das Leasing als kostengünstige und faire Alternative zum klassischen Kredit entwickelt. Kein Kreditinstitut kann es sich mehr leisten, nicht auf den Leasing Zug aufzuspringen und gute Angebote zu machen, da in letzter Zeit auch viele Autoanbieter selbst mit hervorragenden Leasing - Angeboten aufwarten (z.B Porsche - Bank).

Grundsätzlich sind das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft sehr eng miteinander verbunden, weil das eine ohne dem anderen gar nicht möglich wäre. Ohne Kreditgewährung können keine Zinsen gezahlt werden und ohne Einlagen können keine Kredite gewährt werden.

1.1 Das Kreditgeschäft

Das Kreditinstitut gewährt einem Kunden einen Kredit und tritt als Gläubiger auf. Die Kredite scheine auf der Aktivseite auf, da sie Forderungen darstellen.

1.2 Das Einlagengeschäft

Das Kreditinstitut ist hierbei Schuldner und die Schulden werden als Verbindlich - keiten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.


Das Kreditinstitut wirbt in beiden Fällen um Einleger und um Kreditnehmer.

1.3 Das Dienstleistungsgeschäft














Bei den Dienstleistungsgeschäften ist das Kreditinstitut nicht direkt als Gläubiger oder als Schuldner auf, sondern eher als Vermittler.

Ein Beispiel: Ein Kunde beauftragt das Kreditinstitut, um 200.000. - Wertpapiere für ihn zu kaufen.

1.4 Beratung und Information

Alle diese Geschäfte sind von einer umfangreichen Beratungstätigkeit begleitet.

Neben der Beratung stellen die Kreditinstitute ihren Kunden auch allgemeine reich - haltige Informationen zur Verfügung.
2. Kapitalaufbringung der Kreditinstitute (Passivgeschäft)

- Eigenkapitalfinanzierung (gesetzlich 10% des Gesamtkapitals)
- Fremdkapitalfinanzierung












2.1 Sichteinlagen

Sichteinlagen sind täglich fällige Gelder, die in erster Linie dem Zahlungsverkehr dienen.

Beispiele: - Girokonten (Sparkasse)
- Kontokorrentkonten (Banken)
- Scheckkonten (PSK)

Ein wesentliches Merkmal dieser Gelder ist, das der Kunde ständig darüber verfügen kann. Es entsteht bei den Sichteinlagen ein sogenannter "Bodensatz", der Kredit - instituten längerfristig zur Verfügung steht und für Kredite genutzt wird.


2.2 Befristete Einlagen

Das sind meist höhere Beträge (z.B. 100 000. - ), die für eine bestimmte Zeit(z.B. 90 Tage) zinsbringend veranlagt werden.


2.3 Spareinlagen

Spareinlagen sind Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen und als solche nur gegen Ausfolge von besonderen Urkunden entgegengenommen werden dürfen.

Das Sparbuch ist ein Inhaberpapier, jeder kann gegen Vorlage des Sparbuches Geld abheben. Die Abhebung wird dann eingetragen. Eingezahlt werden kann bar oder mittels Ãœberweisung.

Es muss kein Name angegeben werden, es kann auch ein Deckwort benutzt werden. Zum Schutz gegen Mißbrauch, kann auch ein Losungswort vereinbart werden.

2 Arten: - Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist: Eckzinssatz an dem sich die Verzinsung anderer Spareinlagen orientiert, meist nur ¼ %.

- Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist: 6,12,24,36 oder 60 Monate, Verzinsung variiert ständig, mehr als bei gesetzlicher.


2.3.1 Kapitalsparen

Ein Betrag wird für eine festgelegte Bindungsdauer veranlagt. Nach Ende der Bin -
dungsdauer (6 Mon. - 5 J.) wird der um Zinsen vermehrte Betrag ausbezahlt.


2.3.2 Gewinnsparen

Ähnlich zum Kapitalsparen, jedoch wird nicht der ganze Betrag am Anfang bezahlt,
sondern das monatlich eingezahlt wird, und eine Mindestdauer vereinbart wird.


2.4 Eigene Schuldverschreibungen

Hierbei übernimmt das Kreditinstitut die Anleihenschuld.


2.5 Kredite von anderen Kreditinstituten

Hier nimmt das Kreditinstitut von einem anderen Kreditinstitut einen Kredit auf, zur
Kapitalüberbrückung. Die verschiedenen Formen der Kredite werden in den näch -
sten Kapiteln beschrieben.



3. Mittelverwendung der Kreditinstitute (Aktivgeschäft)










3.1 Kreditgeschäfte

Je nach gewünschter Inanspruchnahme, Kreditdauer, gewünschter Verwendungs - zweck und der erforderlichen Sicherheiten gibt es eine Reihe unterschiedlicher Kreditformen.
3.1.1 Kontokorrentkredit

Alle Leistungen und Gegenleistungen der Vertragspartner werden gegeneinander aufgerechnet, in Rechnung gestellt werden nicht die einzelnen Forderungen und Schulden, sondern nur der Saldo.

Der Kreditrahmen kann roulierend ausgenützt und eventuell auch überzogen werden.
Als Kosten entstehen Sollzinsen, Kreditprovision, Umsatzprovision und eventuell Über - ziehungsprovision (je nach Kreditvertrag). Als Gebühren fallen Zeilengebühren an.

Die Kosten sind von der Ausnützung des Kreditrahmens anhängig, daher passen sich diese Kredite sehr gut den wechselnden Finanzierungsbedürfnissen an. Meist kurze Vertragslaufzeiten, wirtschaftlich jedoch langfristig.

Der häufigste Verwendungszweck dieser Kredite sind Betriebsmittelüberbrückungen. Als Sicherheit werden meist Wechsel, Waren oder Bürgschaften akzeptiert.


3.1.2 Der Wechseldiskontkredit

Der Kunden übergibt dem Kreditinstitut einen Wechsel vor Fälligkeit. Das Kreditin - stitut schreibt dem Kunden den Wechselbetrag abzüglich Zinsen, Provision und Spesen auf seinem Konto gut. Diese Art von Krediten werden häufig im Rahmen von Kontokorrentkrediten abgewickelt.

Er wird vorallem zur Absatzfinanzierung im Großhandel und in der Industrie verwen - det. Der Kredit kann vom Kreditnehmer je nach Finanzbedarf ausgeweitet oder ein - geschränkt werden.

Für die Kreditinstitute stellen diese Wechsel eine wesentliche Liquiditätsreserve dar. Die Wechsel die den Bedingungen der OeNB entsprechen, können von den Kredit - instituten zu günstigen Konditionen(Bankrate) bei der OeNB reeskontiert werden.


3.1.3 Der Lombardkredit

Der Lombardkredit ist ein kurzfristiger Kredit, der durch Verpfändung beweglicher Sachen gesichert ist. Diese Lombardierung kann auch manchmal zusätzlich zum Kontokorrentkredit als Sicherung verwendet werden.

3 Formen v. Lombardkrediten:

3.1.3.1 Wertpapierlombard

Bei dieser Form werden Wertpapiere als Sicherung hinterlegt. Wertpapiere sind leicht zu bewerten, aufzubewahren und eventuell zu veräußern.

Festverzinsliche Wertpapiere: Lombardierung 70 - 90% des Kurswertes

Aktien: Lombardierung 50 - 70% des Kurswertes


3.1.3.2 Edelmetalllombard

Zählt zu den ältesten Formen des Kreditgeschäftes. Der Edelmetallwert der verpfän - deten Gegenständen(meist Münzen) kann bis zu 90 % lombardiert werden. Heute eher selten.


3.1.3.3 Warenlombard

Schwierige Form, da der Gläubiger die Ware auf Haltbarkeit, auf den Marktwert und auf die zukünftige Preisentwicklung untersuchen muss. Daher eignen sich für den Warenlombardkredit wertbeständige Rohprodukte, wie Kaffee, Zucker oder Leder.

Lombardierung von 40 - 70% des Marktwertes. Die lombardierten Güter müßen dem Kreditinstitut übergeben werden.

Allgemein ist der Lombardkredit eher kurzfristig, rechtlich und wirtschaftlich. Meist dient er zur Überbrückung. Zum Beispiel können gekaufte Waren bis zum Verkauf lombardiert werden.


3.1.4 Forderungszessionskredit

Der Kreditnehmer tritt offene Forderungen vor der Fälligkeit an das Kreditinstitut ab. Das Kreditinstitut schreibt den Gegenwert der Forderungen abzüglich der Zinsen und der Gebühren gut. Ähnlich zum Wechseldiskontkredit.

2 Formen:

- Stille Zession: Den Schuldnern wird die Abtretung der Forderungen nicht mitgeteilt, der Kreditnehmer muss die eingegangene Zahlungen jedoch sofort an das Kreditinstitut abliefern.

- Offene Zession: Die Schuldner werden vom Kreditinstitut verständigt, das sie die Zahlungen nur mehr direkt an das Kreditinstitut leisten müssen. Häufiger.


Meist werden bei Zessionskrediten nur etwa 85% der Forderungen(abz. Zinsen) ausgezahlt. Der Restbetrag wird dem Kunden erst bei Eingang des gesamten Forderungsbetrages gutgeschrieben, was das Risiko des Kreditinstitutes verringert.

Das Kreditinstitut übernimmt jedoch nicht das Dubiosenrisiko. Geht eine Forderung nicht ein, muss der Kreditnehmer eine Forderung zedieren oder er muss den Kredit verringern.

Ein Sonderfall des Zessionskredites ist der Mantelzessionsvertrag. Dabei verpflichtet sich der Kreditnehmer, sämtlich bestehende Forderungen an das Kreditinstitut abzu - treten und diese Forderungen monatlich mitzuteilen.



3.1.5 Factoring

Das Factoring ist eine Weiterentwicklung des Forderungszessionskredites. Dabei gibt es eine eigene Factoring - Gesellschaft die neben den Forderungen noch weitere Leistungen für den Kunden erbringt:

- Führung der Debitorenbuchhaltung

- Ãœbernahme von Mahnung und Inkasso

- Übernahme des Dubiosenrisikos (In Österreich nur nach
Besonderen Vereinbarungen)


Das heißt der Kreditnehmer übergibt der Bank nur die Forderung und erhält dafür die Gutschrift. Die weiteren Handlungen mit dem Schuldner übernimmt dann die sog. Factoring - Bank. Lediglich die Warenlieferung, wenn noch offene vorhanden sind übernimmt der Kreditnehmer.

Das Factoringgeschäft gewinnt im Gegensatz zum Forderungszessionskredit immer mehr an Gewichtung. Im Sinne der arbeitsteiligen Wirtschaft übernimmt die Factor - Gesellschaft als Spezialist die Forderungsverwaltung.

Vorallem eignet sich Factoring für Betriebe mit wenig Automation, mit ständig steigenden Umsätzen oder bei Betrieben mit stark schwankenden Umsätzen.


3.1.6 Hypothekarkredit

Der Hypothekarkredit verdankt seinen Namen der Form der Sicherstellung. Die Sicherstellung erfolgt durch Verpfändung von Grundstücken und Gebäuden, auch genannt Immobilien.

Zuerst wird die Immobilie auf ihren Wert geschätzt. Die Höchstgrenzen für die Belehnung sind bei unbebauten Grundstücken zwei Drittel und bei bebauten etwa die Hälfte des Marktwertes.

Die Hypothek wird im C - Blatt(Lastenblatt) des Grundbuches eingetragen.

Es ist auch möglich, das für ein Grundstück mehrere Hypotheken eingetragen sind, wenn der Wert der Immobilie höher ist als der gewährte Kredit.
3.1.7 Leasing

Als in manchen Fällen ziemlich kostengünstige und bequeme Finanzierungsmethode hat sich in den letzten Jahren das Leasing bewährt. Vorallem im KFZ - Bereich ist das Leasing eine Zahlungsvariante geworden, die sich jeder vor dem Kauf eines Neuwagens oder Vorführwagens überlegen sollte.

Mittlerweile bieten nicht nur Kreditinstitute Leasing an, sondern eine Vielzahl an Auto - herstellern haben ihre eigenen Leasingverträge mit guten Konditionen, was die Kreditinstitute auch ein bißchen vom Markt verdrängt.

3.2.7.1 Was ist Leasing?

Unter Leasing versteht man die Überlassung v. Investitionsgütern für mittlere oder längere Perioden durch eine Leasinggesellschaft.

Dabei kauft die Leasinggesellschaft über Wunsch des Leasingnehmers ein In - vestitionsgut( z.B einen LKW oder PKW) von einem Händler oder Produzenten und "verleast" es an den Leasingnehmer.

Rechtlich gesehen, handelt es sich bei Leasing um keinen Kredit, sondern lediglich um einen Vertrag, dem sogenannten Leasingvertrag. Leasinggesellschaften sind keine Kreditinstitute. Man braucht nur die Berechtigung zum Handel mit Waren aller Art. Die meisten Leasinggesellschaften haben jedoch Refinanzierungsverträge mit mehreren Kreditinstituten.

Heutzutage wird fast jede längerfristige Vermietung von Gütern als Leasing bezeichnet. Rechtlich gesehen kann man den Leasingvertrag mit einem Mietvertrag vergleichen.

3.2.7.2 Abwicklung

Zuerst einigen sich Nutzer und Hersteller(oder Händler) über die Art und die Marke des Investitionsgutes (z.B. KFZ Audi A3 1.9 TDI).

Dann kann sich der Hersteller(oder Händler), der Leasingnehmer oder beide an die Leasinggesellschaft wenden.

Die Leasinggesellschaft erwirbt dann vom Hersteller(Händler) das KFZ und verleast es an des Leasingnehmer. Die benötigten Geldmittel zum Kauf der Güter besorgen sich Leasinggesellschaften von Kreditinstituten.( -> Refinanzierungsverträge).

3.2.7.3 Die Gestaltung des Leasingvertrages

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Leasingvertrag zu gestalten.

- Verlängerungsmöglichkeit
Nach Ablauf kann der Vertrag vom Leasingnehmer verlängert werden



- Kündigungsrecht
Der Vertrag kann nach einer Mindestlaufzeit gekündigt werden. Eher selten, eventuell bei Autos einer gängigen Marke (z.B. Golf)

- Kaufoption
Es kann das Recht eingeräumt werden, das Leasingobjekt nach Ende der
Vertragszeit zu kaufen.


3.1.7.4 Allgemeines zu den Kosten bei Leasing

Die meisten Leasingverträge sind so ausgearbeitet, das nach Ende der Vertrags - dauer ein Großteil des Investitionsgutes bezahlt ist (80 - 90%). Ob dadurch Kosten - einsparungen entstehen und ob es günstiger ist, ist von der jeweiligen Leasing - gesellschaft und deren Konditionen abhängig.

Grundsätzlich hat das Leasing aber schon Vorteile:
- Dauer kann genau den Bedürfnissen angepasst werden
- Leasingverpflichtungen scheinen in der Bilanz nicht auf
- Leasing hält "Kreditlinien" bei der Hausbank Freitag
- Leasing ist steuerlich günstiger


3.2 Geldanlage - und Kapitalanlagegeschäfte

Eine weitere Mittelverwendung der Kreditinstitute sind die sogenannten Geldanlage - und Kapitalgeschäfte.

Geldanlagegeschäfte sind Anlageformen, die eher für kurzfristige Veranlagungen geeignet sind, z.B. festverzinsliche Wertpapiere mit kurz - fristiger Laufzeit (z.B. Kassenobgligationen.

Kapitalanlagegeschäfte sind Anlageformen, für eher langfristige Veran - lagungen, (z.B. Aktien).


4. Dienstleistungsgeschäfte eines Kreditinstitutes

4.1 Vermittlungsgeschäfte

Zahlungsvermittlung: Funktionen des inländischen Zahlungsverkehrs


4.2 Verwahrungsgeschäfte

- Vermietung von Schließfächern, z.B. Schmuck, Urkunden

- Offenes Depot, Verwahrung v. Wertpapieren


4.3 Handelsgeschäfte

- Wertpapierkommissionsgeschäft
Wertpapiere werden an der Börse gekauft bzw. verkauft. Banken agieren als Kommissionäre.

- Fremdwährungsgeschäft

Valutenhandel: Handel mit Banknoten in fremder Währung

Devisengeschäfte: An - und Verkauf von Auszahlungen im Zahlungsverkehr,
Arbitragegeschäfte(Ausnützung v. Kursdifferenzen), Kredite in
Fremder Währung

Handel mit Münzen und Medaillen


4.4 Wertpapiere

Wertpapiere sind Urkunden, die Vermögensrechte verbriefen.


Wertpapiere, die Sachwerte verbriefen

z.B. Lagerschein

Wertpapiere, die Geldwerte verbriefen

z.B. Scheck, Wechsel

Wertpapiere, die Kapitalwerte verbriefen

z.Β. Anleihen, Pfandbriefe, Kommunalbriefe, Aktien, Investmentzertifikate,
Options - und Genußscheine

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